Verbot, den Koran zu rezitieren, wenn man dschunub ist

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ali (r.) hat gesagt: „Ich sah den Gesandten Allahs (s.a.s.) die Gebetsvorwaschung (arab. wudu‘) vornehmen. Daraufhin rezitierte er etwas aus dem Koran. Dann sagte er: „So soll man es machen, ausser wenn man dschunub ist. Wer aber dschunub ist, der soll es nicht machen – nicht einmal einen einzigen Koranvers “

Dies berichtete Abu Ja’la. Al-Haithami sagt: Die Männer in der Überlieferungskette sind vertrauenswürdig.

Worterläuterungen:

Dschunub ist ein Zustand, in dem man sich nach dem Geschlechtsverkehr befindet, bzw. wenn man Samenausfluss hatte (arab. mani) – auch wenn dieser im Schlaf geschieht. Für eine Frau gilt das entsprechende, wenn sie im Schlaf eine entsprechende Flüssigkeit ausstößt. Danach muss man eine Ganzkörperwaschung (arab. ghusl) vornehmen. In einem von Muslim überlieferten Hadith wird klar, was mit dem entsprechenden Ausfluss der Frau gemeint ist: Dort heißt es, dass der Ausfluß (arab. mani) des Mannes weiß, und der der Frau gelb ist.


Abzuleitende Bestimmungen:

Dieser Hadith deutet darauf hin, dass es verboten (arab. haram) ist, im dschunub-Zustand Koran zu rezitieren (auch wenn man den Koran nicht anfasst).


(Subul as-Salam / Mohammad ibn Ismail As-San’ani)