BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM
Jeder, der in Allah liebt, muß notwendig auch in Allah hassen. Denn wenn du einen Menschen liebst, weil er Allah gehorsam und lieb ist, so mußt du ihn notwendig hassen, wenn er Allah ungehorsam und verhaßt ist, denn wenn die eine Ursache Liebe hervorruft, so muß notwendig die entgegengesetzte Ursache Hass hervorrufen, beides hängt zusammen und ist nicht voneinander zu trennen; und so ist es regelmäßig, wo immer Liebe und Haß auftreten. Aber beide, Liebe und Haß, sind Leiden, die tief im Herzen verborgen sind und nur dann zutage treten, wenn sie sehr stark werden. Zutage aber treten sie in dem Verhalten der Liebenden und Hassenden, darin, daß sie die Nähe des anderen suchen oder fliehen und ihm in allem zu Willen sind oder widerstreben. Dies Zutagetreten der Liebe und des Hasses im Verhalten nennt man Freundlichkeit und Feindlichkeit.
Bei einem Menschen nun, bei dem du nur gute Taten, und bei einem anderen, bei dem du nur böse und sittenlose Taten und schlechte Eigenschaften zu sehen bekommst, ist die Entscheidung klar: Den einen kannst du lieben und den anderen hassen. Anders ist es aber, wenn bei einem Menschen die guten Taten mit bösen gemischt sind. Dann wirst du sagen:
„Soll ich zugleich hassen und lieben?
Hass und Liebe schließen einander doch aus, ebenso wie ihre Früchte, Zuwillensein oder Widerstreben, freundliches und feindliches Verhalten.“
Dazu sage ich:
Sie schließen sich nicht aus, ebensowenig im Verhältnis zu Allah wie da, wo es sich um rein menschliche Güter handelt. Vereinigt ein Mensch in sich liebenswerte und hassenswerte Eigenschaften, so wirst du ihn eben in einer Beziehung lieben und in anderer Beziehung hassen. Wer ein schönes, aber sittenloses Weib hat oder einen klugen und dienstwilligen, aber übeltuenden Sohn, der wird sie in einer Beziehung lieben und in anderer Beziehung hassen und so zwischen zwei Verhaltungsweisen die Mitte halten. Nimm an, ein Mann hätte drei Söhne, von denen der eine klug und folgsam, der andere dumm und unfolgsam und der dritte dumm, aber folgsam oder klug, aber unfolgsam wäre. Dann wird der Vater zu den Söhnen entsprechend ihren Eigenschaften ein dreifach verschiedenes Verhältnis haben. Ebenso muß auch dein Verhältnis zu einem Menschen, bei dem die Schlechtigkeit überwiegt, einem anderen, bei dem die Frömmigkeit überwiegt, und einem, bei dem sich beides miteinander mischt, ein dreifach verschiedenes sein. Du wirst Hass und Liebe, Abwendung und Hinwendung, freundschaftlichen Umgang und Abbruch des Verkehrs und das Verhalten, das daraus entspringt, entsprechend ihren Eigenschaften auf sie verteilen.
Wenn du nun sagst:
„Das Bekenntnis zum Islam bedeutet doch an sich schon Gehorsam gegen Allah. Wie soll ich da einen Muslim, der sich zum Islam bekennt, hassen?“
so antworte ich:
Du sollst ihn lieben um seines Islams wille und hassen um seines Ungehorsams willen.
Vergleichst du das Gefühl, das du ihm gegenüber hast, mit dem, was du zu einem Ungläubigen empfindest, so wirst du dir eines Unterschiedes bewußt werden. Das, was diesen Unterschied ausmacht, ist die Liebe, die du um des Islams willen zu ihm empfindest.
Denke dir, der Gehorsam und das Vergehen des anderen gälte nicht Allah, sondern dir. Wenn einer in der einen Sache dir zu Willen und in der anderen dir zuwider handelt, so wirst du im Verkehr mit ihm die Mitte zwischen Zurückhaltung und Entgegenkommen, Hinwendung und Abwendung, Freundlichkeit und Ablehnung halten. Du wirst ihn nicht mit der Gunst behandeln, die du dem gewährst, der dir in allen Stücken willfährig ist, aber auch nicht mit der Mißachtung, die du den fühlen lässest, der dir in allem zuwiderhandelt.
Je nachdem dabei in seinem Verhalten zu dir das eine oder das andere vorwaltet, wird sich diese mittlere Stellung bei dir mehr nach der einen oder der andern Seite verschieben. So mußt du dich nun auch zu dem stellen, der in dem einen Stücke Allah gehorsam ist und in dem andern gegen ihn sündigt, bald sein Wohlgefallen erregt und bald seinen Zorn herausfordert.
