BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM
Ma’mar ibn Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Wer monopolisiert (arab. jahtakir), ist ein Sünder.“
Dies berichtete Muslim.
Worterläuterungen:
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monopolisiert – wenn jemand Waren aufgekauft, sie dann vom Markt zurückhält, um den Marktpreis bedingt durch die Warenknappheit in die Höhe zu treiben. Es gibt auch die Meinung, dass dieser Ausdruck im Arabischen lediglich für das eben beschriebene Verhalten in Bezug auf Lebensmittel als Ware benutzt wird.
Erläuterungen und Bestimmungen, die aus dem Hadith abzuleiten sind:
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Der äußere Wortlaut des Hadithes weist darauf hin, dass die Monopolisierung aller Handelsgüter verboten (arab. haram) ist, ausser wenn man der Ansicht ist, dass das Wort ihtakara (d.h. monopolisieren) nur im Zusammenhang mit Lebensmitteln benutzt wird. Abu Jusuf, der Schüler Abu Hanifas, ist jedoch der Ansicht, dass es allgemein gilt, indem er sagt: „Alles, dessen Zurückhaltung für die Menschen einen Schaden bedeutet, ist ihtikar (d.h. Monopolisierung), und wenn es auch Gold oder Kleidungsstücke sein sollten“. Die schafiitische Rechtschule sagt, dass es die verbotene Monopolisierung (arab. ihtikar) nur für Lebensmittel für Menschen und Tiere gibt.
(Basierend auf Subul as-Salam von Mohammad ibn Ismail As-San’ani / übersetzt von Samir Mourad – DIdI e.V.)