Fatwa: Verbietet der Islam das Ansparen/Anhäufen von Reichtum?

Die folgende Fatwa wurde von mir (Yahya ibn Rainer) aus der englischen in die deutsche Sprache übertragen. Es handelt sich um das Rechtsgutachten Nr. 96115 auf der Fatwa-Seite von Sheikh Muhammad Saalih al-Munajjid.

Frage: Warum verbietet der Islam das Ansparen/Anhäufen von Reichtum?

Alles Lob gebührt.

Der Islam verbietet keinesfalls das Ansparen/Anhäufen von Reichtum. Was jedoch verboten ist und wovor (uns) eine ernste Warnung erteilt wurde, ist das Nichtzahlen der Zakah auf den Reichtum (einer Person). Aber wenn eine Person die Zakah bezahlt, dann ist sie nicht zu verurteilen.

Allah sagt (in ungefährer Bedeutung):

„Ihr Gläubigen! Viele von den Rabbinern und Mönchen bringen die Leute in betrügerischer Weise um ihr Vermögen und halten (ihre Mitmenschen) vom Wege Allahs ab. Denjenigen nun, die Gold und Silber horten (al-Kanz) und es nicht um Allahs willen spenden, verkünde (daß sie dereinst) eine schmerzhafte Strafe (zu erwarten haben)“

Sure Tauba (9), Aya 34

Abu Dawud (1564) überlieferte von Umm Salamah (möge Allah mit ihr zufrieden sein), dass der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) sagte:

„Was (an Reichtum) einen solchen Umfang erreicht, dass Zakah darauf entrichtet werden muss, so handelt es sich nicht um kanz (gehorteten Reichtum) sobald die Zakah entrichtet wurde.“

(Überlieferung klassifiziert als hasan (gut) von al-Albani in Sahih Abi Dawud)

Al-Bukhari (1404) überlieferte, dass Khalid ibn Aslam sagte:

„Wir gingen raus mit ‘Abd Allah ibn ‘Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und ein Beduine sagte: Erzähle von den Worten Allahs „Denjenigen nun, die Gold und Silber horten (Al-Kanz) und es nicht um Allahs willen spenden“ Ibn ‘Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Derjenige, der es anhäuft und darauf nicht Zakah entrichtet, wehe ihm. Dies(e Offenbarung) war bevor die Zakah offenbart wurde; als sie (dann) offenbart wurde, machte Allah sie zu einer Reinigung für (den) Reichtum.“

(Imam) Malik überlieferte in al-Muwatta‘ (595), dass ‘Abd Allah ibn Dinar sagte:

Ich hörte ‘Abd Allah ibn ‘Umar als er über kanz befragt wurde – Was ist es? Er sagte: Es ist Reichtum, auf welchen die Zakah nicht entrichtet wurde.

Ibn Kathir (Allah sei ihm gnädig) sagte, die Aya in al-Tauba kommentierend:

Bezüglich kanz sagte (Imam) Malik, überliefernd über ‘Abd Allah ibn Dinar von ‘Abd Allah ibn ‘Umar: Es ist Reichtum auf welchen die Zakah nicht entrichtet wurde.

Al-Thawri und andere überlieferten von ‘Ubayd Allah über Nafi‘, dass ibn ‘Umar sagte: Das, worauf Zakah entrichtet wurde, ist nicht kanz, auch wenn es unter sieben Erden vergraben ist, aber solches, welches nicht vergraben ist und die Zakah wurde darauf nicht entrichtet, ist kanz.

Dies wurde (ebenfalls) überliefert von Ibn ‘Abbas, Jabir, und von Abu Huraira in jeweils mawquf- und marfu‘-Berichten

‘Umar ibn al-Khattab sagte etwas Ähnliches: Jeder Reichtum, auf den Zakah entrichtet wurde, ist nicht kanz, auch wenn es in der Erde vergraben liegt. Und jeder Reichtum, auf den keine Zakah entrichtet wurde, ist kanz, womit sein Eigentümer gebrandmarkt ist (am Tage der Auferstehung), auch wenn es an der Erdoberfläche ist (und nicht vergraben).

[Ibn Kathir – Ende]

Somit ist klar, dass (nur) derjenige Reichtum tadelnswert ist, auf den Zakah nicht entrichtet wurde.

Was jedoch unter der Schwelle (nisab) ist oder den Schwellenwert erreicht und Zakah wird entrichtet, so ist es nicht kanz.

Somit ist klar, dass der Islam die Speicherung/Anhäufung von Reichtum nicht verbietet, sondern er verbietet es nur, darauf keine Zakah zu entrichten.

Und Allah weiß es am besten.

Die trefflichste Meinung in Hinblick auf das Rezitieren hinter dem Imam

BISMILAHHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

Shaich ul Islam Ibn Taimiah (Allah erbarme Sich seiner) sagte:

«Die trefflichste Meinung in Hinblick auf das Rezitieren hinter dem Imam ist, dass wenn der Mitbetende die Rezitation des Imam hört, ihr zuhören und schweigen muss und weder soll er die Eröffnende noch eine andere [Surah] rezitieren. Wenn er aber nicht seine Reziation hört, so liest er die Eröffnende und hinzukommend [noch andere Suren], und diese [Meinung] ist die Meinung der Mehrheit unter den Salaf und den Chalaf, genauso wie es die Meinung von Malik und seinen Gefährten, Ahmad und der Mehrheit seiner Gefährten und eine von zwei Meinungen von Al-Shafi’i sowie auch einer Gruppe von Ermittelnden (zu Arabisch: muhaqqiqun) unter seinen Gefährten war. Des Weiteren war es die Meinung von Muhammad bin Al-Hassan und anderen unter den Gefährten von Abu Hanifah. In Hinblick aber auf die Meinung einer Gruppe von den Leuten des Wissens, wie Abu Hanifah und Abu Yusuf, dass man nicht hinter dem Imam zu rezitieren hat, weder die Eröffnende noch eine andere [Surah], weder im stillen [Gebet] noch im hörbaren [Gebet], so steht sie der Meinung jener gegenüber, die die Rezitation der Eröffnenden zur Pflicht gemacht haben, auch wenn die Rezitation des Imam hörbar ist, wie in der anderen – der neuen – Meinung von Al-Shafi’i war, und sie war auch die Meinung von Al-Buchari, Ibn Hazam und anderen. Diesbezüglich gibt es auch eine dritte Meinung, und zwar, dass es wünschenswert ist die Eröffnende zu rezitieren, wenn man die Rezitation des Imam hört, und diese Meinung wurde von Al-Laith und Al-Awza’i überliefert, genauso wie es die Wahl meines Großvaters Abu Al-Barakaat war. Allerdings ist die offenkundigste Meinung die Meinung der Mehrheit, weil das Buch und die Sunnah darauf hinweisen, dass der Mitbetende zu schweigen hat, wenn er die Rezitation des Imam hört.»

Majmu‘ Al-Fatawa (18/20-21)
[Herzlichen Dank an den Bruder Abu Ishaq Al-Hanbali]