Verbot des Essens und Trinkens aus Gold- und Silbergefäßen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Hudhaifa ibn al-Jaman (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat:

„Trinkt nicht aus Gold- und Silbergefäßen und esst nicht aus Gold- und Silbertellern. Denn diese sind für sie im Diesseits und für euch im Jenseits.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.


Worterläuterungen:

für sie San’ani: d.h. für die Götzendiener. Sie werden hier nicht explizit benannt, weil es klar ist, wer gemeint ist.


Abzuleitende Bestimmungen:

  1. Der Hadith zeigt auf, dass es verboten (arab. haram) ist, aus Gold- und Silbergefäßen zu trinken und aus Gold- und Silbertellern zu essen. An-Nawawi erwähnt, dass darüber die Gelehrten übereingekommen sind (arab. idschma‚). Dabei ist es egal, ob es ein Gefäß aus reinem Gold oder mit Silber gemischt ist.

  2. Gefäße, die nur eine äußere Gold- bzw. Silberschicht haben, d.h. vergoldet bzw. versilbert sind, sind dann verboten (arab. haram), wenn man das Gold bzw. Silber abtrennen kann.1 Falls dies nicht möglich ist, sind sie nicht verboten (arab. haram).

(Subul as-Salam / Mohammad ibn Ismail As-San’ani)


1 San’ani: Darüber sind die Gelehrten übereingekommen