Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (5. Teil)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

[4] ‘Allamah ‘Abd al-Hayy Lakhnawi (1) (gest. 1304H) -Allah sei ihm gnädig- wurde gefragt,
„Was ist das Urteil über die Person, die daran glaubt, dass die Heiligen die Anrufung aus der Ferne wie aus der Nähe wahrnehmen und hören können und sie sodann um Hilfe ersucht, in einer Form wie man nur Anwesende bittet, und für sie Gelöbnisse abgibt und sagt das ihr Gelöbnis in ihrem Namen getätigt wurde?“

Er antwortete,
„Der Glaube dieser Person ist entstellt/kaputt (fasid) und es besteht die Gefahr des Unglaubens (kufr) für diese Person, denn die Wahrnehmung/das Hören der Heiligen aus der Ferne ist unbewiesen [laut Scharia]. Und das alle Angelegenheiten (juziyat) umfassende Wissen, zu jeder Zeit, ist ausschließlich auf Allah -gepriesen sei Er- beschränkt. In Fatawa Bazzaziyyah wird erklärt, dass, wer immer auch sagt, dass die Seelen der Frommen (mashayikh) anwesend (hadhir) sind, ein Ungläubiger (kafir) ist, und im selben Buche steht geschrieben, dass, wer auch immer Allah und seinen Gesandten zusammen bringt (nikah) um sie als Zeugen (für ein Gelöbnis) zu nehmen, der wird zum Ungläubigen (kafir). Und das aus dem Grunde, weil er dabei annahm, dass der Gesandte Allahs -Allah segne ihn und schenke ihm Heil- ein Kenner des Verborgenen sei.“
(Majmu’ah al-Fatawa, 1:46-47)

Ferner wurde gefragt:
„Es ist die Praxis des gemeinen Volkes dieser Stadt, dass sie in Zeiten der Not die Propheten und Heiligen aus der Ferne um Hilfe anrufen (madad) und sie glauben, dass sie anwesend und allsehend (hadhir und nadhir) sind und wenn wir sie anrufen, dann erhören sie uns und machen Du’a für unsere Bedürfnisse. Ist diese Art [von istimdad] erlaubt oder nicht?“
Hierauf kam die Antwort:
„Diese Art [des Ersuchens von Hilfe] ist nicht nur haram (verboten), sondern ebenfalls shirk (Götzendienst), denn es [das Ersuchen dieser Hilfe] impliziert, dass neben Allah jemand existiert, der Wissen vom Verborgenen (‚ilm al-ghayb) hat und der Glaube daran ist offenkundiger shirk. Denn in der Scharia ist shirk, wenn man Allah jemanden beigesellt betreffend Seinem Wesen (dhat) und Seinen spezifischen Eigenschaften, und das Wissen vom Verborgenen (‚ilm al-ghayb) ist eine spezifische Eigenschaft Allahs, so wird es in den Aqida-Büchern erwähnt…“
(Majmu’ah al-Fatawa, 1:45-46)

Eine andere Frage lautete,
„Wenn eine Person daran glaubt, dass Sheikh ‚Abd al-Qadir al-Jaylani -Allah sei ihm gnädig- die Macht besitzt, jedermann von überall her hören zu können und er sodann seine Aufmerksamkeit auf ihn (den Rufer) lenken kann, wie ist dieser Glaube dann nach den Grundsätzen der Scharia zu beurteilen?
Die Antwort kam,
„Dieser Glaube richtet sich nicht nur gegen die aqa’id (Glaubensgrundsätze) der Leute des Islams, sondern führt auch zum shirk (Götzendienst)…“
(Majmu’ah al-Fatawa, 1:73)

Und er schrieb in einer Antwort auf eine Frage bezüglich des Ersuchens von Hilfe mit folgendem Wortlaut: „Ya Shaykh ‚Abd al-Qadir shayy’an lillah“,
„Es ist verbindlich und notwendig (wajib) von diesen Formen des Vortragens [von Bitten] Abstand zu nehmen. Erstens, weil das Vortragen dieser Bitte den Wortlaut ’shayy’an lillah‘ beinhaltet, und bestimmte Scharia-Gelehrte halten diese Formulierung für Unglaube (kufr) …

… Zweitens findet diese Form des Vortragens [einer Bitte] Anwendung beim Anrufen der Toten aus der Ferne, und es ist nicht in der Scharia nachgewiesen, dass Heilige die Macht haben eine Anrufung aus einer fernen Distanz wahrzunehmen bzw zu hören. Allerdings ist es in der Scharia nachgewiesen, dass die Menschen in den Gräbern den Salam der Besucher ihrer Gräber hören können. Aber zu denken, dass irgendjemand neben Allah zu allen Zeiten hadhir und nadhir (allgegenwärtig und allsehend) ist und sich den offensichtlichen sowie verborgenen Dingen bewusst ist, das ist shirk
Und unsere Ulama (Gelehrten) haben gesagt, dass jeder, der glaubt das die Seelen der Heiligen hadhir (allgegenwärtig) und ‚alim (wissend) sind, ein kafir (Ungläubiger) ist. Obwohl Sheikh ‚Abd al-Qadir al-Jaylani -Allah sei ihm gnädig- eine der großen Koryphäen der Ummah al-Muhammadiyya -Allah segne ihn und schenke ihm Heil- ist und seine Tugenden und guten Eigenschaften unzählig sind, ist es aber nicht zu belegen, dass er die notleidenden Rufer aus der Ferne hören kann. Und das Festhalten an dem Glauben, dass er sich der Angelegenheiten seiner Anhänger zu allen Zeiten voll bewusst ist, ist shirk.“

(Mujmu’ah al-Fatawa, 2:189-190)

 

(1) Shaykh ‘Abd al-Fattah Abu Ghuddah writes, “Imam Muhammad Zahid al-Kawthari would always recommend and advocate the works of Imam Lakhnawi.” And Shaykh Kawthari himself said, “Shaykh Muhammad ‘Abd al-Hayy al-Lakhnawi was the most erudite of his era in traditions pretaining to judicial rulings.” (Bid’ah and the Salaf’s Worship, p.xvi)

Ein Gedanke zu „Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (5. Teil)

  1. Pingback: Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (4. Teil) | Adala Blog

Kommentare sind geschlossen.