BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM
Ibn Abbas (r.) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hielt vor uns eine Rede, in der er sagte: „Allah hat euch die Hadsch zur Pflicht festgeschrieben.“ Da stand al-Aqra‘ ibn Habis auf und sagte: „Für jedes Jahr, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Hätte ich gesagt „ja“, dann wäre es Pflicht geworden (jedes Jahr die Hadsch zu vollziehen). Die Hadsch muss man einmal (im Leben vollziehen). Alles darüber hinaus ist freiwillig.“
Dies berichteten Ahmad, Abu Dawud, Nasa’i und Ibn Madscha.
Erläuterungen und Bestimmungen, die aus dem Hadith abzuleiten sind:
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Den Kern des Hadithes gibt es in einer Überlieferung von Abu Huraira (r.), die Muslim berichtete:
Abu Huraira (r.) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hielt vor uns eine Rede, in der er sagte: „O ihr Menschen, Allah hat euch die Hadsch zur Pflicht festgeschrieben, so vollzieht die Hadsch.“ Da sagte ein Mann: „Jedes Jahr, o Gesandter Allahs?“ Da schwieg er (d.h. der Prophet (s.a.s.)), bis er es dreimal fragte. Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): „Hätte ich gesagt „ja“, dann wäre es Pflicht geworden (jedes Jahr die Hadsch zu vollziehen), und ihr könntet es nicht ausführen.“ Dann sagte er (d.h. der Prophet (s.a.s.)): „Behelligt mich nicht mit Fragen über Dinge, die ich euch gegenüber nicht erwähne, denn die, die vor euch waren, gingen an ihrer Fragerei und ihrer Abweichung vom Wege ihrer Propheten zugrunde. Daher, wenn ich euch etwas befehle, dann befolgt es, soweit ihr es könnt, und wenn ich euch verbiete etwas zu tun, dann haltet euch davon fern.“
Dies berichtete Muslim.
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Der Hadith weist darauf hin, dass das Vollziehen der Hadsch nur einmal im Leben Pflicht ist für jeden, der dazu in der Lage ist.
(Basierend auf Subul as-Salam von Mohammad ibn Ismail As-San’ani / übersetzt von Samir Mourad – DIdI e.V.)