Erlaubte Vergnügungen (Teil 5)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Geistige Erholung

Dem Beispiel des Propheten -s`Allahu aws- folgend, freuten sich seine edlen und reinen Gefährten auch mit Humor und Spaß, Spiel und Sport, zur Erholung von Körper und Geist und zur besseren Vorbereitung, auf dem langen mühevollen Weg des Strebens nach Wahrheit und Gerechtigkeit zu gehen.

Ali Ibn Abu Talib -r´Allahu a- sagte:
„Die Herzen ermüden wie der Körper, also versucht sie mit originellen Weisheiten (Humor, Spiel und Spaß) zu erfrischen.“ und „Erholt von Zeit zu Zeit, denn ein ermüdetes Herz wird blind.“

Und Abu Darda hat gesagt:
Ich unterhalte meine Seele mit etwas Belanglosem, um sie für den Dienst der Wahrheit zu stärken.“

Darum ist nichts Schädliches daran, wenn der Muslim sich unterhält, um sich geistig zu erholen oder sich mit erlaubtem Sport und Spiel mit Freunden zu erfrischen.

Dem Vergnügen nachzugehen darf aber nicht sein Lebenszweck werden, dem er sich widmet und dessentwegen er sein religiösen Pflichten vergißt. Auch sollte er nicht mit ernsten Dingen Späße machen.

Jemand hat mal trefflich gesagt:
„Würze deine Unterhaltung mit Humor in dem Maß wie du dein Essen mit Salz würzt.“

Dem Muslim ist untersagt, sich über Werte und Ehre anderer Leute lustig zu machen und zu lachen.
Allah -swt- sagt:
O ihr, die ihr glaubt! Laßt nicht eine Schar über die andere spotten, vielleicht sind diese besser als jene; noch (lasset) Frauen über (andere) Frauen (spotten), vielleicht sind diese besser als jene.

49:11

Auch gehört es sich für den Muslim nicht, Witze über etwas Unwahres zu machen, um die Leute zum Lachen zu bringen.
Davor hat der Prophet -s`Allahu aws- gewarnt:
Wehe dem, der etwas Falsches sagt, um die Leute zum Lachen zu bringen, wehe ihm, wehe ihm!“
(Tirmidhi)


(Al-Halal Wal-Haram fil Islam / Sheikh Yusuf al-Qaradawi)