Regeln und gute Verhaltensweisen beim Îd (islâmischen Fest)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

Das islâmische Îd ist durch die Barmherzigkeit und Gnade Allâhs des Allmächtigen ein Beispiel für Freude und eine großartige Gelegenheit zur Seelenläuterung, einmütiger Ansicht und erfrischende Verjüngung des Lebens an sich. Dies muss nun jedoch nicht automatisch Nachlässigkeit gegenüber Verpflichtungen und Zügellosigkeit bei Verhaltensweisen und guten Umgangsformen bedeuten; ganz im Gegenteil ist es am Îd notwendig, entschieden an den von der Scharî´a festgelegten Kriterien für diesen Tag sowie an den guten Umgangsformen, die an ihm eingehalten werden müssen, festzuhalten.

Es gibt hinsichtlich des Îd eine Reihe von Regeln, Sunna-Handlungen und guten Umgangsformen, die ein Muslim beachten und an denen er festhalten sollte, die zum Einen alle vom Zweck und Ziel herrühren, auf Grund dessen das Îd im Islâm vorgeschrieben wurde, und zum Anderen zu jeder Zeit und an jedem Ort innerhalb der Grenzen der Anbetung Allâhs des Herrn der Welten liegen.

Eine der Regeln ist die Unrechtmäßigkeit, am Îd-Tag zu fasten, und zwar gemäß dessen, was auf Umar möge Allah mit ihm zufrieden sein zurückzuführen ist, dass er das rituelle Gebet leitete, bevor er die Chutba hielt und sich dann an die Versammelten wandte und sagte:

„O Leute! Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken verbat euch wahrhaftig, an diesen beiden ´Îds zu fasten: Einer von ihnen ist der Tag, an dem ihr euer Ramadân-Fasten beendet, und der andere ist der Tag, an dem ihr von euren Opfergaben esst.“
(Al-Buchârî).

Am Îd ist es vorteilhaft, sehr oft den Takbîr (die Worte „Allâhu Akbar“) auszusprechen.

Hinsichtlich des Îd Al-Fitr dauern die Takbîre vom Sonnenuntergang des letzten Tages des Ramadân bis zum Îd-Gebet, wie von den Worten Allâhs des Allmächtigen bestätigt:

„…damit ihr die Anzahl vollendet und damit ihr Allâh als den Größten preist, für das, was Er euch an Rechtleitung zukommen lässt…“
(Sûra 2:185)

Die Takbîre sollten intensiviert werden, wenn man zum Gebetsplatz aufbricht und wenn man darauf wartet, dass das Gebet beginnt.

Was das Îd Al-Adhâ (Opferfest) betrifft, so ist ein uneingeschränkter (das heißt fortwährender) Takbîr vorgeschrieben, der am ersten Tag des Monats Dhu Al-Hiddscha beginnt, wie von den Worten Allâhs des Allmächtigen bestätigt:

„…und den Namen Allâhs an bekannten Tagen über dem aussprechen, mit dem Er sie vom Tier des Weideviehs versorgt hat…“
(Sûra 22:28)

Die bekannten Tage sind hier die ersten zehn Tage des Dhu Al-Hidscha. Es ist in einer authentischen Überlieferung belegt, dass sowohl Abû Huraira als auch Ibn Umar möge Allah mit ihnen zufrieden sein an den ersten zehn Tagen des Dhu Al-Hiddscha zum Markt gingen und den Takbîr ausriefen und die Leute ihnen im Ausrufen des Takbîr folgten.

Aus diesem Grund ist es Sunna, den Takbîr an diesen Tagen auszurufen und seine Stimme damit in den Moscheen und Häusern sowie auf den Straßen und Märkten und wo immer Menschen sich versammeln zu erheben, um diesen Brauch bekannt zu machen, die Sunna wiederzubeleben und es den rechtschaffenen Vorfahren dieser Umma gleichzutun.

