Teil 4: Imam al-Ghazali – Die Pflichten der Kinder gegen die Eltern

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Wisse: Das Recht der Eltern ist das allergrößte und die Beziehung zu ihnen die allerinnigste.
Der Gesandte Allahs sprach:
»Kein Sohn hat seine Pflicht gegen den Vater erfüllt, ehe er ihn als Sklaven gefunden und freigekauft hat.«


Und weiter:
»Den Eltern Gutes tun ist besser als Gebet und Almosen und Fasten und Wallfahrt und
der Heilige Krieg.«

Und weiter:
»Den Duft des Paradieses wird man riechen auf eine Strecke von fünfhundert Jahren, aber der ungehorsame Sohn und der, der seine Verwandten im Stich läßt, werden ihn nicht riechen.«

Allah offenbarte Musa:
»Wer Vater und Mutter gehorcht und mir zuwider handelt, den schreibe ich als gehorsam auf; wer aber mir gehorcht und seinen Eltern zuwiderhandelt, den schreibe ich als widerspenstig auf.«

Der Gesandte Allahs sprach:
»Wenn einer Almosen gibt und den Lohn dafür seinen Eltern abtritt, so bringt ihm das keinen Schaden, denn sein Lohn wird dadurch nicht geschmälert.«

Jemand kam zum Gesandten Allahs und sagte zu ihm:
»Mein Vater und meine Mutter sind gestorben, welche Pflicht bleibt mir nun noch an ihnen zu erfüllen?«
Er sprach:
»Bete für sie und bitte für sie um Vergebung der Sünden, führe ihr Vermächtnis aus, ehre ihre Freunde und sorge für ihre Anverwandten.«

Ferner sprach er:
»Das Recht der Mutter ist doppelt so groß wie das Recht des Vaters.«.


(Kimiya-i-Sadaat / al-Ghazali)