BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM
Abu Tha’laba al-Khuschanijj (r.) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) fragte: Wir befinden uns in einem Land eines Volkes von den Ahlul-Kitab (d.h. Leuten der Schrift) – sollen wir aus deren Gefäßen essen? Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Esst nicht aus ihren Gefäßen, ausser wenn ihr keine anderen zur Verfügung habt. Wenn ihr es dann tun wollt, dann wascht sie vorher und esst dann daraus.“
Dies berichteten Buchari und Muslim.
Abzuleitende Bestimmungen:
-
Der Hadith zeigt auf, dass es verpönt ist, aus Essgefäßen der Ahlul-Kitab zu essen, weil sie aus diesen Gefäßen auch Alkohol trinken und Schweinefleisch kochen. Diese Interpretation wird durch eine andere Überlieferung unterstützt, die von Abu Dawud und Ahmad berichtet wird, und die folgenden Wortlaut hat:
„Wir haben Leute von den Ahlul-Kitab als Nachbarn. Sie kochen in ihren Kochtöpfen Schweinefleisch und trinken aus ihren Trinkgefäßen Alkohol. Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): „Wenn ihr andere zur Verfügung habt….“ „
Und so ist der erstgenannte Hadith allgemeingültig und der zweite Hadith an eine Bedingung geknüpft (nämlich dass die Gefäße Schweinefleisch und Alkohol enthielten). Und der allgemeingültige Hadith wird so im Sinne des an Bedingungen geknüpften Hadithes interpretiert.
-
In der Aussage Allahs: „Wahrlich die Götzendiener sind schmutzig“ [9:28] ist die Unreinheit im übertragenen Sinne gemeint, da sie neben Gott noch jemand anderes anbeten. Und so wird vom Götzendiener, der den Islam annimmt, auch verlangt, dass er sich bei der Annahme des Islam duscht bzw. badet. Die Ahlul-Kitab (d.h. Juden und Christen) sind im theologischen Sinne auch Götzendiener, da z.B. die Christen neben Allah noch Jesus anbeten, indem sie sagen, er sei Gottes Sohn, zu ihm beten usw.
So ist also aus dem obigen Hadith nicht abzuleiten, dass etwa ihr Speichel unrein wäre und dass ein Muslim aus diesem Grund die Gefäße vorher auswaschen sollte. Dies wird auch durch den Vers in Sure al-Maida bestätigt, wo Allah sagt: „Und das Essen der Leute der Schrift (arab. ahlul-kitab) ist euch erlaubt.“[5:5]
(Subul as-Salam / Mohammad ibn Ismail As-San’ani)