Zweifel an der Beweiskraft von Âhâd-Hadîthen

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Begriffserklärung: Âhâd ist der Gegenbegriff zu Mutawâtir. Als mutawâtir gelten Hadîthe, die in jeder Generation von so vielen Gelehrten überliefert sind, dass eine Einigung auf eine Lüge auszuschließen ist. Demnach sind Âhâd-Überlieferungen nicht nur Überlieferungen einzelner Personen, sondern auch kleinerer Gruppen, die jedoch nicht groß genug sind, um anhand der Zahl und des Aufenthaltsorts der Personen eine Einigung auszuschließen.

In einem früheren Artikel wurde bereits erwähnt, dass man jene, die die Sunna ablehnten, in zwei Gruppen einteilen kann: Jene, die aus ihrer Ablehnung kein Hehl machten und dazu aufriefen, die Sunna in ihrer Gesamtheit zu verwerfen, egal ob die Hadîthe âhâd oder mutawâtir sind. Sie meinten, diese Überlieferungen seien unbedeutend und der Qurân habe die Sunna nicht nötig. Sie suchten Zweifel an einigen Gruppen von Überlieferungen zu wecken und nachdem das nicht gelungen war, diese in ihrer Gesamtheit anzufechten. Einige Hadîthe erkannten sie an, andere lehnten sie ab. So auch jene Berichte, die âhâd sind, mit der Behauptung, diese seien zweifelhaft. Sie lehnten diese selbst und jegliche Argumentation in Verbindung mit diesen Hadîthen ab.

Die Mu`tazila gehörte zu den Ersten, die die Sunna in âhâd und mutawâtir einteilten, um die Offenbarungstexte zu manipulieren und nach eigenem Gutdünken ablehnen zu können. Sie lehnten viele authentische und absolut sicher überlieferte Hadîthe ab, die ihren neu erfundenen Regeln über den Islâm widersprachen, sie schlossen somit alle Wege zur Erkenntnis Allâhs, Seiner Namen und Eigenschaften. Stattdessen tischten sie den Menschen schwache Argumente auf und ersannen Prämissen, die sie selbst als Verstandesschärfe und eindeutige Beweise bezeichneten, die sie den Offenbarungstexten vorzogen und sogar die Offenbarungstexte nach diesen Theorien beurteilten.

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Ein Âhâd-Hadîth ist ein gültiger Beweis in der Aqîda und im islâmischen Recht – Teil 2

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Die Meinung, dass diese Hadîthe keine Beweiskraft hinsichtlich der Dogmen haben, setzt voraus, dass sich die Muslime nicht einig darin sind, woran sie glauben müssen, obwohl die Überlieferung schon alle Muslime kennen. Wenn also ein Prophetengefährte, der vom Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken also einen Hadîth hörte, der sich auf die Glaubenslehre bezieht, wie beispielsweise der Offenbarungs-Hadîth, dann muss nur er an diesen glauben, weil die Mitteilung für ihn eine Gewissheit ist. Was aber denjenigen betrifft, der diesen Hadîth von einem anderen Prophetengefährten oder einem Gefährtenschüler überlieferte, so muss er nicht daran glauben, auch wenn ein gültiges Argument dafür erbracht wurde, denn dieser wurde nur von einer einzigen Person überliefert. Dies ist aber eine absolut nichtige Behauptung, denn Allâh der Hochmajestätische sagt:

„…damit ich euch und wen er erreicht durch ihn warne.“ (Sûra 6:19)

Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte auch in einem von At-Tirmidhî und Anderen überlieferten Hadîth:

„Möge Allâh das Gesicht desjenigen erstrahlen lassen, der etwas von mir hört und dies genau so übermittelt, wie er es gehört hat. Es mag sein, dass ein Übermittler besser versteht als ein Zuhörer.“

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Ein Âhâd-Hadîth ist ein gültiger Beweis in der Aqîda und im islâmischen Recht – Teil 1

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Die Hadîthe wurden zur Zeit der Prophetengefährten möge Allah mit ihnen zufrieden sein sowie der nachfolgenden Generationen allgemein angenommen, weil die treuen Anhänger des Propheten selbst keine Lügen über ihn verbreiteten. Sie unterschieden nicht zwischen dem Mutawâtir- und dem Âhâd-Hadîth sowie zwischen Hadîthen über Glaubensangelegenheiten und solchen über Fiqh-Regeln.

