BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM
Abu Huraira (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Die Umra ist ein Sündenerlass (arab. kaffara) für die Sünden, die man in der Zeit gemacht, die zwischen dieser Umra und der letzten Umra die man vollzogen hat, gemacht hat.
Und die Belohnung für eine rechtschaffen vollzogene Hadsch (arab. hadsch mabrur) ist nichts geringeres als das Paradies.“
Dies berichteten Buchari und Muslim.
Worterläuterungen:
-
rechtschaffen vollzogene Hadsch (arab. hadsch mabrur) – mabrur ist abgeleitet von birr, es gibt folgende Ansichten darüber, was eine hadsch mabrur ist:
-
eine Hadsch, die vollzogen wurde, ohne dass man währenddessen eine Sünde begangen hat. Diese Ansicht wurde von Imam An-Nawawi bevorzugt;
-
eine von Allah angenommene Hadsch;
-
eine vollzogene Hadsch, deren Früchte sich hinterher im Charakter desjenigen, der sie vollzogen hat, widerspiegeln, indem er hinterher ein besserer Mensch ist als zuvor;
-
In einem schwachen Hadith, den Ahmad und al-Hakim berichten, sagt Dschabir (r.): Es wurde gefragt: „O Gesandter Allahs, was ist die Rechtschaffenheit des Hadsch (arab. birr al-hadsch)?“, worauf er antwortete: „Dass man von seinem Essen abgibt und dass man den Frieden bzw. den Friedensgruß (d.h. as-Salamu alaikum sagen) verbreitet.“
As-San’ani: Wenn die Überlieferungskette sicher wäre, dann wäre dadurch die genaue Bedeutung des obigen Hadithes von Buchari und Muslim „..Und die Belohnung für eine rechtschaffen vollzogene Hadsch (arab. hadsch mabrur) ist nichts geringeres als das Paradies“ bekannt.
-
Umra – von der arab. Wortbedeutung her hat umra die Bedeutung von „Besuch“. Ibn Hadschar al-Asqalani sagt in „Fath al-Bari“, dass es von „’imarat al-masdschid al-haram“ (Erbauung der Heiligen Moschee) abgeleitet ist.
Im Fiqh (d.h. im islamischen Recht) wird der Ausdruck umra benutzt für eine gottesdientliche Handlung, die aus 4 Teilen besteht:
1. ihram (Anlegen des Weihezustand des Pilgernden) ab der Grenze des Heiligen Bezirks (eine größere Region um Mekka)
2. tawaf (siebenmaliges Umkreisen der Kaaba)
3. sa’i (Laufen zwischen den Hügeln Safa und Marwa)
4. Kopfhaare ganz wegschneiden bzw. kürzen.
Erläuterungen und Bestimmungen, die aus dem Hadith abzuleiten sind:
Über die Umra:
-
Sühne der kleinen Sünden:
Die Umra ist ein Sündenerlass (arab. kaffara) für die Sünden, die man in der Zeit gemacht, die zwischen dieser ‚Umra und der letzten Umra, die man vollzogen hat, gemacht hat – Al-Khazradschi erwähnt in „Fath al-‚alam“, dass dies bedeutet, dass eine Umra eine Sündenerlass für die kleinen Sünden ist, die man vor dem Vollzug der umra gemacht hat.
-
Öfteres Vollziehen der Umra:
Die Aussage im Hadith „..zwischen dieser Umra und der letzten Umra..“ beinhaltet, dass es nicht verpönt ist, öfters die Umra zu vollziehen und dass auch keine zeitliche Vorgabe hierfür vorliegt. Die malikitische Rechtsschule sagt, dass es verpönt (arab. makruh) ist, mehr als eine Umra im Jahr zu vollziehen. Sie beruft sich darauf, dass der Prophet (s.a.s.) die Umra höchstens einmal pro Jahr gemacht hat; und in der malikitischen Rechtsschule wird das, was der Prophet (s.a.s.) getan hat, entweder als Pflicht oder als freiwillige gute Tat angesehen.
As-San’ani entgegnet dieser Ansicht mit folgenden Worten: „Es ist bekannt, dass der Prophet (s.a.s.) manchmal das Tun von freiwilligen guten Taten absichtlich unterlassen hat, um es der muslimischen Gemeinschaft nicht schwer zu machen – in solchen Fällen hat er manchmal nur gesagt, dass es vorzüglich ist, so etwas zu tun.“
-
Der Zeitpunkt der Umra ist beliebig:
Die Aussage im Hadith „..zwischen dieser Umra und der letzten Umra..“ beinhaltet, dass keine zeitliche Vorgabe für die Umra vorliegt. Darauf weist der äussere Wortlaut des Hadith hin, und zu dieser Ansicht ist die Allgemeinheit (arab. dschumhur) der Gelehrten gelangt. Ein Teil der Gelehrten ist der Ansicht, dass es verpönt ist, in den Monaten der Hadsch eine Umra zu vollziehen. Darauf ist zu entgegnen, dass es bekannt ist, dass der Prophet (s.a.s.) in denselben die Umra vollzogen hat.
(Basierend auf Subul as-Salam von Mohammad ibn Ismail As-San’ani / übersetzt von Samir Mourad – DIdI e.V.)