Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 4)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Die Bedingungen von al Hadjah

1. Bedingung von al Hadjah

Das Bedürfnis muss sicher sein, das bedeutet, der Vorteil muss sicher gebracht werden oder sehr nahe an der Sicherheit sein.

Das Herausgehen der Frau zu Demonstrationen ist in keiner Weise eine Hadjah und kein Wissenschaftler hat je gesagt, dass es ein Hadjah ist. Die Vorteile des Herausgehens zu einer Demonstration sind nicht sicher und auch nicht nahe von sicher. Hier zwei Beispiele aus Europa:

  1. In Dänemark wurde der Prophet durch Karikaturen beleidigt und die gesamte Ummah überall in der Welt hat dagegen demonstriert und nur, um eine Entschuldigung zu hören. Haben die Muslime eine Entschuldigung erhalten?
  2. In Frankreich wurde das Hidjab in den Schulen verboten und tausende von Muslimen in Frankreich und anderen Ländern haben dagegen demonstriert. Wurde das Gesetzt geändert?

 

2. Bedingung von al Hadjah

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Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 3)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Sunnah

Der Prophet sagte:

« Die Frau ist Aurah und wenn sie herausgeht, hält Shaitan nach hier Ausschau. Sie ist näher an ihrem Herrn, wenn sie mitten in ihrem Haus ist.“
Isnad sahih nach Shaikh al Albani

Mullah Ali al Qariy sagte über dieses Hadith: „Wenn die Frau aus ihrem Frauengemach herausgeht, hält Schaitan nach ihr Ausschau. Das bedeutet, er macht sie schön im Blick der Männer. Und es wurde gesagt, es bedeutet, er schaut ihr nach, um sie zu verführen und durch sie verführen zu lassen.“

Al Haithami berichtete in seinem Buch Mudjma´ az Zawa´id, dass Ibn Mas´ud ra. sagte:

„Die Frauen sind Aurah. Wahrlich die Frau verlässt ihr Haus und es ist alles in Ordnung und der Shaitan hält Ausschau nach ihr und sagt: Jeden, an den du vorbeiläufst, den wirst du gefallen. Die Frau bekleidet sich und wird gefragt, wohin? Sie sagt dann: Ich besuche einen Kranken oder ich gehe zu einer Trauer oder ich gehe zur Moschee. Keine Frau betet ihren Herrn gut an, außer in ihrem Haus.“
Tabarani, alle Überlieferer sind vertraulich, die Aussage von Ibn Mas´du hat ein Marfu´-Urteil (ein Sahabi sagt eine Sache, die nicht seine eigene Meinung ist, sie kann nur vom Prophet kommen)

Was sagen die vier Rechtsschulen über das Herausgehen der Frauen zum Gebet?
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Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 2)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Ash Shaikh Mohammad Ibn Ismail Muqaddim sagt in seinem Buch „Zurückkommen des Hidjab“:

„Der Hidjab, das uns von Allah befohlen wurde, besitzt drei Stufen, eine über die andere.
1. ihr zu Hause: 33:33
2. ihr Hidjab in der Öffentlichkeit: 33:59 – hiermit ist das Bedecken des gesamten Körpers der Frau gemeint, einschließlich des Gesichts und der Hände.
3. ihr Hidjab in der Öffentlichkeit mit Ausnahme des Gesichts und der Hände mit der Bedingung, dass die Frau vor der Fitnah sicher ist. Dies ist die Meinung von manchen Wissenschaftlern. Die meisten Wissenschaftler in dieser Zeit von allen Rechtsschulen sind der Meinung, dass es Pflicht ist, ihr Gesicht und die Hände zu bedecken. Somit fällt diese Stufe weg.“
‚Audatu al Hidjab“ 3/72-73

Reden wir jetzt ausführlich über die 1. Stufe des Hidjab mit der Ayah

[33:33] Und bleibt in euren Häusern und prunkt nicht wie in den Zeiten der Dschahiliya und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakah und gehorcht Allah und Seinem Gesandten. Allah will nur jegliches Übel von euch verschwinden lassen, ihr Leute des Hauses, und euch stets in vollkommener Weise rein halten.

Ibn Kathir sagt in seinem Tafsir über diese Ayah:

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Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 1)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten. Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie, seinen Gefährten und denjenigen, die bis zum jüngsten Tag ihrem Weg folgen.

Ich nehme Zuflucht bei Allah :swt:, dass ich nicht streng zu den Muslimen bin und barmherzig mit den Nichtmuslimen.

