Man soll nicht beten, wenn man dringend auf die Toilette gehen muss

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Aischa (r.) berichtet, dass sie den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: „Kein rituelles Gebet (soll stattfinden), wo Essen aufgetischt ist, und auch nicht, wenn man dagegen ankämpft, urinieren oder Stuhlgang machen zu müssen.“
Dies berichtete Muslim

Lehrinhalte in diesem Zusammenhang:

  1. An einem Platz, an dem das Essen aufgetischt ist, soll kein rituelles Gebet stattfinden, weder das Pflichtgebet, noch ein freiwilliges. Dies gilt sowohl für einen Hungrigen wie auch für einen, der nicht hungrig ist. Der zuvor erläuterte Hadith ist spezieller als dieser.

  2. Es ist verpönt (arab. makruh) zu beten, wenn man dringend auf die Toilette gehen muss. Die Gelehrten zählen zu den im Hadith erwähnten Urinieren und Stuhlgang auch noch das dringende Bedürfnis Blähungen abzulassen dazu. Der Grund dafür, dass es verpönt (arab. makruh) ist, ist der, dass man dann weniger gottesfürchtig und konzentriert betet. Wenn man jedoch nur etwas Druck verspürt, ist es nicht untersagt zu beten.

  3. Die Allgemeinheit der Gelehrten (arab. dschumhur) sagt, dass kein rituelles Gebet“ bedeutet, dass es in diesem Fall nicht vollkommen ist.

  4. Imam Nawawi sagt, dass wenn man dringend auf die Toilette muss, jedoch fürchtet, dass die Gebetszeit vorrüber geht wenn man zuerst auf die Toilette geht, zuerst beten soll. In diesem Fall gilt das Gebet, ist jedoch verpönt, und es ist eine freiwillige gute Tat (arab. mustahabb), wenn man es wiederholt (nachdem man auf der Toilette war).

  5. Al-Khazradschi sagt in seinem Buch فتح العلام in der Erläuterung dieses Hadithes: „Dieser Hadith zeigt, dass es wichtiger ist, dass das Herz beim Beten anwesend ist, als dass man am Anfang der Gebetszeit betet.“

(Basierend auf Subul as-Salam von Mohammad ibn Ismail As-San’ani / übersetzt von Samir Mourad – DIdI e.V.)