Was den eingeschränkten Takbîr angeht, der nach den Pflichtgebeten ausgesprochen werden muss, so beginnt dieser mit der Morgendämmerung des Arafa-Tages für die Nicht-Pilger und mit dem Mittagsgebet des Îd-Tages für die Pilger, weil sie vor dieser Zeit damit beschäftigt sind, die Talbiya (bestimmte, oft zu wiederholende Worte beim Haddsch) auszusprechen.

Der uneingeschränkte Takbîr wird neben dem eingeschränkten Takbîr fortgesetzt, und zwar bis zum Nachmittag des letzten Taschrîq-Tages, der der vierte Îd-Tag ist. Dies ist auf die Worte Allâhs des Allmächtigen

„Und gedenkt Allâhs während einer bestimmten Anzahl von Tagen…“
(Sûra 2:203)

und auf die Aussage des Gesandten Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken :

„Die Taschrîq-Tage sind Tage des Essens, Trinkens und des Gedenkens Allâhs.“
(Muslim)

zurückzuführen.

Die Art und Weise, den Takbîr zu verrichten, besteht in folgenden Worten:

„Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, lâ ilâha ill-Allâh; Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, wa li-llâhi-l-Hamd (Allâh ist der Größte, Allâh ist der Größte, Allâh ist der Größte, es gibt keine Gottheit außer Allâh; Allâh ist der Größte, Allâh ist der Größte, aller Lobpreis gebührt Allâh).“

Zu den empfohlenen Verhaltensweisen am Îd-Tag gehört es, Ghusl (Ganzkörperwaschung) durchzuführen, sich schön zu machen, sich zu parfümieren und die besten Kleider anzuziehen, weil es sich um einen Tag handelt, an dem sich die Menschen versammeln. Es ist belegt, dass Ibn Umar möge Allah mit beiden zufrieden sein am Tag des Îd Al-Fitr Ghusl durchführte, bevor er zum Gebetsplatz aufbrach.

Außerdem bestätigte der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken Umar ibn Al-Chattâbs Ansicht, sich am Îd-Tag schön zu machen.

Als Umar möge Allah mit ihm zufrieden sein sah, wie ein Seidenmantel verkauft wurde, sagte er zu ihm: „O Gesandter Allâhs, kauf ihn, um dich damit am Îd-Tag und an Tagen, an denen du Delegationen empfängst, schön zu machen!“ Er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte zu ihm: „Dies ist die Kleidung von jemandem, der keinen Anteil haben wird [an der Belohnung des Jenseits].“
(Al-Buchâri)

Dies deutet darauf hin, dass es prinzipiell in der Scharî´a erlaubt ist, sich am Tag des Îd schön zu machen. Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken äußerte sich in dieser Weise, weil der Mantel aus Seidenbrokat gefertigt war, was für einen muslimischen Mann verboten ist zu tragen.

Ein Muslim sollte an diesem Tag das Haus im besten und perfekten Erscheinungsbild verlassen, um Allâhs Gunst an ihm zu zeigen und Ihm für das zu danken, was Er ihm auf Grund Seiner Großzügigkeit verliehen hat. Gewiss, Allâh der Allmächtige mag es, die Zeichen Seiner Gnade an Seinem anbetend Dienenden zu sehen!

Es ist Sunna, am Tag des Îd Al-Fitr vor dem Gebet eine ungerade Anzahl an Datteln zu essen, wie beispielsweise drei, sieben oder neun. Doch am Tag des Îd Al-Adhâ sollte man nicht essen, bis man sein Opfertier geschlachtet hat, um davon zu essen. Diesbezüglich ist von Buraida möge Allah mit ihm zufrieden sein überliefert, dass er sagte:

„Es war die Gewohnheit des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , am Tag des Îd Al-Fitr nicht aufzubrechen, bis er gegessen hatte, und am Tag des Îd Al-Adha nicht zu essen, bis er nach Hause zurückgekehrt war, um von seinem Opfertier zu essen.“
(Ahmad)

