Fiqh: As-Sadl – Das Hängenlassen der Arme im Gebet (Maliki)

Es ist für jede Person nach der begehrten Ansicht in der mālikītischen Rechtschule mandūb (empfohlen) die Arme im Pflichtgebet an den Seiten hängen zu lassen und es ist makrūh (verpöhnt) die Hände übereinander zu legen. (1)

Fast alle hohen Gelehrten der Tabiʿīn beteten, während sie ihre Hände an ihren Seiten hängen gelassen haben. Unter ihnen waren: Saʿīd ibn al-Musayyāb, Ibrāhīm an-Nakhaʿī, Ḥasan al-Baṣrī, Muḥammad ibn Sirīn, Saʿīd ibn Jubayr, ʿAbdullāh ibn az-Zubayr, Ibn Juraji, Imām al-Awzaʿī und Imām Mālik ibn Anas. (2)

So lassen sich beispielsweise folgende Überlieferungen aus al-Muṣannaf von Ibn Abī Shaybāh entnehmen:

“Ḥasan al-Baṣrī und Ibrāhīm an-Nakhaʿī  ließen im Gebet gewöhnlich ihre Hände an den Seiten hängen.”

“ʿAbdullāh ibn az-Zubayr (der Enkel von Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq) ließ seine Hände an den Seiten hängen, wenn er betete.”

Ebenso sagte Imām ash-Shawkānī:

“Ibn al-Munthir berichtet, dass Ibn az-Zubayr, al-Ḥasan al-Baṣrī und an-Nakhaʿī gewöhnlich ihre Arme im Gebet hängen gelassen haben. Sie haben nicht die rechte Hand über die linke gelegt.”

Shaykh al-Khadr ash-Shinqīti sagte:

“Die Gelehrten sagten, dass ʿAbdullāh ibn az-Zubayr das Gebet von Abū Bakr übernommen hat. Dies ist ein Beweis, dass Abū Bakr seine Hände im Gebet hängen gelassen hat, denn Ibn az-Zubayr lernte von ihm das Gebet.” (3)

Ibn ʿAbdu l-Barr sagte:

“ʿAbdullāh ibn al-ʿIzar sagte: “Ich begleitete gewöhnlich Saʿīd ibn Jubayr. Er sah einen Mann, der im Gebet die eine Hand über die andere Hand legte. Er ging dort hin, trennte sie (die Hände) voneinander und kam anschließend wieder zu mir zurück”.” (4)

Die Meinung von Imām Mālik:

Ibn Rushd al-Mālikī sagte:

“Die Gelehrten hatten in Bezug auf das Zusammenlegen der Hände im Gebet verschiedene Ansichten. Mālik betrachtete es als makrūh (verpöhnt) im Pflichtgebet. Jedoch erlaubte er dies im freiwilligen Gebet.” (5)

Ibn al-Qāsim sagte:

“Imām Mālik sagte über das Legen der rechten Hand auf der linken: “Ich habe kein Wissen über so eine Handlung in den Pflichtgebeten”.”

Weiterhin sagte ibn al-Qāsim:

“Vielmehr mochte Imām Mālik es nicht (das Zusammenlegen der Hände), aber in den empfohlenen/freiwilligen Gebeten, wenn das Stehen zu lange andauert, so liegt kein Schaden darin, wenn es beim langen Stehen hilft.” (6)

Beweise aus den aḥādīth:

Abū Ḥamid as-Saʿīdi sagte, während zehn Gefährten des Gesandten Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) anwesend waren:

“Immer wenn der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) im Gebet stand, erhob er seine Hände, bis sie in Schulterhöhe waren und sagte dann Allāhu Akbar, bis jeder Knochen wieder seine gerade Position eingenommen hat….” (7)

Shaykh ʿAbdullāh bin Ḥamid ʿAlī sagt zu diesem Ḥadīth:

“Die “gerade Position” der Hände bzw. Arme ist, wenn sie an den Seiten sind. Man kann nicht sagen, dass die Arme einer Person gerade sind, wenn die Hände auf der Brust zusammengelegt werden.”

