Fatwa: Geld ansparen – verbietet es der Islam?

Die folgende Fatwa wurde von mir (Yahya ibn Rainer) aus der englischen in die deutsche Sprache übertragen. Es handelt sich um ein Rechtsgutachten des Fatwa Department Research Committee in Saudi- Arabien, unter dem Vorsitz von Sheikh `Abd al-Wahhâb al-Turayrî.

Frage:

Was sagt der Islam über das Ansparen von Geld? Sollten wir Geld für die Zukunft ansparen? Ich las, dass einige der Prophetengefährten ohne Reichtum starben, nicht einmal ein Leichtuch für ihre Beisetzung (besaßen sie). Ebenfalls las ich, dass Abu Bakr all seinen Reichtum dem Propheten gab, für mildtätige Zwecke. Also wie sieht es dann mit dem Konzept des Sparens aus?

Antwort:
(Beantwortet vom Komitee für Rechtsfragen unter dem Vorsitz von Sheikh `Abd al-Wahhâb al-Turayrî)

Um zu beweisen, dass es erlaubt ist für die Zukunft zu sparen, müssen wir nicht weiter schauen, als bis zur Zakah auf Geldvermögen. Wir zahlen keine Zakah auf unser Einkommen. Wir zahlen ausschließlich Zakah auf unser Angespartes, und das auch nur, wenn dieses Angesparte ein bestimmtes Niveau erreicht und für ein ganzes Jahr dieses Niveau beibehält oder es übersteigt.

‘Aischa sagte: Der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) sagte:

„Keine Zakah wird auf Geld erhoben, bis ein Jahr vom Zeitpunkt der Besitznahme an vergangen ist.“

(Sunan Ibn Majah [1792] mit einer authentischen Überlieferunfgskette wie erwähnt bei al-Zayla`i in Nasb al-Rayah [2/328], al-Nawawi in al-Khulasah, and al-Albani in Irwa’ al-Ghalil [3/254])

Es wurde von ‘Ali erzählt, dass der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) sagte:

„Wenn du 200 Dirham (Silbermünzen) hast und sein Jahr vergeht, dann musst du 5 Dirham (an Zakah darauf) zahlen. Du musst jedoch nichts (an Zakah) für das Gold in deinem Besitz bezahlen, bis es 20 Dinar (Goldmünzen) erreicht. Falls du 20 Dinar dein Eigen nennst und ein Jahr vergeht, musst du im Folgejahr einen halben Dinar (an Zakah) entrichten.“

[Überliefert von Abu Dawud und authentifiziert von al-Albani in Sahih al-Sunan]

Eine Person ohne Ersparnisse wird niemals Zakah auf Geldvermögen entrichten müssen. Es ist die Zakah, die das ersparte Vermögen (einer Person) reinigt, indem sie (die Zakah) den Armen und Bedürftigen zugutekommt, die ein Anrecht darauf haben.

Erbschaft ist ein weiterer Beweis hierfür. Das Erbrecht im Islam ist ziemlich detailreich und teilt (diverse) Anteile des gesamten Nachlasses auf verschiedene Verwandte des Verstorbenen auf. Dies setzt voraus, dass es einen Nachlass geben muss, den der Verstorbene hinterlässt, was in anderen Worten (ausgedrückt) Reichtum ist, der zuvor von ihm oder ihr angehäuft wurde.

Tatsächlich ist es sogar so – aufgrund der Wichtigkeit einer solchen Hinterlassenschaft für die bedürftigen Verbliebenen, damit sie im Todesfall (des Erblassers) versorgt sind – dass der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) den Anteil für karikative/wohltätige Zwecke am Nachlass auf höchsten ein Drittel beschränkte.

Das Folgende ist überliefert von dem angesehenen Gefährten Sa’d ibn Abi Waqqas, der in seinem Testament sein gesamtes Eigentum für wohltätige Zwecke vermachen wollte:

Er ging zum Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) und sagte ihm: „Oh Gesandter Allahs! Ich habe einen großen Reichtum und meine Tochter um es von mir zu erben. Soll ich all meinen Reichtum für wohltätige Zwecke vermachen?“

Der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) teilte ihm mit, dass er es nicht so machen solle. Dann schlug Sa’d vor zwei Drittel seines Reichtums für wohltätige Zwecke zu vermachen. Als der Prophet dies ein weiteres Mal verweigerte, schlug Sa’d die Hälfte seines Reichtums vor.

