BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM
Abu Musa (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Gold und Seide sind erlaubt worden für die weiblichen Mitglieder meiner Gemeinde (arab. umma) und verboten für deren männlichen Mitglieder.“
Dies bericheten Ahmad, Nasa’i und Tirmidhi, der den Hadith für gesund (arab. sahih) erklärte.
Überlieferungskette des Hadith:
As-San’ani erwähnt, dass dieser Hadith auf acht weiteren Wegen von acht verschiedenen Gefährten des Gesandten Allahs (s.a.s.) überliefert wurde. Jedoch gibt es in allen acht Überlieferungsketten jeweils mindestens eine Schwäche. Trotzdem stärken sich die verschiedenen Überlieferungsketten gegenseitig.
Bestimmungen, die aus dem Hadith abzuleiten sind:
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Allgemeines Verbot von Seide und Gold für Männer:
Der Hadith zeigt auf, dass das Tragen von Seide und Gold für Männer verboten ist und für Frauen erlaubt. As-San’ani erwähnt, dass es die Ansicht gibt, dass die Erlaubnis des Tragens von Gold für Frauen abrogiert sei. Diese Ansicht fußt jedoch nicht auf einer soliden Grundlage.
Die Weisheit, die hinter dem Verbot für Männer steckt ist die, dass übermäßiger Luxus untersagt ist. Darauf weist der folgende Hadith hin, den Buchari berichtet:
Abu Hudhaifa (r.) hat gesagt: „Der Prophet (s.a.s.) untersagte es, dass wir aus Gold- und Silbergefäßen trinken und essen. Er untersagte uns ebenfalls das Tragen von Seide und von grober Seide, und dass wir darauf sitzen.“
Übermäßiger Luxus ist im Islam untersagt, damit der Muslim sich nicht zu sehr durch irdische Genüsse von seiner eigentlichen Aufgabe, der Arbeit für das Wohlgefallen Gottes und für sein eigenes Heil im Jenseits, ablenken lässt. Für Frauen hingegen bedeutet das Tragen von Seide und Gold nicht übermäßiger Luxus, sondern Schmuck, der dem weiblichen Wesen entspricht. - Spezielle Bestimmungen bzgl. des Tragens von Seide:
Der Prophet (s.a.s.) erlaubte es jedoch, a) dass ein Mann ein Kleidungsstück trägt, in dem ein kleiner Anteil Seide ist und b) dass ein Mann Seide trägt, wenn er eine Allergie oder eine Hautkrankheit hat, und er deshalb keinen normalen Stoff verträgt.Zu a): Ibn Umar (r.) hat gesagt: „Der Prophet (s.a.s.) verbot das Tragen von Seide, ausser wenn (im Kleiungsstück) Seide in der Größe von zwei, drei oder vier Fingern ist.“
Dies berichteten Buchari und Muslim. Der hiesige Wortlaut ist der von Muslim überlieferte.Zu b): Anas (r.) hat gesagt: „Der Prophet (s.a.s.) gab Abdurrahman ibn ‚Auf und Zubair ibn al-‚Awwam die Sondererlaubnis, Hemden aus Seide zu tragen, weil sie beide eine Allergie hatten.“
Dies berichteten Buchari und Muslim. - Bzgl. des Tragens von Gold für Männer:
Muslim berichtet in seinem Sahih-Werk, dass der Prophet (s.a.s.) einen Goldring an der Hand eines Mannes sah. Da nahm er ihn und warf ihn weg und sagte: „Tut jemand von euch etwa absichtlich ein Stück Feuerglut1 in seine Hand?!“ Als der Prophet (s.a.s.) weggegangen war, sagte jemand zu dem Mann: „Nimm deinen Ring, und ziehe einen Nutzen daraus (d.h. z.B. verkaufe ihn oder lasse ihn einschmelzen)“, worauf dieser sagte: „Nein, bei Allah, ich werde ihn nie nehmen, wo ihn doch der Prophet (s.a.s.) weggschmissen hat.“
1 d.h. dass der Goldring an der Hand eines Mannes im Jenseits zu einer Feuerglut an seiner Hand werden wird
(Basierend auf Subul as-Salam von Mohammad ibn Ismail As-San’ani / übersetzt von Samir Mourad – DIdI e.V.)