Wenn du nun fragst:
Womit kann ich denn meinen Haß an den Tag legen?
so sage ich:
Einmal durch das Wort, indem du entweder nicht mehr mit ihm sprichst oder ihm deine Mißachtung zu verstehen gibst und ihn derb zurechtweisest, und zum andern durch die Tat, indem du ihm entweder deine Hilfe entziehst oder ihm geradezu zu schaden und seine Zwecke zu vereiteln suchst.
Das eine dieser Mittel ist stärker als das andere, und welches du anzuwenden hast, hängt von der Schwere des Unrechts und der Sünde ab, die der andere begangen hat. War es eine Unachtsamkeit, von der du annehmen kannst, daß er sie bereut und nicht darin beharren wird, so sollst du sie übersehen und zudecken; beharrt er aber in einer Sünde, einer kleinen oder großen, so kommt es darauf an, ob du mit ihm durch das Band der Liebe, der Freundschaft oder Bruderschaft verbunden bist, dann gelten besondere Gesetze, von denen wir noch reden werden, und die Gelehrten sind sich nicht einig darüber. Besteht aber keine solche Bruderschaft oder Freundschaft zwischen euch, so mußt du notwendig deinem Abscheu Ausdruck geben, entweder, indem du dich von ihm abwendest und fernhältst und dich nicht mehr um ihn kümmerst, oder – und das ist das stärkere – indem du ihm deine Mißachtung zu verstehen gibst und ihn mit derben Worten zurechtweisest. Auch in dem Ausdruck des Abscheus durch die Tat gibt es zwei Stufen, einmal das Entziehen der Unterstützung und die Verweigerung der Hilfe, das ist die leichtere Stufe, und zum anderen die Bemühung um die Vereitelung seiner Zwecke, so wie es haßerfüllte Feinde tun. Ein solches Verhalten ist notwendig aber nur, soweit es dazu dient, ihn von seinem sündhaften Tun abzuhalten, das heißt also, soweit es auf dieses Tun von Einfluß ist, sonst nicht.
Wenn z. B. ein Mann der gegen Allah durch den Trunk sündigt, ein Weib zur Ehe begehrt, das ihn durch Vermögen, Schönheit und Ansehen glücklich machen würde, ohne daß aber davon ein hemmender oder fördernder Einfluß auf seine lasterhafte Gewohnheit zu erwarten wäre, und du in der Lage bist, entweder ihm zu seinem Vorhaben zu verhelfen oder es zu vereiteln, so hast du nicht das Recht, das letztere zu tun. Wenn du, um ihm deinen Abscheu vor seinem Laster zu verstehen zu geben, die Hilfe verweigerst, so ist dagegen nichts zu sagen, Pflicht aber ist es niemals. Wenn du ihm vielmehr gerade durch deine Hilfe deine fürsorgende Freundlichkeit zeigen willst, damit er an deine Liebe glaubt und dann eher deine Mahnung annimmt, so ist das viel schöner und edler. Wenn dir das aber nicht wahrscheinlich ist, du ihm aber doch zu seinem Vorhaben verhelfen willst, um die Pflicht gegen den Muslim an ihm zu erfüllen, so ist dir das nicht verwehrt, ja es ist das Schönste dann, wenn sich das Vergehen des anderen gegen dich oder die Deinen richtet. Das ist der Sinn des Wortes Allahs:
Nicht sollen schwören die Reichen und Begüterten unter euch, den Armen und denen, die auf dem Wege Allahs ausgewandert sind, nichts mehr zu geben, sondern sie sollen verzeihen und vergeben. Wollt ihr nicht, daß Allah euch verzeiht? 24:22
Offenbart wurde dies, als Mistach ibn Uthâtha Aischa verleumdet hattet. Da schwur Abu Bakr, der Fromme, ihm die bisher gewährte Unterstützung zu entziehen. Der Vers wurde offenbart, obwohl das Vergehen des Mistach wahrlich groß genug war. Denn welches Vergehen könnte größer sein, als die Frauen des Propheten anzugreifen und eine Aischa zu verleumden?
Abu Bakr aber empfand das so, als ob die Beleidigung ihm selbst gegolten hätte. Seinem Unterdrücker zu verzeihen und dem wohlzutun, der einem Böses tut, das ist die Sinnesart der Frommen. Doch nur dem, der dir Unrecht tut, wohlzutun, ist schön, nicht aber dem, der anderen Unrecht tut, und damit gegen Allah sündigt. Denn dem Unterdrücker wohltun, heißt dem Unterdrückten übeltun, und das Recht des Unterdrückten muß zuerst gewahrt werden, und ihn zu ermutigen durch Abwendung von dem Unterdrücker ist Allah wohlgefälliger, als den Unterdrücker zu ermutigen. Wenn du aber selbst derjenige bist, der Unrecht leidet, so ist es das Beste für dich, Verzeihung zu gewähren und Nachsicht zu üben.
