Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (1. Teil)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Der gesamte Inhalt der folgenden Artikelreihe Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah basiert auf einem englischsprachigen Text, den man auf folgender Seite findet:
http://deoband.org/2010/09/aqida/deviant-beliefs/istighatha-seeking-help-from-other-than-allah

In die deutsche Sprache wurde der Text von mir, Yahya ibn Rainer, übersetzt.
Ich bin weder ein Alim, noch bin ich ausserordentlich wissend bezüglich der englischen Sprache, somit gebe ich keinerlei Gewähr über die 100%ige Richtigkeit der Übersetzung und verweise den Leser auf das englische Original.

 

Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah

Ein original Deoband.org Artikel
von Saad Khan
übersetzt von Yahya ibn Rainer

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Verbot, Lebensmittel zu monopolisieren (d.h. aufzukaufen und dann vom Markt zurückzuhalten, um den Marktpreis in die Höhe zu treiben)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ma’mar ibn Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Wer monopolisiert (arab. jahtakir), ist ein Sünder.“

Dies berichtete Muslim.

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Verbot der staatlichen Festsetzung von Preisen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Anas ibn Malik (r.) berichtete: „Zur Zeit des Gesandten Allahs (s.a.s.) sind die Preise in Medina in die Höhe gegangen. Da sagten einige Leute: “O Gesandter Allahs, die Preise sind in die Höhe gegangen, setze doch für uns die Preise fest.“ Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): „Allah ist Der, Der die Preise festlegt, Der, Der zurückhält, Der, Der ausstreckt und der Versorger. Ich hoffe, dass ich (am Jüngsten Tag) auf Allah treffe, ohne dass dann einer von euch von mir etwas verlangt wegen Unrechts bzgl. Blut und Gut, was ich ihm im (im irdischen Leben) angetan habe“.

Dies berichteten Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi und Ibn Madscha.
Ibn Hibban sagte, dass dies ein gesunder (arab. sahih) Hadith ist.

In einer anderen Überliefererkette, die auch auf Anas (r.) zurückgeht, berichteten diesen Hadith Ibn Madscha, Darimi, al-Bazzar und Abu Ja’la mit einer Überliefererkette, die den Bedingungen für Überliefererketten von Muslim genügen, wobei Tirmidhi diesen Hadith für gesund (arab. sahih) erklärte.

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Es ist untersagt, auf Gräbern zu sitzen, sie zu bebauen und auszuschmücken

BISMILLAH-IR-RAHMAN-I-RAHIM

Dschabir (r.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) untersagte es,

  1. dass ein Grab mit Gips (bzw. Kalk) überzogen und so weissgefärbt wird,

  2. dass man auf einem Grab sitzt und

  3. dass auf einem Grab gebaut wird“.

Dies berichtete Muslim.

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Verbot, sich aus Verzweiflung den Tod zu wünschen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Anas (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Keiner von euch soll sich selbst den Tod wünschen aufgrund eines Übels, welches ihn befallen hat. Wenn er aber unbedingt etwas wünschen will, dann soll er sagen: O Allah, lass mich leben, solange das Leben gut für mich ist, und lass mich sterben, wenn das Sterben gut für mich ist.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.

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Verbot des Tragens von Gold und Seide für Männer

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Musa (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Gold und Seide sind erlaubt worden für die weiblichen Mitglieder meiner Gemeinde (arab. umma) und verboten für deren männlichen Mitglieder.“

Dies bericheten Ahmad, Nasa’i und Tirmidhi, der den Hadith für gesund (arab. sahih) erklärte.

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