Fatwa bezügl. Versammlungen zur Verteidigung des Ehre des Gesandten Allahs -Allah segne ihn und schenke ihm Heil-

Bezüglich der Vorkommnisse in Solingen und Bonn möchte ich gern eine aktuelle und explizit auf diese Situation bezogene Fatwa aufzeigen, die vom Mufti der Jamaa’ah al-Islaamiyyah in Ägypten stammt, nämlich von Sheikh ‚Abd al-Akhir. Dieser Sheikh ist nicht nur ein studierter und anerkannter Alim, sondern hat auch eine gewisse Zeit seines Lebens in Deutschland (Bonn) verbracht und kennt somit die Umstände in diesen Ländern. >>Hier ist seine Vita auf Facebook zu lesen<<. Diese Tatsache ist von äusserster Wichtigkeit, denn die Fatawa, auf die unsere Jugend heutzutage zugreift, sind zumeist viele Jahre (teils Jahrzehnte) alt und sind sehr allgemein und meistens auch für die arabischen Länder erstellt worden.

Zeit, Ort und Umstand ändern die Rahmenbedingungen für eine explizite Fatwa, weswegen wir bemüht sein sollten, zeitgenössische Gelehrte mit den jeweiligen Fachkenntnissen zu befragen und nicht vorgefertigte YouTube-Videos heranzuziehen um gar damit andere Geschwister als irregegangen zu betiteln.

 

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

Ein Bruder fragte Shaykh ‚Abd al-Akhir:

Einige Kuffaar in Deutschland, möge Allaah sie verfluchen, haben Demonstrationen gemacht und Karikaturen zur Belustigung über den Propheten salAllaahu ‚alayhi wa sallam gezeichnet. Ist es also erlaubt für die Muslimischen Männer dass sie gegen diese Leute demonstrieren? Und Sie müssen wissen, dass es möglicherweise zu einer Schlägerei zwischen den beiden Gruppen, oder zwischen den Muslimeen und der Polizei, die die Kuffaar beschützt, kommt. Was ist ihr Ratschlag in diesen Fällen?

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