Wem die Annahme von Spenden zusteht und wem nicht

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ubaidullah ibn ‚Adijj ibn al-Khijar (r.) berichtete, dass ihm zwei Männer berichteten, dass sie zum Gesandten Allahs (s.a.s.) kamen, um ihn um etwas von den Spenden- bzw. Zakatgeldern zu bitten. Da musterte er sie und sah, dass es starke Männer waren. Dann sagte er: „Wenn ihr wollt, dann gebe ich euch (davon), jedoch hat weder ein Reicher, noch ein starker Mann, der einen Beruf gelernt hat, ein Anrecht darauf.“

Dies berichtete Ahmad.
Abu Dawud und Nasa’i erklärten ihn für einen starken Hadith.

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Eigene Bedürftigkeit und freiwilliges Spenden

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Hakim ibn Hizam berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: „Die obere Hand ist besser als die untere Hand. Beginne mit deiner eigenen Familie, für die du zu sorgen hast (arab. ibda´ biman ta´ul). Die beste sadaqa (d.h Spende) die man geben kann, ist die, die man gibt, wenn man selbst unbedürftig ist (arab. ´an dhahri ghinan). Und wer von Allah erbittet, tugendhaft zu sein (arab. jasta´fif), dem wird Allah Tugend (arab. ´iffa) schenken. Und wer zufrieden ist mit dem, was er hat (arab. jastaghni), den wird Allah unbedürftig machen.“

Dies berichteten Buchari und Muslim. Der obige Wortlaut stammt von Buchari.

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Die Pflichtabgabe am Ende des Ramadan (zakat al-fitr bzw sadaqat al-fitr)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Abbas (r.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) machte die zakat al-fitr (Pflichtabgabe am Ende des Ramadan) zur Pflicht – als Reinigung für den Fastenden von unbedachter Rede (arab. laghu) und Flirten (arab. rafath) und als etwas zum Essen für die Armen. Wer sie vor dem (Fest)gebet entrichtet, für den ist es eine (von Allah) angenomme zakat (al-fitr), und wer sie nach dem Gebet entrichtet, für den ist es eine normale (freiwillige) Spende.“

Dies berichteten Abu Dawud und Ibn Madscha.
Al-Hakim erklärte den Hadith für gesund (arab. sahih).

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Was man sagt, wenn man die Gräber besucht

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Abbas (r.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) kam an den Gräbern Medinas vorbei, woraufhin er sich mit seinem Gesicht zu ihnen wandte und sagte: „Friede sei mit euch (arab. as-Salamu alaikum), o ihr Bewohner der Gräber, möge Allah uns und euch vergeben. Ihr seid diejenigen, die uns vorausgegangen sind, und wir werden nachkommen“.“

Dies berichtete Tirmidhi und sagte, dass dies ein guter (arab. hasan) Hadith ist.

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Es ist untersagt, auf Gräbern zu sitzen, sie zu bebauen und auszuschmücken

BISMILLAH-IR-RAHMAN-I-RAHIM

Dschabir (r.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) untersagte es,

  1. dass ein Grab mit Gips (bzw. Kalk) überzogen und so weissgefärbt wird,

  2. dass man auf einem Grab sitzt und

  3. dass auf einem Grab gebaut wird“.

Dies berichtete Muslim.

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Verbot, sich aus Verzweiflung den Tod zu wünschen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Anas (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Keiner von euch soll sich selbst den Tod wünschen aufgrund eines Übels, welches ihn befallen hat. Wenn er aber unbedingt etwas wünschen will, dann soll er sagen: O Allah, lass mich leben, solange das Leben gut für mich ist, und lass mich sterben, wenn das Sterben gut für mich ist.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.

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Verbot des Tragens von Gold und Seide für Männer

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Musa (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Gold und Seide sind erlaubt worden für die weiblichen Mitglieder meiner Gemeinde (arab. umma) und verboten für deren männlichen Mitglieder.“

Dies bericheten Ahmad, Nasa’i und Tirmidhi, der den Hadith für gesund (arab. sahih) erklärte.

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Wo sollten Männer und wo sollten Frauen ihre Gebete verrichten?

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abdullah ibn Umar (r.) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Das Gebet in der Gemeinschaft ist siebenundzwanzigmal besser (wörtl.: ist 27mal vorzüglicher) als wenn man alleine betet.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.

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