Pflicht der Reinigung eines Gefäßes, in das ein Hund seine Zunge bzw. sein Maul eingetaucht hat

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Huraira (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Wenn ein Hund mit seinem Maul oder seiner Zunge in das Gefäß von einem von euch eingetaucht ist, dann besteht die Reinigung des Gefäßes darin, dass er es 7 Mal wäscht, das erste dieser 7 Male dabei mit Erde.“ Dies berichtete Muslim.

In einer Überlieferung bei Tirmidhi heißt es: „…das letzte oder erste dieser 7 Male…“

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