An diesem Punkt antwortete der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil): „Ein Drittel, und auch dies ist (eigentlich) noch zu viel. Es ist besser für dich, wenn du deinen Nachkommen Reichtum hinterlässt, anstatt sie abhängig und bettelnd von anderen zurückzulassen.

[Sunan al-Tirmidhi (2042), Sunan Abi Dawud (2480), Sunan al-Nasa’i (3567) und Sunan Ibn Majah (2699)]

Aber auch in der Geschichte von Joseph (Allah schenke ihm Heil) sehen wir ein gutes Zeugnis zu Gunsten des Sparens.

Allah sagt uns im Quran:

«Joseph sagte: „Ihr sollt sieben Jahre ununterbrochen (da’aban) säen. Was ihr dann erntet, das lasst in den Ähren (ohne es zu dreschen), außer einer geringen Menge, die ihr (während dieser Zeit) verzehrt! Hierauf, wenn diese Zeit um ist, werden sieben schwere (Jahre) kommen, die aufzehren werden, was ihr für sie zurückgelegt habt (qaddamtum), außer einer geringen Menge, die ihr aufbewahrt (tuhsinuuna). Hierauf, wenn diese Zeit um ist, wird ein Jahr kommen, in dem die Menschen (wieder) Regen haben, und in dem sie (wieder) keltern werden.“»

[Sure Yusuf, Ayat 47-49]

Dies ist eine klare Empfehlung, für zukünftige Bedürfnisse zu sparen.

Und Allah wie´es am besten.

Fatwa: Verbietet der Islam das Ansparen/Anhäufen von Reichtum?

Die folgende Fatwa wurde von mir (Yahya ibn Rainer) aus der englischen in die deutsche Sprache übertragen. Es handelt sich um das Rechtsgutachten Nr. 96115 auf der Fatwa-Seite von Sheikh Muhammad Saalih al-Munajjid.

Frage: Warum verbietet der Islam das Ansparen/Anhäufen von Reichtum?

Alles Lob gebührt.

Der Islam verbietet keinesfalls das Ansparen/Anhäufen von Reichtum. Was jedoch verboten ist und wovor (uns) eine ernste Warnung erteilt wurde, ist das Nichtzahlen der Zakah auf den Reichtum (einer Person). Aber wenn eine Person die Zakah bezahlt, dann ist sie nicht zu verurteilen.

Allah sagt (in ungefährer Bedeutung):

„Ihr Gläubigen! Viele von den Rabbinern und Mönchen bringen die Leute in betrügerischer Weise um ihr Vermögen und halten (ihre Mitmenschen) vom Wege Allahs ab. Denjenigen nun, die Gold und Silber horten (al-Kanz) und es nicht um Allahs willen spenden, verkünde (daß sie dereinst) eine schmerzhafte Strafe (zu erwarten haben)“

Sure Tauba (9), Aya 34

Abu Dawud (1564) überlieferte von Umm Salamah (möge Allah mit ihr zufrieden sein), dass der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) sagte:

„Was (an Reichtum) einen solchen Umfang erreicht, dass Zakah darauf entrichtet werden muss, so handelt es sich nicht um kanz (gehorteten Reichtum) sobald die Zakah entrichtet wurde.“

(Überlieferung klassifiziert als hasan (gut) von al-Albani in Sahih Abi Dawud)

Al-Bukhari (1404) überlieferte, dass Khalid ibn Aslam sagte:

„Wir gingen raus mit ‘Abd Allah ibn ‘Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und ein Beduine sagte: Erzähle von den Worten Allahs „Denjenigen nun, die Gold und Silber horten (Al-Kanz) und es nicht um Allahs willen spenden“ Ibn ‘Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Derjenige, der es anhäuft und darauf nicht Zakah entrichtet, wehe ihm. Dies(e Offenbarung) war bevor die Zakah offenbart wurde; als sie (dann) offenbart wurde, machte Allah sie zu einer Reinigung für (den) Reichtum.“

(Imam) Malik überlieferte in al-Muwatta‘ (595), dass ‘Abd Allah ibn Dinar sagte:

Ich hörte ‘Abd Allah ibn ‘Umar als er über kanz befragt wurde – Was ist es? Er sagte: Es ist Reichtum, auf welchen die Zakah nicht entrichtet wurde.

