Das Fest des Fastenbrechens und seine Festsetzung

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Wir stehen kurz vor ʽĪd Al-Fiṭr, dem Fest des Fastenbrechens. Manche datieren den Monatsanfang des Fastenmonats entsprechend dem Qurʼān und der Sunnah, andere hingegen verlassen sich auf astronomische Berechnungen. Doch die Aussagen derjenigen, die sich auf die astronomischen Berechnungen stützen, sind dieses Jahr widersprüchlich, und so kann man sich als Muslim nicht darauf verlassen. Vielmehr hat man der Sunnah des Gesandten Aḷḷāhs r zu folgen, welche eindeutig ist und Klarheit verschafft:

ʽAbduḷḷāh Ibn ʽUmar berichtet, dass der Gesandte Aḷḷāhs r sagte: „Wenn ihr ihn (den Neumond von Ramadan) seht, dann fastet. Und wenn ihr ihn (den Neumond von Schawwal) seht, dann brecht euer Fasten.“
(Buchari und Muslim)

Der Gesandte Allahs r hat uns auch erklärt was zu tun ist, falls der Neumond nicht gesichtet werden kann. Er sagte:

„Wenn die Sicht versperrt ist, dann fastet dreißig Tage!“
(Muslim)

Sollte man den Neumond also aufgrund von Wolken oder anderem nicht sehen können, hat man als Muslim den Monat Ramaān auf dreißig Tage zu vervollständigen.

Die muslimische Gemeinschaft, sowohl die Ersten als auch die Späteren von ihr, ist sich darüber einig (arab. Idschma‘), dass der Monat Ramadan durch die Sichtung des Neumondes mit dem Auge endet und nicht durch astronomische Berechnungen. Wie können wir denn den Weg des Propheten unterlassen, wo Aḷḷāh doch gesagt hat:

„So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass nicht eine Versuchung sie trifft oder schmerzhafte Strafe sie trifft“
(Nur 24:63)

Deshalb haben sich über vierzig Imame unter der Aufsicht des hohen Rates darauf geeinigt abzuwarten, ob der Neumond nach Sonnenuntergang am Mittwoch des 08. September 2010 / 29. Ramaān 1431 gesichtet werden wird.

detailliert

Alles Lob gebührt Allah und Allahs Segen und Heil seien auf dem Gesandten Allahs.

Die muslimischen Gelehrten sind sich darüber einig, dass der Mondmonat sowohl 29 als auch 30 Tage andauern kann. Ebenso sind sie sich darüber einig, dass der Monatsanfang und sein Ende durch die Sichtung des Neumondes definiert ist, denn der Prophet sagte:

Fastet wenn ihr ihn seht und brecht euer Fasten (wieder) wenn ihr ihn seht!“

Somit beginnt und endet Ramaān gesetzlich erst durch Gewissheit. Das Fasten ist ein reiner Gottesdienst, der zu seiner vorgeschriebenen Zeit verrichtet werden muss, welche durch eine von zwei Fällen beginnt:

  1. Die Sichtung des Neumondes mit dem bloßen Auge bei klarem Himmel, indem ihn ein oder zwei rechtschaffene Muslime bezeugen gesehen zu haben. Sollte die Zahl der Rechtschaffenen in einer Zeit nachlassen, wird dies durch die Anzahl der Zeugen ausgeglichen. Dass der Mond mit bloßem Auge gesichtet werden soll, hat u. a. zum Ziel es den Muslimen leicht zu machen, denn Aḷḷāh hat den Muslimen nichts auferlegt, in dem sich Erschwernis befände. Aḷḷāh sagte: „Er hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“ (22:78)

  2. Die Vervollständigung des Monats Schaban auf 30 Tage für den Beginn von Ramaān bzw. die Vervollständigung des Monats Ramadān auf 30 Tage für das Ende von Ramadān, wenn die Neumondsichtung bedingt durch Wolken o. a. nicht möglich war.

Darauf weisen die authentischen Gesetzestexte aus der Sunnah des Propheten  hin und dies ist auch die Vorgehensweise, auf diese sich die muslimische Ummah geeinigt hat (Idschma‘), wie Ibn Ḥazm gesagt hat. Ebenso sind sich die Gelehrten darüber einig, dass nach dem Neumond Ausschau gehalten werden muss und dass es ḥarām ist, dies den astronomischen Berechnungen zu überlassen. Sich auf die astronomischen Berechnungen zu verlassen ist islamisch wissenschaftlich betrachtet wertlos und falsch. Wer dies tut, ist dem Gesandten Aḷḷāhs gegenüber ungehorsam und handelt ihm zuwider, denn er sagte:

„Fastet wenn ihr ihn seht und brecht euer Fasten (wieder) wenn ihr ihn seht!“

Außerdem trifft auf solche Menschen die folgende Aussage Aḷḷāhs zu:

„So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass nicht eine Versuchung sie trifft oder schmerzhafte Strafe sie trifft.“ (Nur 24:63)