Die Salaf aber haben in ihrem Verhalten zu den Übeltätern verschiedene Wege eingeschlagen. Darin waren sie sich einig, daß man seinen Hass an den Tag legen müsse gegen alle Unterdrücker und Umstürzler und die, welche andere unter ihrem sündhaften Tun leiden lassen. Wenn die Leute aber nur in ihrem eigenen Leben gegen Allah sündigten, so pflegten einige von den Salaf alle Sünder mit den Augen des Mitleids zu betrachten, andere aber gaben ihrem Abscheu den schärfsten Ausdruck und zogen es vor, den Verkehr ganz abzubrechen.So pflegte Achmad ibn Hanbal auch mit großen Männern zu brechen um eines geringfügigen Wortes willen. Er brach mit Yahya ibn Ma`in, weil er gesagt hatte: »Ich erbitte von niemandem etwas, wenn mir aber die Regierung etwas gibt, so nehme ich es an«,
und mit Hârith al-Muhâsibi wegen seiner Schrift gegen die Mutasiliten. Denn er hielt ihm vor : »Ehe du ihre Irrlehre widerlegst, mußt du sie notwendig erst darstellen, und dadurch werden die Leute veranlaßt, darüber nachzudenken.«
Und mit Abu Thaur brach er wegen seiner Deutung des Hadithes: »Allah schuf Adam nach seinem Bilde.«
Die Menschen handeln hierin eben verschieden, je nach der Absicht, die sie beseelt, und diese richtet sich wieder nach den Umständen. Wird das Herz mehr beherrscht von dem Gedanken an die Ohnmacht und Gebundenheit der Menschen, und daß sie gezwungen sind, das zu tun, was zu tun ihnen vorbestimmt ist, so mildert das die Feindseligkeit und den Hass, und dagegen ist nichts zu sagen. Aber gar leicht wird damit eine heuchlerische Nachsichtigkeit verwechselt; und diese heuchlerische Nachsichtigkeit, Rücksicht auf die Gefühle des anderen und die Scheu, ihn zu kränken oder sich zu entfremden, sind der häufigste Grund für das Hinwegsehen über unrechtes Tun, und gar oft bläst dann der Satan dem einfältigen Toren ein, daß er die Menschen mit dem Auge der Barmherzigkeit betrachte.
Es gibt dafür einen guten Prüfstein, das ist das Verhalten des Menschen, wenn ihm selbst Unrecht geschehen ist. Betrachtet er dann den anderen mit dem Auge der Barmherzigkeit und denkt: »jener muß ja so handeln, niemand kann seiner Bestimmung entfliehen, er hätte ja gar nicht anders handeln können!«,
so kann auch seine Absicht lauter sein, wenn er über Vergehen gegen Allah hinwegsieht. Wenn er aber zornig wird, wenn ihm Unrecht geschieht, und Barmherzigkeit zeigt, wenn gegen Allah gefrevelt wird, so ist er heuchlerisch nachsichtig und von der List des Satans verführt, und davor sei er auf der Hut!
Wenn du nun sagst
»Die mildeste Form, seinen Abscheu auszudrücken, ist also die, den Verkehr mit dem Übeltäter abzubrechen und ihm seine Unterstützung und Hilfe zu entziehen; ist das nun eine unbedingte Pflicht, durch. deren Nichterfüllung man sich versündigt?«,
so antworte ich:
»Nein, nach der klaren Lehre der heiligen Wissenschaft gehört das nicht zu den uns auferlegten bindenden Pflichten. Denn auch zur Zeit des Propheten und seiner Genossen hat man, wie wir wissen, mit denen, die tranken und Unzucht trieben, nicht völlig gebrochen, sondern manche wies man zwar derb zurecht und legte offenen Abscheu gegen sie an den Tag, bei anderen aber begnügte man sich damit, sich von ihnen abzukehren, ohne sie im übrigen anzugreifen, und andere endlich sah man mit dem Auge der Barmherzigkeit an und zog es vor, nicht mit ihnen zu brechen und ihren Umgang nicht zu meiden.«
Das sind feine Fragen des Gewissens, in denen die Wanderer nach dem Jenseits verschiedene Wege einschlagen, und jeder muß handeln, wie es Zeit und Umstände erfordern.
Bei solchen Dingen kann die Frage immer nur die sein, ob die eine Art, sich zu verhalten, mehr oder weniger empfehlenswert ist als die andere, niemals aber wird man das eine als unbedingt geboten und das andere als durchaus untersagt betrachten können. Denn als Pflicht auferlegt ist uns nur die Erkenntnis Allahs und die Liebe als solche. Die Liebe braucht aber nicht notwendig von dem Geliebten auf andere Dinge überzugehen, denn dieses Überströmen tritt nur bei besonderer Steigerung und Überschwenglichkeit der Liebe ein, und das fällt nicht mehr unter den Bereich des Fetwas und dessen, was der Masse der Menschen als Pflicht auferlegt ist.
(Kimiya-i-Sadaat)