BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM
Ubaidullah ibn ‚Adijj ibn al-Khijar (r.) berichtete, dass ihm zwei Männer berichteten, dass sie zum Gesandten Allahs (s.a.s.) kamen, um ihn um etwas von den Spenden- bzw. Zakatgeldern zu bitten. Da musterte er sie und sah, dass es starke Männer waren. Dann sagte er: „Wenn ihr wollt, dann gebe ich euch (davon), jedoch hat weder ein Reicher, noch ein starker Mann, der einen Beruf gelernt hat, ein Anrecht darauf.“
Dies berichtete Ahmad.
Abu Dawud und Nasa’i erklärten ihn für einen starken Hadith.
Erläuterungen und Bestimmungen, die aus dem Hadith abzuleiten sind:
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Wenn ihr wollt, dann gebe ich euch (davon) – d.h. „das Nehmen von Spenden ist (in eurem Fall) eine Erniedrigung, wenn ihr diese Erniedrigung akzeptiert, dann gebe ich euch davon“ oder: „das Nehmen von Spendengeldern ist verboten für einen Starken, und wenn ihr das Verbotene (arab. haram) verzehren wollt, dann gebe ich euch davon.“ Der Prophet (s.a.s.) sagte dies, um den beiden seine scharfe Kritik zu verstehen zu geben.
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Der Hadith gehört zu den Belegen, dass Zakatgelder verboten sind für einen Reichen und für einen noch starken Mann, der einen Beruf gelernt hat, weil sein Beruf ihm die Stellung eines Reichen gibt, da er jederzeit arbeiten und Geld verdienen kann. Allerdings hat jemand, der zwar einen Beruf hat und sich auch anstrengt, Geld zu verdienen, es aber nicht schafft, ein Anrecht auf Zakat- bzw. Spendengelder der Muslime. Allah sagt: „Und in ihrem Vermögen war ein Anteil für den, der darum gebeten hat (arab. as-sa’il), und für den, der es nicht konnte (arab. al-mahrum).“[51:19]. Abu Ubaid erwähnt im Buch „Al-Amwal“ (Die Gelder), dass von Ibn Abbas berichtet wird, dass er zu diesem Koranvers gesagt hat: „Al-mahrum bedeutet al-muharif, d.h. jemand, der sich ernsthaft darum bemüht, Versorgung (arab. rizq) zu verdienen, es aber nicht schafft.“
(Basierend auf Subul as-Salam von Mohammad ibn Ismail As-San’ani / übersetzt von Samir Mourad – DIdI e.V.)