Verendete Tierarten und Blutsorten, welche zum Verzehr erlaubt sind

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Umar (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Uns sind zwei (natürlich) verendete Tierarten und zwei Arten von Blut zu essen erlaubt: Bei den zwei (natürlich) verendeten Tierarten handelt es sich um Heuschrecken und Fisch, die zwei Blutarten sind die beiden Innereien Milz und Leber.

Dies berichteten Ahmad und Ibn Madscha. In der Überlieferungskette des Hadithes befindet sich eine Schwäche.

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Pflicht der Reinigung eines Gefäßes, in das ein Hund seine Zunge bzw. sein Maul eingetaucht hat

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Huraira (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Wenn ein Hund mit seinem Maul oder seiner Zunge in das Gefäß von einem von euch eingetaucht ist, dann besteht die Reinigung des Gefäßes darin, dass er es 7 Mal wäscht, das erste dieser 7 Male dabei mit Erde.“ Dies berichtete Muslim.

In einer Überlieferung bei Tirmidhi heißt es: „…das letzte oder erste dieser 7 Male…“

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