So war die methodische Vorgehensweise für das Erlernen und Praktizieren der Hadîthe die vertrauenswürdige Überlieferung. Die einzige Bedingung für das Akzeptieren eines Hadîthes war die Authentizität, egal ob dieser von Wenigen oder Vielen überliefert wurde. Sie verlangten nichts mehr als die Authentizität, bis die erste Veränderungen in den Glaubensgrundlagen auftauchten und einige Leute von der Philosophie und griechischen Logik beeinflusst wurden, so dass sie auf ihren Verstand und ihre Meinungen zurückgriffen und diese der Offenbarung und den Worten Allâhs und des Gesandten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken vorzogen. Dies taten sie unter dem Vorwand, dass sie die Offenbarung als geheiligt ansehen sowie Allâh verherrlichen und das ablehnen würden, was – ihrer Meinung nach – mit Ihm nicht vereinbar ist.

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Die Regel über „Ich warne vor …“

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Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten. Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie, seinen Gefährten und denjenigen, die bis zum jüngsten Tag ihrem Weg folgen.

Allah :swt: führt ein Herz zum Islam, nachdem es in Dunkelheit und Unwissenheit des Kufr litt. Jetzt aber kostet er den Anmut des Imans, welcher seine Tränen von seinem Gesicht wischt und ihm einen leuchtenden Weg in die Zukunft zeigt.

Dieses Herz spürt eine Wärme, wenn es Vorträge über das Paradies, die Hölle, die Engel, den Tod, das Universum usw. hört. Sie und der daraus folgende Iman ist die Nahrung, welche ihn gegen sein Umfeld stärkt, das ihn nicht anerkennt und nicht akzeptiert. Es hörte immer Ahlu Sunnah, Ahlu Sunnah – seine Fitrah ruft ihn zu sich und sagt, dies ist dein Nest, halte fest daran.

Plötzlich beginnt dieses Nest zu schwanken und die Wärme wird lauer, die Verwirrung erscheint wieder am Horizont, denn eine Stimme warnt vor der anderen im selben Nest. Was wird wohl dieses Herz jetzt erleben, wie wird es ihm ergehen?

Die Weisheit, ja die Weisheit ist das Hinlegen jeder Angelegenheit an ihre passende Stelle. Das Anstossen einer Schlechtigkeit, indem viele andere Schlechtigkeiten vorgebracht werden, ist gegen diese Weisheit.

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Ist es obligatorisch, einem Herrscher zu gehorchen, der nicht gemäß dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) urteilt?

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Frage (Nr. 128453):

Ist es obligatorisch, einem Herrscher zu gehorchen, der nicht entsprechend dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) richtet?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

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Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (5. Teil)

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[4] ‘Allamah ‘Abd al-Hayy Lakhnawi (1) (gest. 1304H) -Allah sei ihm gnädig- wurde gefragt,
„Was ist das Urteil über die Person, die daran glaubt, dass die Heiligen die Anrufung aus der Ferne wie aus der Nähe wahrnehmen und hören können und sie sodann um Hilfe ersucht, in einer Form wie man nur Anwesende bittet, und für sie Gelöbnisse abgibt und sagt das ihr Gelöbnis in ihrem Namen getätigt wurde?“

Er antwortete,
„Der Glaube dieser Person ist entstellt/kaputt (fasid) und es besteht die Gefahr des Unglaubens (kufr) für diese Person, denn die Wahrnehmung/das Hören der Heiligen aus der Ferne ist unbewiesen [laut Scharia]. Und das alle Angelegenheiten (juziyat) umfassende Wissen, zu jeder Zeit, ist ausschließlich auf Allah -gepriesen sei Er- beschränkt. In Fatawa Bazzaziyyah wird erklärt, dass, wer immer auch sagt, dass die Seelen der Frommen (mashayikh) anwesend (hadhir) sind, ein Ungläubiger (kafir) ist, und im selben Buche steht geschrieben, dass, wer auch immer Allah und seinen Gesandten zusammen bringt (nikah) um sie als Zeugen (für ein Gelöbnis) zu nehmen, der wird zum Ungläubigen (kafir). Und das aus dem Grunde, weil er dabei annahm, dass der Gesandte Allahs -Allah segne ihn und schenke ihm Heil- ein Kenner des Verborgenen sei.“
(Majmu’ah al-Fatawa, 1:46-47)

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Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (4. Teil)

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[3] Es muss gesagt werden, dass diejenigen, die istighathah praktizieren, die Macht und Befähigung der Heiligen, an die sie ihre Dua richten, nicht als gleichgestellt mit Allah (in der Macht und Befähigung) betrachten, aber sie glauben, dass ihnen diese gewisse Befähigung von Allah gegeben wurden. Diese Behauptung ist jedoch nicht ausreichend um istighathah zu rechtfertigen, da die Götzendiener von Mekka ihre Götzen auch nie als gleichstellt mit Allah betrachtet haben. Sie glaubten ebenfalls, dass die Macht ihrer Götzen durch Allah verliehen wurde.

