Über die rituelle Reinigung mit Erde (arab. tajammum)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ammar ibn Jaser (r.) berichtet: „Der Prophet (s.a.s.) sandte mich in einer Angelegenheit. Ich wurde dschunub und fand kein Wasser. Da wälzte ich mich auf der Erde, wie es ein Tier tut. Dann kam ich zum Propheten (s.a.s.) und berichtete ihm dies. Da sagte er: „Es hätte für dich genügt, wenn du folgendermaßen mit deinen Händen gemacht hättest“: Daraufhin schlug er mit seinen beiden Händen einmal auf die Erde. Dann strich er mit der linken (Hand) über die rechte, und er strich über die beiden Handrücken und über sein Gesicht.“
Dies berichteten Buchari und Muslim. Hier ist der Wortlaut der Überlieferung von Muslim wiedergegeben.

In einer Überlieferung von Buchari heißt es: …schlug mit seinen beiden Händen auf den Boden und pustete dann in seine beiden Hände. Dann strich er mit seinen beiden Händen über sein Gesicht und seine beiden Hände.“

Abzuleitende Bestimmungen und Bestimmungen in diesem Zusammenhang:

  1. Die äußere Form des Hadithes von Ammar ibn Jaser (r.) weist darauf hin, dass es beim tajammum1 genügt, einmal auf den Boden zu schlagen und dann über die Hände und über das Gesicht einmal zu streichen. Dass dies beim tajammum genügt, ist die Ansicht einer Reihe von den salaf (d.h. denen, die nach den Gefährten des Gesandten Allahs (s.a.s.) lebten). Dies ist auch die Meinung der Mehrheit (arab. dschumhur) der Gelehrten. Es gibt noch eine andere Meinung unter den Gelehrten – darunter sind auch einige der Gefährten des Gesandten Allahs (s.a.s.) – nämlich, dass beim tajammum zweimal auf den Boden geschlagen werden muss und dass nicht nur die Hände, sondern auch die Arme bestrichen werden müssen. Die Leute, die diese Meinung vertreten, berufen sich auf einen Hadith, den Daraqutni von Ibn Umar (r.) überliefert, dass der Gesandte Allahs gesagt hat: „Das tajammum besteht aus zwei Schlägen (auf den Boden): einen fürs Gesicht und einen für die Hände und Arme bis zu den Ellbogen.“ Gegenüber diesem Hadith gibt es jedoch einen Einwand, und es wird gesagt, dass dieser Hadith nicht auf den Propheten (s.a.s.) zurückgeht, sondern nur auf Ibn Umar (r.), d.h. dass dies ein sog. hadith mauquf ist. Und der Hadith von Ibn Umar (r.) ist nicht stark genug, um dem obigen Hadith von Ammar (r.) zu widersprechen bzw. zu bewirken, dass man diesen anders interpretieren muss, um beide Hadithe in Einklang zu bringen.

  2. Der Hadith beschreibt ausführlicher, was im Koran bzgl. tajammum in Sure 5, Vers 6 in allgemeiner Form steht.

  3. Der Hadith weist darauf hin, dass die Reihenfolge (zuerst Gesicht und dann Hände) nicht Pflicht ist, da auch berichtet wird, dass die Hände vor dem Gesicht bestrichen werden. Die Leute, die der oben erwähnten Ansicht sind, dass man zweimal auf den Boden schlagen muss, sagen, dass die Reihenfolge (zuerst Gesicht und dann die Hände und Arme) unbedingte Pflicht ist.
    Jedoch ist, wie schon gesagt, der Hadith von Ammar (r.), der die erstere Ansicht untermauert, dem Hadith von Ibn Umar (r.), auf den sich die letztere Ansicht stützt, vorzuziehen.

  4. Das fünfmalige rituelle Pflichtgebet zur richtigen Zeit fällt niemals weg und muss auch nicht verschoben werden, wenn man nicht wie üblich die rituelle Reinigung oder die äußere Form der Bewegungen ausführen kann.
    Allah sagt: „Achtet darauf, die Gebete und (speziell) das mittlere Gebet zu verrichten. Und steht in Ehrfurcht und Gehorsam vor Allah. Wenn ihr in einer Situation der Angst seid, dann (verrichtet das Gebet) im Stehen oder reitend. Wenn ihr aber in Sicherheit seid, so gedenket Allah, wie Er es euch gelehrt hat…“
    [2:238-239]

    Das rituelle Gebet ist die kontinuierliche Bindung an Allah. Wenn man die äußere rituelle Form in einer Notsituation nicht einhalten kann, bleibt trotzdem die Pflicht, das Gebet den Umständen entsprechend auszuführen.
    Allah sagt: „…Das Gebet (arab. salah) ist ja für die Muslime (wörtl. Mu’minun) eine zeitlich festgesetzte Vorschrift.“
    Somit ist das der zeitliche Rahmen für das Gebet auch in recht schwierigen Situationen einzuhalten – z.B. in einer nichtmuslimischen Umgebung am Arbeitsplatz. Allenfalls darf man das Mittags- und Nachmittagsgebet zusammenlegen in der Zeit zwischen dem Beginn der Gebetszeit für das Mittagsgebet und Sonnenuntergang. Ebenso entsprechend das Abend- und Nachtgebet. Dies darf aber nicht zur Regel werden.

 

1Rituelle Reinigung mit Erde anstatt mit Wasser, wenn kein Wasser zur Verfügung steht bzw. wenn man z.B. aus Krankheitsgründen kein Wasser zur rituellen Reinigung (wudu‘ oder ghusl) benutzen kann.


(Subul as-Salam – Mohammad ibn Ismail As-San’ani / übersetzt von Samir Mourad – DIdI e.V.)