Verbot der staatlichen Festsetzung von Preisen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Anas ibn Malik (r.) berichtete: „Zur Zeit des Gesandten Allahs (s.a.s.) sind die Preise in Medina in die Höhe gegangen. Da sagten einige Leute: “O Gesandter Allahs, die Preise sind in die Höhe gegangen, setze doch für uns die Preise fest.“ Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): „Allah ist Der, Der die Preise festlegt, Der, Der zurückhält, Der, Der ausstreckt und der Versorger. Ich hoffe, dass ich (am Jüngsten Tag) auf Allah treffe, ohne dass dann einer von euch von mir etwas verlangt wegen Unrechts bzgl. Blut und Gut, was ich ihm im (im irdischen Leben) angetan habe“.

Dies berichteten Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi und Ibn Madscha.
Ibn Hibban sagte, dass dies ein gesunder (arab. sahih) Hadith ist.

In einer anderen Überliefererkette, die auch auf Anas (r.) zurückgeht, berichteten diesen Hadith Ibn Madscha, Darimi, al-Bazzar und Abu Ja’la mit einer Überliefererkette, die den Bedingungen für Überliefererketten von Muslim genügen, wobei Tirmidhi diesen Hadith für gesund (arab. sahih) erklärte.

Worterläuterungen:

  • die Preise sind in die Höhe gegangen – die derzeitigen marktüblichen Preise sind höher als sonst üblich geworden


Erläuterungen und Bestimmungen, die aus dem Hadith abzuleiten sind:

  • marktwirtschaftliches Grundprinzip im Islam: die freie Marktwirtschaft
    Der Hadith weist darauf hin, dass staatliche Preisfestsetzung Unrecht und damit verboten (arab. haram) ist. Zu diesem Schluss sind die meisten Gelehrten gekommen.


(Basierend auf Subul as-Salam von Mohammad ibn Ismail As-San’ani / übersetzt von Samir Mourad – DIdI e.V.)