Es ist wünschenswert, zu Fuß zum Gebetsplatz zu gehen, und zwar auf Grund der Aussage Alîs möge Allah mit ihm zufrieden sein:

„Es ist Sunna, zu Fuß zum Îd-Gebet zu gehen und etwas zu essen, bevor man das Haus verlässt.“
(At-Tirmidhî)

Es ist auch wünschenswert, einen unterschiedlichen Hin- und Rückweg zu nehmen, was bedeutet, auf einem Weg zu kommen und auf einem anderen zurückzukehren. Dies wird durch die Überlieferung Dschâbirs möge Allah mit ihm zufrieden sein bestätigt, dass er sagte:

„Wenn immer der Îd-Tag war, machte der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken den Hinweg ungleich [dem Rückweg].“
(Al-Buchârî)

Gelehrte entnahmen dieser Empfehlung bestimmte Punkte der Weisheit, wie etwa die Riten des Islâm zu zeigen, während man hin- und zurückgeht; auf beiden Wegen die Menschen mit dem Friedensgruß zu grüßen; mehr als einen Ort zu haben, der (die eigenen guten Taten) bezeugt; optimistisch zu sein, dass der eigene Zustand sich in den Zustand einer Person ändert, der vergeben wurde; und auf beiden Wegen das Anliegen desjenigen zu erfüllen, der eines hat.

Sich gegenseitig zum Anlass des Îd zu gratulieren gehört zu den guten Sitten, an die sich die Menschen gewöhnt haben, weil dies die Herzen in Liebe vereint und Zuneigung und Sympathie zwischen ihnen entstehen. Daher macht es nichts, wenn man sich mit erlaubten Formulierungen wie beispielsweise „Îd Mubârak (Gesegneten Îd)“, „A’âdahu Allâhu ‘alaik (möge Allah es dir mit Güte zurückgeben)“, „Kullu Âmin wa antum bi-chair (Möge es euch das ganze Jahr gut gehen)!“ usw. gratuliert. Wenn immer die Gefährten des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sich am Îd begegneten, sagten sie zueinander:

„Taqabbala-llâhu minna wa minkum / Möge Allah es von uns und von euch annehmen!“

An den Îd-Tagen Freude und Vergnügen zu zeigen, gehört zu den religiösen Riten. Erlaubtes Spiel und Vergnügen und all das, was die Leute vergnügt, schaden deshalb nicht, sofern man gleichzeitig unter Vermeidung von Übermaß und übertriebenem Genuss die von der Scharîâ bestimmten Grenzen einhält. Als der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nach Madîna kam, fand er vor, dass es bei dessen Einwohnern zwei Tage des Sports und der Erheiterung gab; er fragte: „Was sind das für Tage?“ Die Leute sagten: „Zwei Tage, die wir in der Dschâhilija (vor-islâmische Zeit der Ignoranz und Unwissenheit) feierten.“ Daraufhin sagte der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken :

„Allâh hat euch einen besseren Ersatz für sie gegeben: den Tag des Îd Al-Fitr und den Tag des Îd Al-Adhâ.“
(Abû Dawûd)

Trotzdem muss sich ein Muslim davor hüten, was an diesen Îd-Tagen an Verschwendung und Zügellosigkeit, Geld- und Zeitvergeudung, Dreistigkeit, Missachtung der Heiligkeit Allâhs und weiteren Dingen dieser Art, die der Anbetung Allâhs des Einen und Einzigen zuwiderlaufen, begangen wird – sei es an den Îd-Tagen oder zu irgendeiner anderen Gelegenheit. Es stellt für diejenigen, die dies tun, im Diesseits und im Jenseits lediglich Schaden und Verlust dar.

Wir bitten Allâh, unsere rechtschaffenen Taten anzunehmen und diese Tage der Freude, der Fürsorge und des Segens ein weiteres Mal zu bringen.

[Quelle: www.islamweb.net/ramadanG/index.php?page=articles&id=169015]
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