Bezüglich der Vorkommnisse in Solingen und Bonn möchte ich gern eine aktuelle und explizit auf diese Situation bezogene Fatwa aufzeigen, die vom Mufti der Jamaa’ah al-Islaamiyyah in Ägypten stammt, nämlich von Sheikh ‚Abd al-Akhir. Dieser Sheikh ist nicht nur ein studierter und anerkannter Alim, sondern hat auch eine gewisse Zeit seines Lebens in Deutschland (Bonn) verbracht und kennt somit die Umstände in diesen Ländern. >>Hier ist seine Vita auf Facebook zu lesen<<. Diese Tatsache ist von äusserster Wichtigkeit, denn die Fatawa, auf die unsere Jugend heutzutage zugreift, sind zumeist viele Jahre (teils Jahrzehnte) alt und sind sehr allgemein und meistens auch für die arabischen Länder erstellt worden.
Zeit, Ort und Umstand ändern die Rahmenbedingungen für eine explizite Fatwa, weswegen wir bemüht sein sollten, zeitgenössische Gelehrte mit den jeweiligen Fachkenntnissen zu befragen und nicht vorgefertigte YouTube-Videos heranzuziehen um gar damit andere Geschwister als irregegangen zu betiteln.
BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM
Ein Bruder fragte Shaykh ‚Abd al-Akhir:
Einige Kuffaar in Deutschland, möge Allaah sie verfluchen, haben Demonstrationen gemacht und Karikaturen zur Belustigung über den Propheten salAllaahu ‚alayhi wa sallam gezeichnet. Ist es also erlaubt für die Muslimischen Männer dass sie gegen diese Leute demonstrieren? Und Sie müssen wissen, dass es möglicherweise zu einer Schlägerei zwischen den beiden Gruppen, oder zwischen den Muslimeen und der Polizei, die die Kuffaar beschützt, kommt. Was ist ihr Ratschlag in diesen Fällen?
Antwort:
Es ist überhaupt nicht erlaubt für die Muslimeen in Deutschland, dass sie über irgendein schlechtes Benehemen gegenüber den Gesandten Allaahs salAllaahu ‚alayhi wa sallam schweigen. Und sie müssen darauf antworten mit ihren zugänglichen Mitteln. Denn wahrlich ist die Stellung des Propheten salAllaahu ‚alayhi wa sallam gewaltig. Und es ist nicht erlaubt zu schweigen gegenüber demjenigen, der über ihn herfällt. Bezüglich des „Wie“ der Antwort, so sehe ich, dass die Brüder, die in diesem Land leben die möglichen Wege dazu einschätzen (bestimmen) können
Es ist also Pflicht für die Muslimische Gemeinde in diesem Land, dass sie sich besprechen bezüglich dem, was an den Maßnahmen notwendig ist, um diese Belustigung abzuwenden. Auch wenn die Muslimeen auf diesem Weg geschadet werden, so sollte dies ausgehalten werden, wenn davon gehofft wird, dass dieses schlechte Benehmen verboten wird und Allaah weiß am Besten
[Die Veröffentlichung dieser Fatwa soll kein Aufruf zu kriminellen Handlungen darstellen, sondern lediglich die Realität islamischer Rechtssprechung veranschaulichen. Hierzu bitte dringend den Disclaimer lesen]
Leider ist dieser Satz für mich unverständlich: „Auch wenn die Muslimeen auf diesem Weg geschadet werden, so sollte dies ausgehalten werden, wenn davon gehofft wird, dass dieses schlechte Benehmen verboten wird und Allaah weiß am Besten.“ Ich kann einfach dem Sinn bzw. der grammatischen Konstruktion nicht folgen. –auch wenn den Muslimeen auf diesem Weg geschadet werden könnte?–. –wenn man sich durch das Verhalten (Demonstration, Verurteilung) erhofft, dass das zeigen der Karikaturen verboten wird?– Denn wenn dieses der Sinn der FAtwa ist, sind Handlungen die dazu führen dass in ganz Deutschland UMSOMEHR Karikaturen verbreitet werden unerwünscht. Dann ist Verhalten dass die Menschen derart aufwiegelt und provoziert, dass die Gruppe der Unterstützer der Karikaturen größer anstatt kleiner wird, und damit die Wahrscheinlichkeit eines Verbots abnimmt, abzulehnen. Zumindest im Sinne dieser Fatwa.