Ibn Kathir (Allah sei ihm gnädig) sagte, die Aya in al-Tauba kommentierend:

Bezüglich kanz sagte (Imam) Malik, überliefernd über ‘Abd Allah ibn Dinar von ‘Abd Allah ibn ‘Umar: Es ist Reichtum auf welchen die Zakah nicht entrichtet wurde.

Al-Thawri und andere überlieferten von ‘Ubayd Allah über Nafi‘, dass ibn ‘Umar sagte: Das, worauf Zakah entrichtet wurde, ist nicht kanz, auch wenn es unter sieben Erden vergraben ist, aber solches, welches nicht vergraben ist und die Zakah wurde darauf nicht entrichtet, ist kanz.

Dies wurde (ebenfalls) überliefert von Ibn ‘Abbas, Jabir, und von Abu Huraira in jeweils mawquf- und marfu‘-Berichten

‘Umar ibn al-Khattab sagte etwas Ähnliches: Jeder Reichtum, auf den Zakah entrichtet wurde, ist nicht kanz, auch wenn es in der Erde vergraben liegt. Und jeder Reichtum, auf den keine Zakah entrichtet wurde, ist kanz, womit sein Eigentümer gebrandmarkt ist (am Tage der Auferstehung), auch wenn es an der Erdoberfläche ist (und nicht vergraben).

[Ibn Kathir – Ende]

Somit ist klar, dass (nur) derjenige Reichtum tadelnswert ist, auf den Zakah nicht entrichtet wurde.

Was jedoch unter der Schwelle (nisab) ist oder den Schwellenwert erreicht und Zakah wird entrichtet, so ist es nicht kanz.

Somit ist klar, dass der Islam die Speicherung/Anhäufung von Reichtum nicht verbietet, sondern er verbietet es nur, darauf keine Zakah zu entrichten.

Und Allah weiß es am besten.

Das islamische Urteil über die Teilnahme an Streiks

Die folgende Fatwa stammt von Sheikh Muhammad al-Mahmood al-Najd und ist zu finden auf islamqa.info. Es handelt sich um eine englischsprachige Übersetzung des arabischen Originals. Für eine Übersetzung in die deutsche Sprache wäre ich überaus dankbar und würde sie nachträglich zu diesem Beitrag hinzufügen.

5230: Ruling on going on strike

What is the ruling on going on strike to attain some workers’ demands or to improve their situation?

Praise be to Allaah.

Striking is a breach of the contract between the worker and his employer, and Allaah calls on us in His Book to honour and uphold the contracts that one person may take upon himself towards another person. So the worker has to do all the work that he agreed to do in a manner that pleases Allaah and in accordance with the aayah (interpretation of the meaning);

“O you who believe! Fulfil (your) obligations…” [al-Maa’idah 5:1]

Strikes are often accompanied by trouble, discord and violence, which is unacceptable in Islam because of the Fiqhi principle that warding off evil takes priority over achieving benefits. There are a number of other means which can be resorted to in order to achieve one’s goals, and which may be more effective than striking. A wise man would not leave any legitimate avenue unexplored.

As for stopping work because one has not been paid, this is permissible, because in this case the employer is in breach of contract, so the worker has the right to stop work until he gets paid. The Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) said: “Give the hired worker his wages before his sweat dries.” (Narrated by Ibn Maajah). And Allaah knows best.

Masaa’il wa Rasaa’il, Muhammad al-Mahmood al-Najdi, p. 48.

Wird der Unwissende für seine Erneuerung mit guter Absicht belohnt?

السؤال:جزاكم الله خير يا شيخ حفظكم الله يقول السائل أخيراً من الجزائر يا شيخ هل يجازى صاحب البدعة الجاهل على حسن نيته؟

Frage: Jazakumullaahu khayr. Oh Schaykh, Allaah möge sie bewahren. Der Abschließende Fragende aus Algerien: Wird der unwissende Erneuerer für seine gute Absicht belohnt?

الجوابالشيخ: نعم يجازى على حسن نيته لكنه تبين له السنة ويجب عليه إتباعهاوالدليل على أنه يجازى على حسن نيته:قصة الرجلين الذين بعثهما النبي صلى الله عليه وسلم في حضرة الصلاة فلم يجدا الماء فتيمما وصليا ثم وجدا الماء في الوقت فأحدهما توضأ وأعاد الصلاة والثاني لم يتوضأ ولم يعد الصلاة فلما بلغ رسول الله صلى الله عليه وعلى آله وسلم وأخبراه قال للذي لم يعد أصبت السنة وقال للآخر لك الأجر مرتين فحكم للأخر بالأجر على فعل الأول والثاني مع أنه خلاف السنة والله تبارك وتعالى يقول (وَنَضَعُ الْمَوَازِينَ الْقِسْطَ لِيَوْمِ الْقِيَامَةِ) يعني العدل فيعطى الإنسان على حسب نيته وعمله فإذا كان جاهلاً وفعل شيئاً يعتقده عبادة وليس بعبادة أثيب على نيتهلكن إذا بانت له السنة يجب عليه إتباعها

