Über das Streichen (arab. mash) über Lederschuhe bzw. Strümpfe oder Socken bei der Gebetsvorwaschung


BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Mughira ibn Schu’ba (r.) berichtete: „Ich war zusammen mit dem Propheten (s.a.s.). Er begann damit, die Gebetsvorwaschung zu vollziehen, da wollte ich ihm die Lederschuhe (arab. khuff) ausziehen. Er sagte: „Lass sie, ich habe sie angezogen in einem Zustand, wo meine beiden (Füße) rein waren“. Dann strich er mit der Hand über die beiden Lederschuhe.“

Dies berichteten Buchari und Muslim. Dieser Wortlaut wird von Buchari überliefert.

Worterläuterungen

  1. Ich war zusammen mit dem Propheten (s.a.s.) – …auf der Reise, wie Buchari deutlich macht. Malik und Abu Dawud überliefern, dass es sich bei der Reise um die Schlacht von Tabuk handelt.

  2. Lederschuhe (arab. khuff) khuff sind Schuhe aus Leder, die die Knöchel bedecken.

  3. Lass sie, ich habe sie angezogen in einem Zustand, wo meine beiden (Füße) rein waren“in einem Zustand, in dem ich wudu‘ hatte, wobei bei Vollzug der rituellen Reinigung die Füße gewaschen wurden. Es gibt auch die Aussage unter Gelehrten, dass hiermit gemeint ist, dass die Füße sauber waren, d.h. rein von Unreinheit (z.B. Urin). Jedoch ist die erstere Aussage (nämlich dass mit „rein“ die rituelle Reinheit gemeint ist) eher richtig.

Erläuterungen und abzuleitende Bestimmungen

  1. Das Streichen (arab. mash) über Lederschuhe, die die Knöchel bedecken, bei der Gebetsvorwaschung
    a)
    Dieser Hadith ist ein Hinweis (arab. dalil) dafür, dass es erlaubt ist, auf der Reise mash zu machen, anstatt die Füße zu waschen.
    b) Wenn man nicht auf der Reise ist, darf man auch mash machen, wie aus folgendem Hadith hervorgeht:

    Ali (r.) berichtet: „Der Gesandte Allah (s.a.s.) hat drei Tage und ihre Nächte für den Reisenden, und einen Tag und eine Nacht für den Nichtreisenden festgelegt (- womit er das Streichen über die Lederschuhe (arab. khuff) meinte).“
    Dies berichtete Muslim.
    Der Zusatz in Klammern (- womit er das Streichen über die Lederschuhe (arab. khuff) meinte) stammt entweder von Ali (r.) oder von einem der
    Überlieferer in der Überliefererkette von Muslim.

  2. Bedingungen für mash
    Die Lederschuhe müssen in einem Zustand angezogen sein, in dem der Betreffende wudu‘ hatte, wobei er bei Vollzug der Reinigung die Füße gewaschen hat. Es gibt auch die Aussage unter Gelehrten, dass die Lederschuhe angezogen sein müssen, während die Füße rein von Unreinheit (z.B. Urin) waren. Jedoch ist die erstere Aussage (nämlich dass man die rituelle Reinheit haben muss) eher richtig.

  3. Die Erlaubnis, mash über Strümpfe bzw. Socken zu machen1
    Dass dies erlaubt ist, wird von vielen Gefährten des Propheten (s.a.s.) (u.a. Ali (r.), Ibn Masud (r.) und Anas ibn Malik (r.)) berichtet2. Ebenso von Abu Hanifa, der es zunächst verbot, es aber dann kurz vor seinem Tod für erlaubt erachtete.
    Ahmad, Ibn Madscha und Tirmidhi berichten, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) wudu‘ machte und dabei über Strümpfe (arab. dschaurabain) und Sandalen (arab. na’lain) strich (d.h. mash machte). Abu Dawud sagt aber über diesen Hadith, dass es ein schwacher Hadith ist.


1Aus Sajjid Sabiq, „Fiqh as-Sunna“, Band 1, Abschnitt über „Mash über Strümpfe bzw. Socken“

2 Dies berichtete Abu Dawud.


(Subul as-Salam / Mohammad ibn Ismail As-San’ani)