Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (1. Teil)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Der gesamte Inhalt der folgenden Artikelreihe Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah basiert auf einem englischsprachigen Text, den man auf folgender Seite findet:
http://deoband.org/2010/09/aqida/deviant-beliefs/istighatha-seeking-help-from-other-than-allah

In die deutsche Sprache wurde der Text von mir, Yahya ibn Rainer, übersetzt.
Ich bin weder ein Alim, noch bin ich ausserordentlich wissend bezüglich der englischen Sprache, somit gebe ich keinerlei Gewähr über die 100%ige Richtigkeit der Übersetzung und verweise den Leser auf das englische Original.

 

Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah

Ein original Deoband.org Artikel
von Saad Khan
übersetzt von Yahya ibn Rainer

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Imam al-Ghazali: Von den Übeln des Disputierens und Mahnens

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Das folgende ist ein Schreiben von Imam al-Ghazali -Allah sei ihm gnädig-, das von den Übeln des Disputierens (Diskutierens) und Mahnens handelt und erläutert, inwieweit daran verwerfliche Triebe teilhaben.

 

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

Rat zu erteilen und Rat zu begehren, ist beides ein Leichtes. Schwierig ist es Rat anzunehmen, insbesondere für jemanden, der nach Wissen und Vorzügen strebt und glaubt, dass es genüge, zu wissen, und der zu handeln versäumt, obgleich er dessen doch zu allererst bedarf, da die Beweise für seinen Fall vorhanden sind, denn:
„Derjenige, der am Tage der Auferstehung unter allen Menschen am meistender Qual ausgesetzt sein wird, ist ein mit Wissen begabter, dessen Wissen vor Allah ohne Nutzen ist.!“

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Verbot, Lebensmittel zu monopolisieren (d.h. aufzukaufen und dann vom Markt zurückzuhalten, um den Marktpreis in die Höhe zu treiben)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ma’mar ibn Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Wer monopolisiert (arab. jahtakir), ist ein Sünder.“

Dies berichtete Muslim.

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Verbot der staatlichen Festsetzung von Preisen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Anas ibn Malik (r.) berichtete: „Zur Zeit des Gesandten Allahs (s.a.s.) sind die Preise in Medina in die Höhe gegangen. Da sagten einige Leute: “O Gesandter Allahs, die Preise sind in die Höhe gegangen, setze doch für uns die Preise fest.“ Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): „Allah ist Der, Der die Preise festlegt, Der, Der zurückhält, Der, Der ausstreckt und der Versorger. Ich hoffe, dass ich (am Jüngsten Tag) auf Allah treffe, ohne dass dann einer von euch von mir etwas verlangt wegen Unrechts bzgl. Blut und Gut, was ich ihm im (im irdischen Leben) angetan habe“.

Dies berichteten Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi und Ibn Madscha.
Ibn Hibban sagte, dass dies ein gesunder (arab. sahih) Hadith ist.

In einer anderen Überliefererkette, die auch auf Anas (r.) zurückgeht, berichteten diesen Hadith Ibn Madscha, Darimi, al-Bazzar und Abu Ja’la mit einer Überliefererkette, die den Bedingungen für Überliefererketten von Muslim genügen, wobei Tirmidhi diesen Hadith für gesund (arab. sahih) erklärte.

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Eindeutigkeit des Verkaufspreises

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Huraira (r.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) verbot zwei Verkaufsabschlüsse in einem“.

Dies berichteten Ahmad und Nasa’i. Tirmidhi und Ibn Hibban sagten: Dies ist ein gesunder (arab. sahih) Hadith.

Abu Dawud berichtete folgenden Hadith, den Abu Huraira überliefert:
„Wer zwei Verkaufsabschlüsse in einem abschließt, der bekommt den geringeren Preis oder aber es ist Zins.“

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Das Fest des Fastenbrechens und seine Festsetzung

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Wir stehen kurz vor ʽĪd Al-Fiṭr, dem Fest des Fastenbrechens. Manche datieren den Monatsanfang des Fastenmonats entsprechend dem Qurʼān und der Sunnah, andere hingegen verlassen sich auf astronomische Berechnungen. Doch die Aussagen derjenigen, die sich auf die astronomischen Berechnungen stützen, sind dieses Jahr widersprüchlich, und so kann man sich als Muslim nicht darauf verlassen. Vielmehr hat man der Sunnah des Gesandten Aḷḷāhs r zu folgen, welche eindeutig ist und Klarheit verschafft:

ʽAbduḷḷāh Ibn ʽUmar berichtet, dass der Gesandte Aḷḷāhs r sagte: „Wenn ihr ihn (den Neumond von Ramadan) seht, dann fastet. Und wenn ihr ihn (den Neumond von Schawwal) seht, dann brecht euer Fasten.“
(Buchari und Muslim)

Der Gesandte Allahs r hat uns auch erklärt was zu tun ist, falls der Neumond nicht gesichtet werden kann. Er sagte:

„Wenn die Sicht versperrt ist, dann fastet dreißig Tage!“
(Muslim)

Sollte man den Neumond also aufgrund von Wolken oder anderem nicht sehen können, hat man als Muslim den Monat Ramaān auf dreißig Tage zu vervollständigen.

Die muslimische Gemeinschaft, sowohl die Ersten als auch die Späteren von ihr, ist sich darüber einig (arab. Idschma‘), dass der Monat Ramadan durch die Sichtung des Neumondes mit dem Auge endet und nicht durch astronomische Berechnungen. Wie können wir denn den Weg des Propheten unterlassen, wo Aḷḷāh doch gesagt hat:

„So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass nicht eine Versuchung sie trifft oder schmerzhafte Strafe sie trifft“
(Nur 24:63)

Deshalb haben sich über vierzig Imame unter der Aufsicht des hohen Rates darauf geeinigt abzuwarten, ob der Neumond nach Sonnenuntergang am Mittwoch des 08. September 2010 / 29. Ramaān 1431 gesichtet werden wird.

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