Antwort: Ja, er wird für seine gute Absicht belohnt, jedoch muss man ihm die Sunnah lehren (o. aufzeigen), der er folgen muss. Und der Beweis dafür, dass er für seine gute Absicht belohnt wird, ist die Geschichte der zwei Männer, die vom Propheten sall-llaahu alaihi wa sallam entsandt wurden. Das Gebet begann und sie fanden kein Wasser. Also verrichteten sie Tayammum und beteten. Daraufhin fanden sie Wasser und waren noch in der Zeit (des Gebetes). So machte einer von ihnen Wudu und wiederholte das Gebet, während der zweite weder Wudu verrichtet hat noch das Gebet wiederholt hat. Als der Prophet sall-llaahu alaihi wa ‘ala Aali wa sallam davon berichtet wurde und dies erfuhr, sagte er zu dem, der nicht wiederholte: ,,Du hast die Sunnah gemacht.” Und er sagte zum anderen: ,,Du hast zwei Belohnungen.” Er versprach dem anderen also Belohnung aufgrund seiner ersten und zweiten Tat, obwohl diese im Widerspruch zur Sunnah stand. Und Allaah tabaaraka wa ta’aala sagt: Und Wir stellen die gerechten Waagen für den Tag der Auferstehung auf. [21:47] D.h. die Gerechtigkeit.

Dem Menschen wird also entsprechend seiner Absicht und Tat gegeben. Und wenn er unwissend war und eine Tat verrichtete, von der er glaubte, dass dies ‘Ibadah sei, es aber keine ‘Ibadah ist, so wird er nach entsprechend seiner Absicht belohnt. Aber wenn ihm die Sunnah erklärt wird, so ist er verpflichtet ihr zu folgen.

[Quelle: ibnuthaymin.wordpress.com]

Den Taslim mit dem Imaam oder nach dem Imaam sprechen?

 

وقال الشيخ ابن عثيمين رحمه الله في “الشرح الممتع :

قال العلماء : يكره أن تسلم مع إمامك التسليمة الأولى والثانية ، وأما إذا سلمت التسليمة الأولى بعد التسليمة الأولى ، والتسليمة الثانية بعد التسليمة الثانية فإن هذا لا بأس به ، لكن الأفضل أن لا تسلم إلا بعد التسليمتين

Schaykh Ibn al-’Uthaymin Rahimahullaahu ta’alaah sagt:

Die Gelehrten sagen: Es ist Makruh mit deinem Imaam den Taslim-Gruß zu sprechen. Aber wenn du den ersten Taslim nach seinem (des Imaam) Taslim und den zweiten Taslim nach seinem zweiten Taslim sprichst, so ist nichts Falsches daran/In Ordnung. Jedoch ist es Vorzügiger, den Taslim nicht zu sprechen außer nach dem er (der Imaam) beide Taslim’s gesprochen hat.

Aus der Erklärung zu al-Mumti’

[Quelle: ibnuthaymin.wordpress.com]

Shaykh Muqbil bin Hādī Al Wādiʿī – Wie ist die rechtliche Grundlage für Mordattentate?

Frage: Wie ist die rechtliche Grundlage für Mordattentate?

Shaykh Muqbil bin Hādī Al Wādiʿī: Wenn der Imām der Muslime jemand entsendet um einen Kommunisten, oder Baʿthisten oder Christen umzubringen, der die Religion verflucht, so liegt darin kein Problem. Der Beweis dafür ist, dass der Prophet Muḥammad bin Maslama schickte, um Kaʿb bin Al Ashraf zu töten. Und er entsendete auch einige Anṣar um Ibn Abil-Ḥuqayq zu töten. Dies weißt auf die Erlaubnis von Mordattentaten hin, sofern der Imam der Muslime dies befiehlt. Und wenn die Muslime keinen Imam haben, und sie in viele Gemeinden gespalten sind und sich verteidigen können und sicher vor der Ausrottung der Muslime sind, so gibt es kein Problem darin, jemanden auszusenden um jemanden zu töten, der die Muslime angreift. Denn Kaʿab ibn al Ashraf und Abul-Huqayq pflegten den Propheten zu beleidigen und die Muslime anzugreifen.

