Ibn ‚Arabi als Anhänger und Überlieferer der Zahiri-Schule

„Der Codex, den die herzogliche Gothaer Bibliothek von Ibn Hazm’s Abhandlung über die Nichtigkeit des Kijas und des Ra’j etc. besitzt, wird auf die Ueberlieferung Ibn ‘Arabi’s zurückgeführt, dem wir also die Erhaltung dieses zusammenfassenden Grundwerkes über die Principien der Zahirschule verdanken.

In der Einführung dieses Werkchens erzählt er folgenden Traum:

Ich sah mich im Dorfe Saraf bei Sevilla, dort sah ich eine Fläche, aus welcher eine Anhöhe hervorragte. Auf dieser Anhöhe stand der Prophet, und ihm entgegen kam ein Mann, den ich nicht kannte; die beiden umarmten sich so fest, dass sie in einander aufzugehen und zu einer Person zu werden schienen. Grosser Lichtglanz verbarg sie vor den Augen der Menschen. „Möchte ich doch wissen“ dachte ich „wer dieser fremde Man sei?“ Da hörte ich sagen: „Dies ist der Traditionsgelehrte ‘Ali ibn Hazm“. „So gross ist also – dachte ich, nachdem ich erwacht war – der Werth der Tradition“. Ich hörte vordem nie den Namen Ibn Hazm’s. Einer meiner Sheykhe den ich darüber befragte, theilte mir mit, dass dieser Mann eine Capacität auf dem Gebiete der Traditionswissenschaft sei“.

 

(Dr. Ignaz Goldziher, Die Zahiriten – Ihr Lehrsystem und ihre Geschichte, ©1884, Seite 186)

Der sufische Mystiker Muhyī d-Dīn Ibn ʿArabī über die Rechtsschule al-Mahdi’s

Interessant, was der sufische Mystiker Muhyī d-Dīn Ibn ʿArabī in seinem Werk Al-futuhat al-makkiyya über die Rechtsschule al-Mahdi’s schrieb.

„Er wird nach der durch das Ra’y ungetrübten Religion urteilen, und somit im größten Teil seiner Urteile den etablierten Meinungen der Gelehrten widersprechen. […] Die Worte des Hadith „Der Mahdi folgt meiner Spur, so dass er nicht irrt“, beweisen, dass er der Sunnah folgen und nichts unüberliefertes tun wird […] und dass ihm die Anwendung der Analogie untersagt ist, […] so wie nach der Ansicht mancher Gelehrten die Anwendung der Analogie überhaupt allen Gläubigen verboten ist“