Teil 1: Imam al-Ghazali – Die 23 Pflichten gegen den Muslim

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Imam Ghazali -rahimahullah- hat sich sehr ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt, speziell was die Pflichten der Muslime untereinander angeht und hat in seinem Werk Kimiya-i-Saadat (Elixier der Glückseligkeit) die Pflichten des Muslims gegen seine Mitmenschen auf den Punkt gebracht.

Imam Ghazali sagt in diesem Buch:
Wisse: Der Mensch kann entweder allein oder mit Anderen zusammen leben. Kann er den Umgang mit andern Wesen seiner Art nicht entbehren, so muß er notwendig die Zucht und Sitte dieses Umgangs lernen. Denn für jede Art des Verkehrs mit den Menschen gibt es besondere Gesetze der Zucht und Sitte, die durch das Maß der Rechte, die der eine gegenüber dem andern hat, bestimmt werden, dies Maß aber richtet sich nach der Nähe der Beziehung , die den einen mit dem andern verbindet.
Diese Beziehung kann sein entweder die der Verwandtschaft, das ist die speziellste, oder die der Bruderschaft im Islââm, das ist die allgemeinste, oder die Reise- und Schulkameradschaft oder die Freundschaft und Bruderschaft.

In der folgenden 6teiligen Serie geht Imam Ghazali auf die verschiedenen Arten des Umgangs und somit auf die verschiedenen Pflichten diesbezüglich ein.
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Ibn Taymiyya: Gerechtigkeit (Adalat) und Ungerechtigkeit (Dhulm)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Als erstes möchte ich euch ein Kapitel aus dem Buch Al-amr bi’l ma’ruf wa n-nahy ‚an al-munkar von Imam ibn Taymiyya -rahimahullah- bereitstellen.
Es lautet:


Gerechtigkeit (Adalat) und Ungerechtigkeit (Dhulm)

Die Tätigkeiten der Menschen auf der Erde bleiben mit Gerechtigkeit, auch wenn diese mit Sünden einhergehen, eher korrekt, als mit Ungerechtigkeit, auch wenn diese von Sünden frei sind. Aus diesem Grund sagt man:
„Allah lässt den gerechten Staat, auch wenn er ungläubig ist, überleben, aber den ungerechten Staat, auch wenn er gläubig ist, nicht überleben.“
Und genauso sagt man:
„Die Erde bleibt mit Gerechtigkeit und Kufr (Unglaube) bestehen, aber bleibt nicht bestehen mit Ungerechtigkeit und Islam.“

Rasulullah (s) hat gesagt:
„Es gibt keine Sünde, die noch schneller bestraft wird als Auflehnung (Rebellion, Ungerechtigkeit) und den Kontakt zu den Verwandten abzubrechen.“
(Ibn Maja, Zuhd 23; Abu Dawud, Adab 43)

Der Ungerechte wird, auch wenn ihm im Jenseits vergeben wird, auf der Erde bestraft. Denn die Gerechtigkeit ist die Grundlage von allem. Irdische Taten, die mit Gerechtigkeit ausgeführt werden, sind beständig, auch wenn denjenigen, der sie tut, im Jenseits kein Gewinn erwartet, wenn sie aber ohne Gerechtigkeit ausgeführt werden, sind sie unbeständig, auch wenn derjenige, der sie tut soviel Iman besitzt, dass er für ihn im Jenseits ausreichend sein wird. Der Trieb gegen andere Menschen ungerecht zu sein, indem nach Überlegenheit gestrebt wird, missgönnt und Rechte anderer missbraucht werden, ist in der Natur des Menschen gegeben. Außerdem besitzt er den Trieb, niedere Neigungen, wie Zina oder das Essen von religiös abscheulich gesehenen Sachen, auszuführen und somit ungerecht zu sich selber zu sein. Somit kann er zu einem, der zu sich selber nicht ungerecht ist, zum machen, und kann einen anderen, der selber nicht seinen niederen Neigungen nachgibt, zu diesen verführen. Denn wenn er sieht, dass die anderen ungerecht sind und ihre Gelüste in die Tat umsetzen, wird bei ihm die Lust, und mit dieser der Drang zur Ungerechtigkeit (Dhulm), in gewaltiger Weisezunehmen.
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