[Quelle: http://www.muqbel.net/fatwa.php?fatwa_id=2433]
(Herzlichen Dank an Felix)

Disclaimer

Die Hände nach der Verbeugung (wieder) auf die Brust platzieren

قال الشيخ ابن عثيمين رحمه الله : الذي يظهر أنّ السنة هو وضع اليمنى على ذراع اليسرى لعموم حديث سهل بن سعد الثابت في البخاري ” كان الناس يُؤمرون أن يضع الرجل يده اليمنى على ذراعه اليسرى في الصلاة ” فإنك إذا نظرت لعموم هذا الحديث ” في الصلاة ” ولم يقل في ” القيام ” تبيَّن لك أن القيام بعد الركوع يُشرع فيه الوضع ؛ لأنَّه في الصلاة تكون اليدان حال الركوع على الركبتين ، وفي حال السجود : على الأرض ، وفي حال الجلوس : على الفخذين ، وفي حال القيام – ويشمل ما قبل الركوع وما بعد الركوع – : يضع الإنسان يده اليمنى على ذراعه اليسرى .هذا هو الصحيح .” الشرح الممتع ” ( 3 / 146 ) .

Es scheint, dass es Sunnah ist, die rechte Hand auf den linken Unterarm zu platzieren, aufgrund die allgemeine Bedeutung des Hadith von Sahl ibn Sa’d , welcher von al Bukhari überliefert wurde: ,,Den Leuten wurde befohlen, dass ein Mann im Gebet seine rechte Hand auf den linken Unterarm platzieren sollte.” Wenn du dir die allgemeine Bedeutung dieses Hadith anschaust, wirst du bemerken, dass es ‘im Gebet” heißt, (und) nicht ‘im Stehen‘. Demzufolge wird es klar, dass wenn man nach dem Verbeugen aufsteht, es einem vorgeschrieben ist, (seine rechte Hand auf den linken Unterarm) zu platzieren, da im Verbeugen, die Hände auf die Knie sind, in der Niederwerfung, die Hände auf den Boden sind und im Sitzen, die Hände auf den Schenkeln sind. Aber im Stehen – welches das Aufstehen vor und nach dem Verbeugen beinhaltet – sollte eine Person seine rechte Hand auf seinen linken Unterarm platzieren.

Dies ist die Korrekte Ansicht.

Schaykh Ibn al-’Uthaymin in seiner Erklärung zu al-Mumti’, 3/146

[Quelle: ibnuthaymin.wordpress.com ]

Muslime mit “As-Salaamu ‘ala mani taba’ al-Huda” grüßen?

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

السؤال: ما حكم السلام على المسلم بهذه الصيغة “السلام على من اتبع الهدى”؟ وكيف يسلم الإنسان على أهل محل فيهم المسلم والكافر؟

Frage: Was ist das Urteil über das Grüßen eines Muslim mit dem Wortlaut des Gruß “as-Salaamu ‘ala mani taba’ al-Huda” – Friede sei mit jene die der Rechtleitung folgen? Und wie sollte man die Leute eines Ortes begrüßen, worin so wohl Muslime als auch Kuffaar anwesend sind? Weiterlesen

Übertreibung im Zusammenbringen der Knöchel im Gebet

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM


س 234: ما المعتمد في إقامة الصفوف؟ وهل يشرع للمصلي أن يلصق كعبه بكعب من بجانبه؟ أفتونا مأجورين؟

Frage: Was ist die vertrauenswürdige Ansicht bezüglich den (Gebets-)Reihen? Ist es vorgeschrieben für die betende Person seinen Knöchel mit der Person daneben zu verbinden? Bitte gebe uns die Fatwaa!

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Wie lautet das Urteil über die Sportart Karate?

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Frage (Nr. 4259):

Wie lautet das Urteil über die Sportart Karate?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Karate ist eine der Kampfsportarten, eine Form der Selbstverteidigung, bei der die eigenen Hände benutzt werden, ohne irgendeine Art von Waffe. Es ist erlaubt, mit dem Fuß zu treffen, mit der Faust oder Hand, wobei sämtliche Energie auf diesen Schlag konzentriert wird.

Der schariahrechtliche Standpunkt zu dieser Sportart:
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