Verendete Tierarten und Blutsorten, welche zum Verzehr erlaubt sind

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Umar (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Uns sind zwei (natürlich) verendete Tierarten und zwei Arten von Blut zu essen erlaubt: Bei den zwei (natürlich) verendeten Tierarten handelt es sich um Heuschrecken und Fisch, die zwei Blutarten sind die beiden Innereien Milz und Leber.

Dies berichteten Ahmad und Ibn Madscha. In der Überlieferungskette des Hadithes befindet sich eine Schwäche.

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