Imam al-Ghazali über Aqidah und Kalam (3. Teil)

Fortsetzung des 2. Teils dieser Reihe.

Sodann …

 

Dem ist aber folgendes entgegenzuhalten:

Wenn sie sich so wenig damit abgaben, so geschah es , weil sie nur geringe Veranlassung dazu hatten, da in jener Zeit die Irrlehrer noch nicht aufgetreten waren. Und das die Kürze anlangt, so handelt es sich eben darum, den Gegner zum Schweigen zu bringen, ferner die Wahrheit herauszustellen und die Zweifel zu zerstreuen. Wenn nun der Gegner viele Einwürfe vorbringt und immer wieder insistiert, so währt es natürlich lange, ihn ad absurdum zu führen. Auch sie grenzten das Maß des Bedürfnisses nicht mit Waage und Elle ab, nahem es einmal gegeben war.

Und was den Punkt anlangt, dass sie es nicht unternahmen, den Gegenstand schulmässig zu lehren und darüber zu schreiben, so taten sie das auch in er Rechtswissenschaft, Exegese und Traditionslehre nicht. Wenn es also erlaubt ist, das Recht schriftlich darzustellen und ungewöhnliche Fälle zu konstruieren, die nur selten vorkommen, entweder um sie bereitzuhalten für en Tag, wo sie wirklich eintreten, wenn dass auch selten ist, oder um den Verstand zu schärfen – nun, auch wir arbeiten die Methode der Kontroverse aus in der Erwartung, dass das Bedürfnis danach sich einstellen werde, sei es, dass Zweifel sich erheben oder eine Irrlehre entsteht, oder wir tun es, um den Verstand nicht in Verlegenheit komme, wenn er einmal unvorbereitet aus dem Stehgreif antworten muss, so wie man ja auch die Waffen vor dem Kampfe für den Tag des Kampfes in Bereitschaft hält. Das sind also die Gründe, die man für die beiden entgegngesetzten Ansichten vorbringen kann.

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