Es ist Pflicht, die Hadsch einmal im Leben zu vollziehen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Abbas (r.) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hielt vor uns eine Rede, in der er sagte: „Allah hat euch die Hadsch zur Pflicht festgeschrieben.“ Da stand al-Aqra‘ ibn Habis auf und sagte: „Für jedes Jahr, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Hätte ich gesagt „ja“, dann wäre es Pflicht geworden (jedes Jahr die Hadsch zu vollziehen). Die Hadsch muss man einmal (im Leben vollziehen). Alles darüber hinaus ist freiwillig.“

Dies berichteten Ahmad, Abu Dawud, Nasa’i und Ibn Madscha.

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Belohnung für das Vollziehen der Umra und des Hajj

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Huraira (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Die Umra ist ein Sündenerlass (arab. kaffara) für die Sünden, die man in der Zeit gemacht, die zwischen dieser Umra und der letzten Umra die man vollzogen hat, gemacht hat.
Und die Belohnung für eine rechtschaffen vollzogene Hadsch (arab.
hadsch mabrur) ist nichts geringeres als das Paradies.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.


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