Ibn Al-Qayyim sagte sinngemäß:

„Ramadān beginnt erst durch eine gesicherte Sichtung oder das Bezeugen einer Person, denn der Prophet < hat einmal aufgrund der Zeugenaussage von Ibn ʽUmar م und einmal aufgrund der Zeugenaussage eines Beduinen gefastet. Er hat sich auf die Mitteilung dieser beiden Personen jeweils verlassen […] Sollte weder der Neumond gesichtet worden sein noch es eine Zeugenaussage geben, hat er den Monat Schaban (bzw. Ramadān) auf 30 Tage vervollständigt, wie im Falle von Bewölkung oder Nebel. Dies war die Handhabung des Propheten und seine Anordnung. Dies widerspricht nicht seiner folgenden Aussage: Wenn ihr ihn nicht sehen könnt, dann schätzt ab!‘ Sollte jemand sagen, dass mit dem Schätzen die astronomische Berechnung gemeint sei, antworten wir darauf, dass hiermit (korrekterweise) die Vervollständigung gemeint ist, d. h. dass die Anzahl der Tage des Monats (auf 30) vervollständigt wird, wie in Ṣaḥīḥ Muslim überliefert: „Wenn ihr ihn nicht sehen könnt, dann schätzt 30 (Tage).“

Scheich Al-ʼIslām Ibn Taymiyyah sagte sinngemäß:
„Es ist uns nicht bekannt, dass unsere rechtschaffenen Vorfahren (As-Salaf Aṣ-Ṣāliḥ) nach den astronomischen Berechnungen gehandelt haben Mehr dazu im 25. Band seinen Al-Fatāwā Al-Kubrā, wo er auch auf die Fehler eingeht, die einigen späteren Gelehrten diesbezüglich passiert sind.

Scheich ʼAbū Bakr Al-Dschazairi sagte in seiner Untersuchung zu diesem Thema:
„Viele sind der Meinung, dass die Meinungsverschiedenheit unter den Muslimen hinsichtlich des Fastens und des Fastenbrechens etwas Schlimmes sei, der ʼIslām so etwas nicht erlaube und dies ein Anzeichen von Schwäche sei. Doch dies zeugt von Unwissenheit gegenüber der Scharia und ist falsch. Dies ist genauso falsch, wie wenn man sich mit der Begründung auf die astronomischen Berechnungen stützt, sie würden die Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Fastens und Fastenbrechens unter den Muslimen beseitigen, denn der Prophet sagte: „Wir sind eine Gemeinde, die des Lesens und Schreibens unkundig ist! Weder schreiben wir auf noch berechnen wir! Der Monat hat bei uns entweder 29 oder 30 Tage! (Buḫārī). Diese Leute denken, dass sie, weil sie berechnen können und Teleskope besitzen, die gesetzliche Sichtung nicht mehr benötigen. Sie wissen nicht, dass die Berechnungen sich oft unterscheiden. Wer die Vorgehensweise der Ummah verinnerlicht, wird weder damals noch heute einen Gelehrten finden – dessen Wort zählt -, dass man sich unabhängig von der Sichtung auf die astronomischen Berechnungen stützen darf.“

Offensichtlich ist die Tatsache, dass Ägypten dieses Jahr das Fest des Fastenbrechens unter Verwendung astronomischer Berechnungen auf den Freitag datiert hat, die Türkei hingegen auf Donnerstag, wobei sie sich ebenfalls auf die astronomischen Berechnungen stützt, ein Hinweis darauf, dass die die Berechnungen widersprüchlich sind.

Al-Ḥamdulillāh haben sich über vierzig Imame von Ahlus-Sunnah auf den prophetischen Manhadsch geeinigt und die meisten Moscheen Deutschlands folgen dem Weg des Propheten und nicht der persönlichen Meinung, auf die ʽUmar س hingewiesen hat, als er sagte:

Wehe euch vor den Leuten, die sich auf ihre persönlichen Ansichten stützen! Sie sind die Feinde der Sunnah! Sie haben es nicht geschafft die adīe auswendig zu lernen und deshalb sagen sie ihre Meinung! Dadurch gehen sie selbst irre und führen die anderen ebenfalls in die Irre!“


Quellen:

Al-Fatāwā Al-Kubrā von Ibn Taymiyyah.

Zād Al-Maʽād von Ibn Al-Qayyim.

Al-Muġnī von Ibn Qudāmah.

Ḥusn Al-Maqāl fī Ṯubūt Ruʼyah Al-Hilāl von ʼAbū Bakr Al-Dschazairi

Al-Qaul Al-Maʼṯūr fī Ṯubūt ʼAwāʼil Aš-Šuhūr von Scheich Fathy Eid.

Fiqh Aṣ-Ṣiyām vom Fiqh-Gelehrten Scheich Muḥammad ʽAbd Al-Maqṣūd.

Fiqh Aṣ-Ṣiyām von Scheich ʽAlī Ibn Darwīš.