Shaykh Mukhtār ad-Dawdī (ein mauretanischer Gelehrter) sagte:

“Wenn der Prophet (Allāhs Segen und Heil auf ihm) im Gebet die rechte Hand über die linke Hand getan hätte, dann hätten die zehn Gefährten ihn (Abū Ḥamid) dafür getadelt, als er sagte: “Bis jeder Knochen wieder seine gerade Position eingenommen hat”.” (8)

Ein weiterer Ḥadīth:

“Der Prophet (Allāhs Segen und Heil auf ihm) hat es gewöhnlich den Leuten verboten die Hände auf der Taille zu legen mit den Ellenbogen zur Seite ausgestreckt in den vorgeschriebenen Gebeten.” (9)

Abū Qānit al-Ḥasanī sagt zu diesem Ḥadīth:

“Wenn eine Person die Hände auf der Taille legt mit den Ellenbogen an den Seiten ausgestreckt, so beugt man seine Arme. Folglich können die mālikītischen Gelehrten sagen, dass der Prophet (Allāhs Segen und Heil auf ihm) die betenden Leute dazu angehalten hat, ihre Arme nicht zu beugen während sie in der stehenden Position im Gebet sind. Wenn man ein Arm mit dem anderen Arm zusammenlegt, so sind die Arme gebeugt. Es ist besser, dass die Arme in ihrer natürlichen Form gehalten werden, sodass sie gerade an den Seiten hängen. Was das Verbot in diesem Ḥadīth angeht, so sagen die meisten Rechtsgelehrten, dass es lediglich eine Empfehlung ist (sich von dieser Handlungsweise fernzuhalten) und dass das Legen der Hände auf der Taille bzw. das Zusammenlegen der Hände das Gebet nicht ruiniert/ungültig macht.”

Wie oben bereits erwähnt, betete Ibn az-Zubayr mit den Händen an seinen Seiten. Ibn ʿAbbās wurde über das Gebet des Propheten befragt und er sagte:

“Wer wissen möchte, wie der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) betete, soll das Gebet von ʿAbdullāh ibn az-Zubayr nachahmen.” (10)

Was die Überlieferungen angeht, die darüber berichten, dass der Prophet (Allāhs Segen und Heil auf ihm) sowie seine Gefährten beteten, während ihre Hände zusammengelegt waren, so sind nur zwei von diesen Überlieferungen authentisch. Bedenke: Keine von den beiden Überlieferungen sagen explizit aus, dass er (der Prophet) selbst in dieser Art betete.” (11)

Die Meinung der Mālikīs:

Es gibt 3-4 Meinungen unter den mālikītischen Gelehrten:

Shaykh ʿUsmān dan Fodio sagte:

“Bezüglich des Zusammenlegens der Hände im Gebet zur besseren Körperhaltung, so gibt es 3 Ansichten darüber: Einige sagen, dass es absolut erlaubt ist. Andere sagen, dass es tadelnswert (makrūh) ist, außer in den freiwilligen Gebeten, wenn man zu lange steht. Wiederrum betrachten andere es als empfohlen; das linke Handgelenk würde dann von der rechten Hand erfasst werden und unterhalb der Brust platziert werden.” (12)

1. Meinung: Es ist makrūh die Hände im Pflichtgebet zusammen zu legen, jedoch ist es im freiwilligen Gebet mubāḥ (erlaubt):

Shaykh Aḥmad ad-Dardīr sagte:

“Es ist erlaubt die Hände im freiwilligen Gebet zusammenzulegen und es ist tadelnswert (makrūh) die Hände im Pflichtgebet zusammenzulegen.” (13)

Shaykh az-Zarrūq sagte:

“Die betende Person plaziert im Pflichtgebet ihre rechte Hand nicht über die linke, obwohl dies im freiwilligen Gebet erlaubt ist, sofern man lange steht, um sich selbst abzustützen.” (14)

Abū Qānit al-Ḥasanī sagt:

“Bei den Pflichtgebeten ist die gängige Ansicht in der mālikītischen Rechtschule, dass es verpöhnt (makrūh) ist die Hände während des Stehens zusammen zu legen.” (15)

2. Meinung: Es ist erlaubt im Pflichtgebet und auch im freiwilligen Gebet die Hände zusammen zu legen:

Dies ist die Ansicht von Ashhāb und Ibn Nāfiʿ. Auch Ibn ʿAbdu l-Barr sagte dies.

3. Meinung: Man legt im Pflichtgebet und auch im freiwilligen Gebet die Hände zusammen (d.h. es ist empfohlen):

Dies berichteten Mutrif und al-Majishūn von Mālik. (16)

Al-Qāḍī ʿIyāḍ zählte in seinem Buch unter dem empfohlenen Aspekten im Gebet folgendes auf:

“Das Platzieren der rechten Hand auf der Rückseite der linken Hand in Brusthöhe und manche sagen über den Bauchnabel (im Stehen), vorausgesetzt man beabsichtigt nicht sich selbst abzustützen.” (17)

Es gibt jedoch auch noch eine 4. Meinung, nämlich, dass das Zusammenlegen der Hände im Gebet verboten ist:

Dies berichteten die ʿIrāqī-Gelehrten von Mālik. (18)

Am Ende seiner Abhandlung erwähnt Shaykh ʿAbdullāh bin Ḥamid ʿAlī folgendes:

“Schlussfolgerung: Das Hängenlassen der Arme im Gebet war die Ansicht von Imām Mālik und auch die aḥādīth des Propheten (Allāhs Segen und Heil auf ihm) beweisen, dass er (Allāhs Segen und Heil auf ihm) so betete. Auch die Tabiʿīn beteten so und es war die Ansicht von ʿAbdullāh ibn az-Zubayr, der das Gebet von Abū Bakr lernte und er (Abū Bakr) lernte das Gebet direkt vom Propheten (Allāhs Segen und Heil auf ihm).”