Über das Thema Frau wurde schon viel gesprochen und viele Bücher geschrieben, Gutes und weniger Gutes. Die Muslime, die sich mit ihrer Religion beschäftigen, wissen, dass die Frau die Hälfte der Ummah darstellt, sie gebiert die andere Hälfte – sie ist die ganze Ummah. Deshalb wird der Frau im Islam sehr viel Wert gegeben. Nimmt die Frau den richtigen Weg zu Allah :swt: , dann hat sie die Möglichkeit, die gesamte Lage der Ummah zu ändern. Wird sie von diesem Weg verdrängt, wird sie Anteil an der Rückständigkeit der Ummah haben.

Wir möchten heute über das Thema „Die Frau und das Teilnehmen an Demonstrationen“ sprechen. Ist es für sie erlaubt? Ist dies der islamische Weg, um ihre Rechte einzufordern?

Beginnen möchte ich mit einer Geschichte, die al Hakim von Ibn Shihab berichtete, welcher sagte:

„Omar Ibn al Khattab begab sich zum Sham (jetziges Syrien, Jordanien, Palästina) und Abu Ubayda war mit uns. Sie kamen an einen Fluss und Omar saß auf seinem Kamel und stieg herunter, zog seine Schuhe aus und legte sie auf seine Schultern. Jetzt nahm er sein Kamel an den Zügeln und durchquerte den Fluss. Abu Ubayda sagte zu ihm: Oh Prinz der Mu´minin, du tust so etwas?! Du ziehst deine Schuhe aus und legst sie auf deine Schultern, nimmst dein Kamel und watest durch den Fluss? Das macht mich nicht froh, wenn die Leute des Landes (Christen) dich so sehen. Omar sagte: Oh, wenn jemand anderes außer dir dies gesagt hätte, ich würde ihn zu einem Beispiel (exemplarische Bestrafung) für diese Ummah von Mohammad machen. Wir waren unterwürfige Leute, dann hat uns Allah mit dem Islam Ansehen verliehen. Wenn wir das Ansehen (Stolz) woanders als im Islam suchen, dann wird uns Allah wieder zu unterwürfigen Leuten machen.
[Al Hakim sagt: Sahih mit der Bedingung von Al Bukhary und Muslim und Adh Dhahabi stimmte zu. Shaikh Al Albani sagte: „Das ist genau so, wie sie sagten.“ As Silsilah as Sahiha (51)]


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Das Erstreben von Barakah (Segen) durch Wasser, in dem ein Haar des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sein soll

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Frage (Nr. 100105):

Während eines Unterrichts in der Moschee wurde uns Wasser gebracht, in dem ein Haar des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) liegen sollte. Dieses Haar existiert in der Masjid al-Jazzar in Akka, Palästina. Das Wasser wurde mit dem Wasser eines großen Tankes vermischt, sodass es ausreichend war für alle Frauen. Ich nahm etwas von dem Wasser wie alle anderen auch. Meine Frage lautet nun: Ist es erlaubt, Barakah zum Zwecke der Heilung in solchem Wasser zu suchen? Ich habe das Wasser bisher noch nicht verwendet.

Antwort:

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Ist es obligatorisch, einem Herrscher zu gehorchen, der nicht gemäß dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) urteilt?

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Frage (Nr. 128453):

Ist es obligatorisch, einem Herrscher zu gehorchen, der nicht entsprechend dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) richtet?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

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Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (5. Teil)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

[4] ‘Allamah ‘Abd al-Hayy Lakhnawi (1) (gest. 1304H) -Allah sei ihm gnädig- wurde gefragt,
„Was ist das Urteil über die Person, die daran glaubt, dass die Heiligen die Anrufung aus der Ferne wie aus der Nähe wahrnehmen und hören können und sie sodann um Hilfe ersucht, in einer Form wie man nur Anwesende bittet, und für sie Gelöbnisse abgibt und sagt das ihr Gelöbnis in ihrem Namen getätigt wurde?“

Er antwortete,
„Der Glaube dieser Person ist entstellt/kaputt (fasid) und es besteht die Gefahr des Unglaubens (kufr) für diese Person, denn die Wahrnehmung/das Hören der Heiligen aus der Ferne ist unbewiesen [laut Scharia]. Und das alle Angelegenheiten (juziyat) umfassende Wissen, zu jeder Zeit, ist ausschließlich auf Allah -gepriesen sei Er- beschränkt. In Fatawa Bazzaziyyah wird erklärt, dass, wer immer auch sagt, dass die Seelen der Frommen (mashayikh) anwesend (hadhir) sind, ein Ungläubiger (kafir) ist, und im selben Buche steht geschrieben, dass, wer auch immer Allah und seinen Gesandten zusammen bringt (nikah) um sie als Zeugen (für ein Gelöbnis) zu nehmen, der wird zum Ungläubigen (kafir). Und das aus dem Grunde, weil er dabei annahm, dass der Gesandte Allahs -Allah segne ihn und schenke ihm Heil- ein Kenner des Verborgenen sei.“
(Majmu’ah al-Fatawa, 1:46-47)

