Das Essen aus Geschirr von Nichtmuslimen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Tha’laba al-Khuschanijj (r.) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) fragte: Wir befinden uns in einem Land eines Volkes von den Ahlul-Kitab (d.h. Leuten der Schrift) – sollen wir aus deren Gefäßen essen? Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Esst nicht aus ihren Gefäßen, ausser wenn ihr keine anderen zur Verfügung habt. Wenn ihr es dann tun wollt, dann wascht sie vorher und esst dann daraus.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.

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Verbot des Essens und Trinkens aus Gold- und Silbergefäßen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Hudhaifa ibn al-Jaman (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat:

„Trinkt nicht aus Gold- und Silbergefäßen und esst nicht aus Gold- und Silbertellern. Denn diese sind für sie im Diesseits und für euch im Jenseits.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.

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Verendete Tierarten und Blutsorten, welche zum Verzehr erlaubt sind

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Umar (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Uns sind zwei (natürlich) verendete Tierarten und zwei Arten von Blut zu essen erlaubt: Bei den zwei (natürlich) verendeten Tierarten handelt es sich um Heuschrecken und Fisch, die zwei Blutarten sind die beiden Innereien Milz und Leber.

Dies berichteten Ahmad und Ibn Madscha. In der Überlieferungskette des Hadithes befindet sich eine Schwäche.

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