BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM
Ibn Abbas (r.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) kam an den Gräbern Medinas vorbei, woraufhin er sich mit seinem Gesicht zu ihnen wandte und sagte: „Friede sei mit euch (arab. as-Salamu alaikum), o ihr Bewohner der Gräber, möge Allah uns und euch vergeben. Ihr seid diejenigen, die uns vorausgegangen sind, und wir werden nachkommen“.“
Dies berichtete Tirmidhi und sagte, dass dies ein guter (arab. hasan) Hadith ist.
Worterläuterungen
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zu ihnen wandte – zu den Bewohnern der Gräber
Bestimmungen, die aus dem Hadith abzuleiten sind:
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Der Hadith weist darauf hin, dass man die toten Muslime in ihren Gräbern grüßen darf, auch wenn man nur so vorbeikommt und nicht beabsichtigt hatte, sie zu besuchen.
In einem anderen Hadith, den Muslim berichtet, heisst es:
Sulaiman ibn Buraida (r.) berichtet von seinem Vater (r.), dass dieser gesagt hat: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) lehrte (seine Gefährten) folgendes zu sagen, wenn sie zu den Gräbern hinaus gingen: Friede sei mit euch (arab. as-Salamu alaikum), o ihr Bewohner der Stätten, die ihr Mu’minun und Muslime seid. Wir werden euch, so Gott will (arab. inscha Allah) nachfolgen. Wir bitten Allah für uns und für euch um Wohlergehen (arab. ‚afija).“ -
Der Hadith weist darauf hin, dass die Toten den Vorbeikommenden und seinen Gruss wahrnehmen. Ansonsten wäre das Grüßen der Toten sinnlos.
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Der Hadith weist darauf hin, dass man beim Bittgebet und wenn man Allah um Verzeihung bittet, zuerst für sich und dann für die anderen bittet. Dies ist auch die Art, wie es im Koran steht:
„O unser Herr, verzeih uns und unseren Brüdern…“[59:10] und „..Und bitte um Verzeihung für deine Sünde und für die Mu’minun und die Mu’minat…“[47:19] -
Der Hadith weist darauf hin, dass das Bittgebet für einen toten Muslim dem Toten nützt. Darüber gibt es unter den Gelehrten Übereinstimmung.
Ob dahingegen andere Taten – wie das Lesen von Koran, beten und Pilgerfahrt verrichten -, die man tut und deren Belohnung man dann einem toten Muslim schenkt, dem Toten gutgeschrieben werden, gibt es unterschiedliche Ansichten unter den Gelehrten.
Schafii sagt, dass die Belohnung den Toten nicht erreicht. Argumente, die diese Ansicht stützen, sind Stellen aus dem Koran wie „Und dass der Mensch nur das bekommt, was er erstrebt hat.“[53:39]
Abu Hanifa und eine Reihe von Gelehrten der Ahl as-Sunna (d.h. der sunnitischen Gelehrten) sind hingegen der Meinung, dass man dies tun darf und dass die Belohnung den Toten erreicht. Sie stützen ihre Ansicht auf einige Hadithe, wie z.B.:
Daraqutni berichtete, dass ein Mann den Propheten (s.a.s.) fragte, wie er seinen Eltern nach ihrem Tod Güte erweisen kann. Der Prophet (s.a.s.) antwortet ihm, dass er zusätzlich zu seinen rituellen Gebeten für sie rituelle Gebete verrichten soll und zusätzlich zu seinem Fasten für sie fasten soll. -
Das Bittgebet für einen Toten ist allerdings nur für einen Toten erlaubt, der als Muslim gestorben ist. Dem Propheten (s.a.s.) wurde verboten, für seinen verstorbenen Onkel Abu Talib zu beten, nachdem dieser als Götzendiener gestorben war; dies, obwohl dieser den Propheten (s.a.s.) stark unterstützte:
„Es steht weder dem Propheten noch den Mu’minun an, für die Götzendiener um Verzeihung zu bitten – auch wenn sie Verwandte sind -, nachdem ihnen klar geworden ist, dass sie zu den Bewohnern des Feuers gehören.“[9:113]
(Basierend auf Subul as-Salam von Mohammad ibn Ismail As-San’ani / übersetzt von Samir Mourad – DIdI e.V.)