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Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (4. Teil)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

[3] Es muss gesagt werden, dass diejenigen, die istighathah praktizieren, die Macht und Befähigung der Heiligen, an die sie ihre Dua richten, nicht als gleichgestellt mit Allah (in der Macht und Befähigung) betrachten, aber sie glauben, dass ihnen diese gewisse Befähigung von Allah gegeben wurden. Diese Behauptung ist jedoch nicht ausreichend um istighathah zu rechtfertigen, da die Götzendiener von Mekka ihre Götzen auch nie als gleichstellt mit Allah betrachtet haben. Sie glaubten ebenfalls, dass die Macht ihrer Götzen durch Allah verliehen wurde.

Imam Fakhr al-Din al-Razi (gest. 606H) -Allah sei ihm gnädig- schreibt zu dieser Ansicht,
„Wisse, dass es im gesamten Universum niemanden gibt, der Allah einen Partner zuschreibt, der mit Allah auf der gleichen Stufe bezüglich Existenz (wujud), Macht (qudrah), Wissen (‚ilm) oder Weisheit (hikmah) steht. Nicht eine einzige Person wurde bis zum heutigen Tage gefunden [die glaubt das es da jemand auf der gleichen Stufe mit Allah gibt] mit Ausnahme der Zoroastrier …“
(Tafsir al-Kabir, 2:112, from Itmam al-Burhan fi Rad Tawdih al-Bayan, Sarfaraz Khan Safdar)

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Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (3. Teil)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

[2] Imam Ahmad bin Idris Shihab al-Din Qarafi al-Maliki (gest. 684H.) -Allah sei ihm gnädig- widerlegte ebenfalls diejenigen unter den Sufis, die die Macht von kun fayakun den Geschöpfen zusprachen. Er schreibt,
„Zur zweiten Art gehört auch die Person, welche eine äusserst dumme und dreiste Du’a an Allah richtet, nämlich die Bitte, ihm spezielle Kraft zu gewähren, um das Universum zu lenken; eine Kraft die ausschließlich der Macht und dem Willen Allahs unterliegt, ebenso wie die Kraft des Erschaffens, des (endgültigen) Vernichtens und der Vorherbestimmung. Ein gesunder Menschenverstand und die Logik zeigen auf, dass diese göttlichen Kräfte für jeden ausser Allah eine Unmöglichkeit sind. Das bedeutet, dass bereits eine derartige Bitte faktisch eine Frage um eine Partnerschaft in der Herrschaft mit Allah darstellt und das ist vergleichbar mit kufr (Unglauben). Viele unwissende Sufis sind in diese Falle getappt, und sie behaupten, dass so-und-so das Wort kun! (Sei!) gegeben wurde, und sie bitten selber darum mit diesem göttlichen Befehl ausgestattet zu werden, den Allah folgendermaßen im Quran erwähnt:
Sein Befehl, wenn Er etwas will, ist, dazu nur zu sagen: ,Sei!´, und so ist es. (36:82)

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Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (2. Teil)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

[1] Imam Shah Waliullah Muhaddith Dahlawi (gest. 1174H) -Allah sei ihm gnädig- widerlegte ausführlich die Praxis von istighathah in vielen seiner Werke. Er schrieb in seiner Unterscheidung zwischen ma taht al-asbab und ma fawq al-asbab [innerhalb der möglichen Mittel und ausserhalb der möglichen Mittel],

„Er (Allah) ist ewig, allhörend und allsehend. Niemand ist Ihm ebenbürtig und niemand ist Ihm gleich. Er benötigt keinen Partner (wujub al-wujud), weder in der Anbetungswürdigkeit, noch im Erschaffen und Lenken (tadbir), also gebührt niemandem Anbetung, d.h. höchste Verehrung, ausser Ihm, und niemand heilt einen Kranken, sorgt für Lebensunterhalt, entfernt Not, ausser Er, und das lediglich durch kun fayakun („Sei! und es ist“). Dies ist komplett anders als gewöhnliche Ursachen (tasbib), wie man z.B. sagt „der Arzt heilt den Patienten“ oder „der Anführer versorgt seine Soldaten“, es ist also etwas anderes, obwohl es ähnlich eine Formulierung ist.
(Tafhimat al-Ilahiyyah, 1:145)

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