BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM
Der gesamte Inhalt der folgenden Artikelreihe Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah basiert auf einem englischsprachigen Text, den man auf folgender Seite findet:
http://deoband.org/2010/09/aqida/deviant-beliefs/istighatha-seeking-help-from-other-than-allah
In die deutsche Sprache wurde der Text von mir, Yahya ibn Rainer, übersetzt.
Ich bin weder ein Alim, noch bin ich ausserordentlich wissend bezüglich der englischen Sprache, somit gebe ich keinerlei Gewähr über die 100%ige Richtigkeit der Übersetzung und verweise den Leser auf das englische Original.
Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah
Ein original Deoband.org Artikel
von Saad Khan
übersetzt von Yahya ibn Rainer
Du’a (das Flehen und Anrufen um Hilfe) ist eine Anbetung (‚ibada). Allah -erhaben ist Er- sagt im Quran:
Und euer Herr sprach: „Bittet Mich; Ich will eure Bitte erhören. Die aber, die zu überheblich sind, um Mir zu dienen, werden unterwürfig in Dschahannam eintreten.“ 40:60
In diesem Vers setzte Allah die Du’a mit Gottesdienst gleich.
Vom Gesandten Allahs -Allah segne ihn und schenke ihm Heil- wird berichtet das er sagte: „Du’a ist Gottesdienst“, und dann rezitierte er den folgenden Vers aus dem Quran, „Bittet Mich; Ich will eure Bitte erhören. Die aber, die zu überheblich sind, um Mir zu dienen, werden unterwürfig in Dschahannam eintreten.“
(Sunan Al-Tirmidhi, 2:173; Sunan Abi Dawud, 1:208; Sunan Ibn Majah, p.208; Musnad Tayalisi, p.108; Al-Mustadrak, p.491; Al-Adab al-Mufrad, p.105; Tafsir Ibn Kathir; under 40:60)
Man findet es ebenso in einem anderen Hadith, „Nichts ist bei Allah beliebter als Du’a“ (Al-Mustadrak, p.490; Al-Adab al-Mufrad, p.105) In einer anderen Überlieferung wird es folgenermaßen erwähnt, „Der edelste Akt des Gottesdienstes (‚ibada) ist die Du’a“ (Al-Adab al-Mufrad, p.105) Der Gesandte Allahs -Allag segne ihn und schenke ihm Heil- sagte, „Mit jemandem, der nicht Allah anruft (yad’u), wird Er zornig sein.“ (Al-Mustadrak, p.491) Und in einer anderen Version heißt es, „Allah ist zornig mit demjenigen, der seine Bitte nicht an Ihn richtet.“ (Al-Mustadrak, p.491)
Ebenfalls in einer anderen Überlieferung heißt es, „Du’a ist die Waffe des Gläubigen und ein Pfeiler der Religion.“ (Al-Mustadrak, p.492 – Al-Hakim und Al-Dhahabi erklärten ihn als authentisch)
Abdullah ibn Abbas -möge Allah zufrieden mit ihm sein- sagte, „Der vorzüglichste Gottesdienst ist die Du’a.“ (Al-Mustadrak, p.491 – Al-Hakim und Al-Dhahabi erklärten ihn als authentisch)
Es ist aus diesen klaren Ayat des Qurans und den authentischen Überlieferungen nun offenkundig, dass es nicht erlaubt ist Du’a an Geschöpfe zu richten (d.h. istighathah zu praktizieren), da das Praktizieren von Du’a ein Gottesdienst ist, und in der Tat hat nur Allah das Recht auf Gottesdienst. Es ist daher klar, dass Allah der einzige ist, der der Du’a würdig ist und das gilt wahrlich für jegliche Form von Gottesdienst.
Also die Praxis von istighatha – was bedeutet, dass man ein Geschöpf um eine Hilfe anruft, deren Erfüllung jenseits ihrer natürlichen Möglichkeiten liegt – wäre somit unzulässig und ist eine mögliche Ursache für shirk (Götzendienst). Und das, weil das Ersuchen derartiger Hilfe, die nicht im Bereich der natürlichen Möglichkeiten (der Schöpfung) liegt oder bewiesen ist durch authentische Texte, der Schöpfung implizit Eigenschaft und Rang zuspricht, welche einzig und allein Allah gebühren.
