Man soll nicht aus Geiz geheimhalten, wenn Allah einem Reichtum gegeben hat

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Imran ibn Husain (r.) berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: „Allah liebt es, wenn Er Seinem Diener eine Gnade erwiesen hat, dass Er die Spuren Seiner Gnade an ihm sieht.“

Dies berichtete Baihaqi.

Anmerkungen zur Überlieferungskette:

Nasa’i, Tirmidhi und Al-Hakim berichten zwei weitere Hadithe, die die inhaltliche Bedeutung dieses Hadithes bestätigen.


Bestimmungen, die aus dem Hadith abzuleiten sind:

  • As-San’ani sagt:
    Dieser Hadith weist darauf hin, dass Allah es liebt, wenn man offen durch seine Art der Kleidung und die Art des Essens zeigt, dass Allah einem Wohlstand gegeben hat – dies aus folgenden Gründen:

  1. Weil durch das offene Zeigen eine Dankbarkeit gegenüber Allah ausgedrückt wird und

  2. weil die Leute so auf den Wohlstand des Betreffenden schließen können, so daß ein Bedürftiger weiss, dass er den Betreffenden um eine mildtätige Spende bitten kann.

Im Gegensatz dazu bedeutet das Tragen von alten Kleidern, dass man seine eigene Armut kundtut.

  • Dieser Hadith weist zusammen mit dem vorher erläuterten Hadith von Abu Musa (r.) „Gold und Seide sind erlaubt worden für die weiblichen Mitglieder meiner Gemeinde und verboten für deren männlichen Mitglieder“ auf einen Grundsatz des Islam hin – die Ausgeglichenheit in der Kleidung und in anderen Dingen des Lebens. Der Islam ist der Weg der Mitte – weder Übertreibung noch Vernachlässigung, weder Verschwendung noch übertriebene Zurschaustellung von Ärmlichkeit.

Die Askese besteht nicht darin, dass man arm ist, sondern dass man mit seinem Herzen nicht an den irdischen Gütern hängt. Einmal wurde Imam Ahmad ibn Hanbal (r.) gefragt: „Kann ein Mann asketisch sein, obwohl er so und so viel hat (d.h. einen großen Betrag an Geld bzw. viel Besitz)?“, worauf er antwortete: „Ja, wenn es in seiner Hand und nicht in seinem Herzen ist.“


(Basierend auf Subul as-Salam von Mohammad ibn Ismail As-San’ani / übersetzt von Samir Mourad – DIdI e.V.)