BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM
Abu Said al-Khudrijj (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Es wird nur zu drei Moscheen gereist: zur Heiligen Moschee, zu meiner Moschee hier und zur al-Aqsa-Moschee.“
Dies berichteten Buchari und Muslim.
Worterläuterungen:
zur Heiligen Moschee – damit ist nicht nur die Heilige Mosche in Mekka gemeint, sondern der gesamte heilige Bezirk (arab. haram) um Mekka, wie Abu Dawud at-Tajalisi von ‚Ata‘ berichtet, „dass dieser (d.h. ‚Ata‘) gefragt wurde: „Gilt dieser Vorzug nur der Heiligen Moschee in Mekka oder dem gesamten Heiligen Bezirk (um Mekka), worauf er antwortete: „Dem gesamten heiligen Bezirk (arab. haram)“. “
Lehrinhalte:
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Es ist untersagt, andere Moscheen als die drei erwähnten mit der Absicht einer gottesdienstlichen Handlung zu bereisen.
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Der Hadith weist auf die Vorzüglichkeit dieser drei Moscheen hin. Abu Ad-Darda‘ berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: „Das Gebet in der Heiligen Moschee (in Mekka) gilt hunderttausendfach, das Gebet in meiner Moschee 1000fach und das Gebet in der al-Aqsa-Moschee in Jerusalem 500fach“.1
1 Dies berichete Bazzar und er sagte, es sei ein hasan-Hadith.
(Basierend auf Subul as-Salam von Mohammad ibn Ismail As-San’ani / übersetzt von Samir Mourad – DIdI e.V.)