‚Allamah Sarfaraz Khan Safdar (gest. 1430H) -Allah sei ihm gnädig- erwähnte, dass das Ersuchen von Hilfe von zwei Arten ist: (a) Innerhalb der Mittel/Möglichkeiten (ma taht al-asbab) und (b) Ausserhalb der Mittel/Möglichkeiten (ma fawq al-asbab).
Bezüglich des Unterschieds zwischen innerhalb und ausserhalb normaler Mittel bzw Möglichkeiten, erklärt er, dass die erste Art gesichert ist durch Quran, Hadith, die Gefährten (Sahaba) und die rechtschaffenden Vorfahren (Salaf), die zweite Art hat keinerlei Basis im Islam und wurde von den Gelehrten als haraam und shirk bezeichnet. [Von Gelehrten wie Shaykh Sun’allah al-Halabi Hanafi (d. 1120H), Shaykh ‘Abd al-Fattah Abu Ghuddah (d. 1417H), Shaykh Husayn ‘Ali Wanbacharan al-Punjabi (d. 1363H), ‘Allamah Zafar Ahmad ‘Uthmani (d. 1394H), Mawlana Sayyid Murtada Hasan Chandpuri (d. 1370H), Hafiz al-Hadith Mawlana ‘Abdullah Darkhawasti (d. 1994AD), Shaykh Sayyid Abu ‘l-Hasan ‘Ali Nadwi (d. 1420H), Mufti Sa’id Ahmad Palanpuri, and Mufti Zar Wali Khan -Allah sei ihnen gnädig-, nur um einige wenige zu nennen.] Das Erbitten von Hilfe der letzteren Art ist lediglich auf Allah begrenzt. [Guldasta Tawhid, p.135. Also see his Tafsir lecture of Surah Fatihah]
Ebenso schrieb Sheikh Abu Bakr ibn Muhammad ‚Ali Khawqir (gest. 1349H) -Allah sei ihm gnädig-: „Schirk ist die Überzeugung, dass diejenigen neben Allah eine Wirkung (Fähigkeit) auf Dinge ausüben können, die über die normalen von Allah gegebenen Fähigkeiten hinaus gehen, und genauso wie die Überzeugung, dass etwas anderes als ER eine Macht besitzt, die über die normalen von IHM gegebenen Fähigkeiten hinausgeht.“ [(Ma la Budda Minhu fi Umur al-Din, p .11, from Tanqid-i-Matin, Sarfaraz Khan Safdar]
Sheikh Khawqir hat damit also aufgezeigt, dass shirk der Glaube daran ist, dass etwas anderes als Allah eine Wirkung jenseits dessen besitzt, was Allah ihm an offenkundigen Mitteln gewährt hat, und das etwas eine Macht besitzt, welche ausserhalb der Fähigkeiten der Geschöpfe liegt.
Mit diesem Artikel wollen wir die Behauptungen einiger jener zur Sprache bringen, die istighathah praktizieren und meinen, dass sie damit nicht beabsichtigen, den Heiligen eine Unabhängigkeit oder die Stellung einer Gottheit zuzuschreiben. Wir wollen zeigen, dass sich diese Praxis in Wirklichkeit nicht allzu sehr von der Einstellung der Götzendiener von Mekka unterscheidet. Auch sie schrieben ihren Götzen keine göttliche Unabhängigkeit oder Stellung zu, sondern benutzten sie vielmehr als ein Mittel um die Nähe zu Allah zu steigern.
Wir werden zweitens zeigen, dass ein solches Ersuchen von Hilfe bei den Verstorbenen verschiedene Formen des shirk nach sich ziehen kann, wie die Annahme, dass sie anwesend sind und alles sehen können (hadhir und nadhir), dass sie Wissen über das Verborgene besitzen (’ilm al-ghayb) usw – allesamt Eigenschaften die alleinig Allah innehat und niemand sonst.
Wir werden drittens die Urteile einiger führender Gelehrter bezüglich des Praktizierens von istighathah präsentieren.
Zum Abschluss möchten wir den Sheikh ‘Abd al-Qadir al-Jaylani von den Behauptungen einiger freisprechen, er hätte die Praxis von istighathah erlaubt, und werden vielmehr zeigen, dass er, ganz im Gegenteil, eine eher strenge Haltung zum tawhid verkündete.