Pflicht der Reinigung eines Gefäßes, in das ein Hund seine Zunge bzw. sein Maul eingetaucht hat

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Huraira (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Wenn ein Hund mit seinem Maul oder seiner Zunge in das Gefäß von einem von euch eingetaucht ist, dann besteht die Reinigung des Gefäßes darin, dass er es 7 Mal wäscht, das erste dieser 7 Male dabei mit Erde.“ Dies berichtete Muslim.

In einer Überlieferung bei Tirmidhi heißt es: „…das letzte oder erste dieser 7 Male…“

Abzuleitende Bestimmungen:

  1. Die Unreinheit des Hundemauls und des Hundes

  • Der Hadith zeigt auf, dass das Maul des Hundes unrein (arab. nadschis) ist. Dies sieht man daran, daß der Prophet (s.a.s.) angewiesen hat, das Gefäß so oft mit Wasser zu waschen und somit eine Menge Wasser zu verbrauchen. Waschen muss man aber nur, wenn man auf der Toilette war, oder wenn etwas unrein (arab. nadschis) ist.

    Wäre das Gefäß nicht unrein, wäre es auch nicht unbedingt nötig, soviel Wasser zu verbrauchen. Wenn es aber nicht nötig wäre, dann wäre diese Handlung eine Verschwendung von Wasser, d.h. von Hab und Gut, was der Prophet (s.a.s.) aber untersagt hat.

  • Der Rest des Körpers des Hundes wurde von den Gelehrten auch als unrein angesehen aufgrund von Analogieschluß (arab. qijas). Es wurde folgendermaßen argumentiert: 1. Aufgrund des Hadithes steht fest, daß der Speichel des Hundes unrein ist. 2. Der Speichel ist ein Teil des Mundes. 3. Der Speichel ist aber nichts anderes als Schweiß des Mundes. Somit steht also fest, daß jeglicher Schweiß des Hundes unrein ist. Also ist auch der gesamte übrige Körper des Hundes unrein, da der Schweiß ein untrennbarer Teil davon ist.

  1. Über die Anzahl der Waschungen

  • Der Hadith weißt darauf hin, dass es Pflicht ist, das Gefäß sieben mal zu waschen.

  • Einige Gelehrte sagten jedoch, dass die siebenmalige Waschung keine Pflicht sei, da es noch eine andere Überlieferung des Hadithes von Abu Huraira gibt, bei dem statt „sieben“ die Zahl „drei“ erwähnt wird. Jedoch ist die erste, oben erwähnte Überlieferung eine gesündere Überlieferung.

  1. Über die Pflicht, das Gefäß mit Erde zu waschen

Der Hadith weißt darauf hin, dass es Pflicht ist, bei einem der Waschgänge Erde zu benutzen. In einer anderen Überlieferung heißt es nämlich statt „…das letzte oder erste dieser sieben Male…“ nur „eine der Male“. Al-Khazradschi interpretierte die verschiedenen Überlieferungen so, dass es Pflicht sei, bei einem der sieben Male Erde zu benutzen, dass es jedoch erwünscht sei, dies beim ersten Waschgang zu tun.

(Subul as-Salam / Mohammad ibn Ismail As-San’ani)