BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM
Ibn Abbas (r.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) machte die zakat al-fitr (Pflichtabgabe am Ende des Ramadan) zur Pflicht – als Reinigung für den Fastenden von unbedachter Rede (arab. laghu) und Flirten (arab. rafath) und als etwas zum Essen für die Armen. Wer sie vor dem (Fest)gebet entrichtet, für den ist es eine (von Allah) angenomme zakat (al-fitr), und wer sie nach dem Gebet entrichtet, für den ist es eine normale (freiwillige) Spende.“
Dies berichteten Abu Dawud und Ibn Madscha.
Al-Hakim erklärte den Hadith für gesund (arab. sahih).