Über die Heilige Moschee in Mekka, die Prophetenmoschee in Medina und die al-Aqsa-Moschee in Jerusalem

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Said al-Khudrijj (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Es wird nur zu drei Moscheen gereist: zur Heiligen Moschee, zu meiner Moschee hier und zur al-Aqsa-Moschee.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.

Worterläuterungen:

zur Heiligen Moschee damit ist nicht nur die Heilige Mosche in Mekka gemeint, sondern der gesamte heilige Bezirk (arab. haram) um Mekka, wie Abu Dawud at-Tajalisi von ‚Ata‘ berichtet, „dass dieser (d.h. ‚Ata‘) gefragt wurde: „Gilt dieser Vorzug nur der Heiligen Moschee in Mekka oder dem gesamten Heiligen Bezirk (um Mekka), worauf er antwortete: „Dem gesamten heiligen Bezirk (arab. haram)“. “

Lehrinhalte:

  1. Es ist untersagt, andere Moscheen als die drei erwähnten mit der Absicht einer gottesdienstlichen Handlung zu bereisen.

  2. Der Hadith weist auf die Vorzüglichkeit dieser drei Moscheen hin. Abu Ad-Darda‘ berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: „Das Gebet in der Heiligen Moschee (in Mekka) gilt hunderttausendfach, das Gebet in meiner Moschee 1000fach und das Gebet in der al-Aqsa-Moschee in Jerusalem 500fach“.1

1 Dies berichete Bazzar und er sagte, es sei ein hasan-Hadith.


(Basierend auf Subul as-Salam von Mohammad ibn Ismail As-San’ani / übersetzt von Samir Mourad – DIdI e.V.)