Imam Fakhr al-Din al-Razi (gest. 606H) -Allah sei ihm gnädig- schreibt zu dieser Ansicht,
„Wisse, dass es im gesamten Universum niemanden gibt, der Allah einen Partner zuschreibt, der mit Allah auf der gleichen Stufe bezüglich Existenz (wujud), Macht (qudrah), Wissen (‚ilm) oder Weisheit (hikmah) steht. Nicht eine einzige Person wurde bis zum heutigen Tage gefunden [die glaubt das es da jemand auf der gleichen Stufe mit Allah gibt] mit Ausnahme der Zoroastrier …“
(Tafsir al-Kabir, 2:112, from Itmam al-Burhan fi Rad Tawdih al-Bayan, Sarfaraz Khan Safdar)

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Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (3. Teil)

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[2] Imam Ahmad bin Idris Shihab al-Din Qarafi al-Maliki (gest. 684H.) -Allah sei ihm gnädig- widerlegte ebenfalls diejenigen unter den Sufis, die die Macht von kun fayakun den Geschöpfen zusprachen. Er schreibt,
„Zur zweiten Art gehört auch die Person, welche eine äusserst dumme und dreiste Du’a an Allah richtet, nämlich die Bitte, ihm spezielle Kraft zu gewähren, um das Universum zu lenken; eine Kraft die ausschließlich der Macht und dem Willen Allahs unterliegt, ebenso wie die Kraft des Erschaffens, des (endgültigen) Vernichtens und der Vorherbestimmung. Ein gesunder Menschenverstand und die Logik zeigen auf, dass diese göttlichen Kräfte für jeden ausser Allah eine Unmöglichkeit sind. Das bedeutet, dass bereits eine derartige Bitte faktisch eine Frage um eine Partnerschaft in der Herrschaft mit Allah darstellt und das ist vergleichbar mit kufr (Unglauben). Viele unwissende Sufis sind in diese Falle getappt, und sie behaupten, dass so-und-so das Wort kun! (Sei!) gegeben wurde, und sie bitten selber darum mit diesem göttlichen Befehl ausgestattet zu werden, den Allah folgendermaßen im Quran erwähnt:
Sein Befehl, wenn Er etwas will, ist, dazu nur zu sagen: ,Sei!´, und so ist es. (36:82)

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Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (2. Teil)

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[1] Imam Shah Waliullah Muhaddith Dahlawi (gest. 1174H) -Allah sei ihm gnädig- widerlegte ausführlich die Praxis von istighathah in vielen seiner Werke. Er schrieb in seiner Unterscheidung zwischen ma taht al-asbab und ma fawq al-asbab [innerhalb der möglichen Mittel und ausserhalb der möglichen Mittel],

„Er (Allah) ist ewig, allhörend und allsehend. Niemand ist Ihm ebenbürtig und niemand ist Ihm gleich. Er benötigt keinen Partner (wujub al-wujud), weder in der Anbetungswürdigkeit, noch im Erschaffen und Lenken (tadbir), also gebührt niemandem Anbetung, d.h. höchste Verehrung, ausser Ihm, und niemand heilt einen Kranken, sorgt für Lebensunterhalt, entfernt Not, ausser Er, und das lediglich durch kun fayakun („Sei! und es ist“). Dies ist komplett anders als gewöhnliche Ursachen (tasbib), wie man z.B. sagt „der Arzt heilt den Patienten“ oder „der Anführer versorgt seine Soldaten“, es ist also etwas anderes, obwohl es ähnlich eine Formulierung ist.
(Tafhimat al-Ilahiyyah, 1:145)

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Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (1. Teil)

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Der gesamte Inhalt der folgenden Artikelreihe Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah basiert auf einem englischsprachigen Text, den man auf folgender Seite findet:
http://deoband.org/2010/09/aqida/deviant-beliefs/istighatha-seeking-help-from-other-than-allah

In die deutsche Sprache wurde der Text von mir, Yahya ibn Rainer, übersetzt.
Ich bin weder ein Alim, noch bin ich ausserordentlich wissend bezüglich der englischen Sprache, somit gebe ich keinerlei Gewähr über die 100%ige Richtigkeit der Übersetzung und verweise den Leser auf das englische Original.

 

Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah

Ein original Deoband.org Artikel
von Saad Khan
übersetzt von Yahya ibn Rainer

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