Beispiele, wie die früheren Muslime ihre Zunge hüteten

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Der Gelehrte Ibn Taimiya verdeutlichte die Lage vieler Leute durch folgende Worte:

„Es ist verwunderlich, dass es dem Menschen leicht fällt, sich vor dem Essen verbotener Dinge, vor Unrecht und Diebstahl, vor dem Trinken von Alkohol und dem Anblick verbotener Dinge etc. zu schützen. Gleichzeitig fällt es ihm aber schwer, seine Zunge im Zaum zu halten. Sogar den Mann, den man als religiös und asketisch bezeichnet, hört man unbedacht Worte sprechen, die Allâh erzürnen. Er stürzt durch ein Wort weiter hinab als die Entfernung zwischen Westen und Osten. Wie viele Männer sieht man sich frevelhafter und ungerechter Taten enthalten und dennoch ereifert sich ihre Zunge unbedarft über die Ehre der Lebenden und der Toten!“

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Wir können dennoch Brüder sein! (1)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Es wird erwähnt, dass ash-Shafi’i (rahimahullah) mit einem Gelehrten über eine komplexe rechtliche Angelegenheit diskutierte. Sie hatten unterschiedliche Ansichten und debattierten lange Zeit, dabei erhoben sie ihre Stimmen und schafften es nicht einander zu überzeugen.
Die Gesichtsfarbe des anderen Gelehrten änderte sich, er wurde ärgerlich und fühlte sich verletzt.
Als die Sitzung zu Ende war, und sie sich entschieden wegzugehen, drehte sich ash-Shafi’i zu dem Gelehrten, nahm seine Hand und sagte: „Warum können wir nicht verschiedene Ansichten vertreten, und dennoch Brüder sein?“

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Ist es obligatorisch, einem Herrscher zu gehorchen, der nicht gemäß dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) urteilt?

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Frage (Nr. 128453):

Ist es obligatorisch, einem Herrscher zu gehorchen, der nicht entsprechend dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) richtet?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

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