Teil 3: Imam al-Ghazali – Die Pflichten gegen die Anverwandten

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Wisse, daß der Gesandte Allahs gesagt hat:
»Allah spricht: >Wer es mit seinen Verwandten hält, mit dem werde ich es auch halten. Wer langes Leben und Wohlergehen wünscht, der sorge für das Wohl seiner Anverwandten.< «

Abu Dharr berichtet:
»Mein Freund, der Gesandte Allahs, ermahnte mich, es mit meinen Verwandten zu halten, auch wenn sie mir den Rücken kehrten, und befahl mir zu denken: >Es ist meine Pflicht, auch wenn sie bitter ist.< «

Der Gesandte Allahs sagt:
»Keine Tat des Gehorsams wird schneller belohnt als das Halten zu den Verwandten. Ja es kann geschehen, daß die Glieder einer Familie Übeltäter sind und doch ihre Habe und ihre Kinder sich mehren, deswegen, weil sie zu ihren Verwandten halten.«

Omar schrieb an seine Statthalter:
»Laßt die Verwandten einander besuchen, aber laßt sie nicht zusammen wohnen.«

Denn die Verwandten, die zusammen wohnen, werden einander leicht beschwerlich, und das führt zur Entfremdung und Verfeindung.
Der Gesandte Allahs sagt:
»Es gibt kein schöneres Almosen als welches du den Verwandten gibst, die dir feindlich gesinnt sind.«

Und wisse: Das Halten zu den Verwandten besteht darin, daß du an ihnen festhältst, wenn sie sich von dir scheiden.
Der Gesandte Allahs sagt:
»Die schönste aller Tugenden ist die, daß du das Band knüpfest zu dem, der es zerreißt, daß du gibst dem, der dich beraubt, und verzeihst dem, der dir Unrecht tut.«


(Kimiya-i-Sadaat / al-Ghazali)