Wie lautet das Urteil über die Sportart Karate?

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Frage (Nr. 4259):

Wie lautet das Urteil über die Sportart Karate?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Karate ist eine der Kampfsportarten, eine Form der Selbstverteidigung, bei der die eigenen Hände benutzt werden, ohne irgendeine Art von Waffe. Es ist erlaubt, mit dem Fuß zu treffen, mit der Faust oder Hand, wobei sämtliche Energie auf diesen Schlag konzentriert wird.

Der schariahrechtliche Standpunkt zu dieser Sportart:

Der Sport umfasst zahlreiche physische, psychologische und mentale Vorteile und er steht in einigen Dingen mit der Scharī`ah in Einklang und widerspricht ihr in anderen. Zu den Dingen, die in Übereinstimmung mit dem Islam sind, gehören:

Die bedeckende Kleidung, welche die `Aurah komplett verhüllt. Die Regeln dieses Sports verlangen das Tragen von bedeckender Kleidung, die aus einem Shirt aus dicker, weißer Baumwolle besteht sowie aus weit geschnittenen Hosen aus demselben Material, die den Beinen und Füßen Bewegungsfreiheit gewähren.

Es ist den Kämpfenden verboten, Schläge so anzusetzen, dass sie ihren Gegner verletzen. Die Regeln des Wettkampfes schreiben es vor, dass die Angriffe kontrolliert durchgeführt werden und keinen Schaden beim Gegner verursachen dürfen, anders als beispielsweise beim Boxen.

Doch auf der anderen Seite ist dieser Sport nicht frei von Dingen, die der Scharī`ah entgegenstehen, wie z. B. erlaubte Schläge ins Gesicht.

Darüber hinaus beinhaltet er einige religiöse Rituale, die von den örtlichen indischen Religionen abgeleitet sind, wie z. B. der Austausch von Begrüßungen zwischen den Gegnern, die in Form von Verbeugungen stattfinden, die der Rukū` ähnlich sind (doch der Muslim verbeugt sich vor niemandem außer Allah), und die Übungen, sich ruhig zu verhalten und sich zu konzentrieren bzw. meditieren, sind von den religiösen Riten des Buddhismus etc. entnommen. All dies wird vom Islam kategorisch abgelehnt.

Es ist jedoch nicht verboten, diesen Sport auszuüben, sobald diese Angelegenheiten ausgeräumt sind. Es ist möglich, sie inoffiziell beiseite zu lassen, auch wenn es nicht möglich ist, sie auf offizieller und internationaler Ebene zu vermeiden. Es ist nicht notwendig, sich diese sportlichen Fähigkeiten im Rahmen von Wettkämpfen oder in Vereinen anzueignen, bei denen an jenen Angelegenheiten festgehalten wird und sie als notwendiger Bestandteil des Sports betrachtet werden, den jeder, der den Sport praktiziert befolgen muss.


Entnommen aus Qadāyā al-Lahw wa-l-Tarfīh, S. 369
Gefunden auf www.fatwah.de