Und Allāh weiß es am Besten

[Quellen: Zusammenfassung aus verschiedenen Werken; hauptsächlich aus den Büchern „Das Mālikī-Argument für das nicht-Zusammenlegen der Hände im Gebet“ vom Shaykh ʿAbdullāh bin Ḥamid ʿAlī und „The Guiding Helper“ von Abū Qānit al-Ḥasanī; einige Zitate wurden von der Seite „madanitimbukti.wordpress.com“ entnommen.]

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1: Al-Khurashī ʿalā Mukhtaṣar Khalīl 1/286 (Erläuterung zu Khalīl’s Aussage “Und lasst die Hände baumeln.”).

2: Siehe z.B. in al-Muṣannaf von Ibn Abī Shaybāh.

3: Ibrām an-Naqḍ Seite 63.

4: At-Tamḥīd (20:76); auch in al-Muṣannaf überliefert.

5: Bidāyah al-Mujtāhid wa Nihāyah al-Muqtasid.

6: Al-Mudawwanah al-Kubrā 1/76.

7: Bukhārī, Abū Dāwūd, Tirmidhī, Aḥmad und Ibn Khuzaymā; ein verlässlicher Ḥadīth.

8: Mashruʾiyat al-Sadl fī aṣ-Ṣalāt.

9: Dhalīl al-Rāghbīn ilā al-Riyād aṣ-ṣāliḥīn 1/838: Ḥadīth Nr. 1755; Muslim 1/387; Tirmidhi 1/297 und Bukhārī.

10: Abū Dāwūd.

11: Siehe: Al-Murshid al-Muʿīn Seite 44; ʿAbdullāh bin Ḥamid ʿAlī.

12: Al-Bayān; Anmerkung: Dan Fodio selbst bevorzugte es die Arme an den Seiten herabhängen zu lassen, denn er sagte: “Man erhebt die Hände in Schulterhöhe und sagt dann Allāhu Akbar. Danach senkt man die Hände an den Seiten.”

13: Arqab al-Māsilik lī madhhab al-Imām Mālik.

14: Sharḥ ar-Risāla (al-Qayrawānī).

15: Fußnote 1003 vom Guiding Helper.

16: Siehe: Al-Taḥsīl 1/395 von Ibn Rushd.

17: Al-Qawāʿid al-Islām.

18: Siehe: al-Mutāwaʿ 1/281 von al-Bagi.

Übernommen von http://at-tanzil.de
Mit freundlicher Genehmigung

Fiqh: Das Kürzen des Schnurrbartes (Maliki)

Frage:
Sollte man seinen Schnurrbart lediglich kürzen oder abrasieren?

بسم الله الرحمن الرحيم

Das Kürzen des Schnurrbartes

Ibn ʿUmar (Allāhs Wohlgefallen auf ihm) berichtet, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) sagte:

أنهكوا الشوارب وأعفوا اللحى

“Schneidet den Schnurrbart und lasset den Bart wachsen.” (1)

Mughīrah ibn Shuʾbah (Allāhs Wohlgefallen auf ihm) sagte:

كَانَ شَارِبِي وَفَى – أي زاد – فَقَصَّهُ لِي – يعني النبي صلى الله عليه وسلم – عَلَى سِوَاكٍ

“Mein Schnurrbart ist zu lang gewachsen und der Prophet (Allāhs Segen und Heil auf ihm) schnitt ihn für mich an einem Siwāk.” (2)

Abū Hurayrah (Allāhs Wohlgefallen auf ihm) berichtet, dass er den Gesandten Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) sagen hörte:

الْفِطْرَةُ خَمْسٌ : الْخِتَانُ ، وَالِاسْتِحْدَادُ ، وَقَصُّ الشَّارِبِ ، وَتَقْلِيمُ الأَظْفَارِ ، وَنَتْفُ الْآبَاطِ

“Zu der Fitrah gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Rasieren der Schamhaare, das Schneiden des Schnurrbartes, das Schneiden der Nägel und das Zupfen der Achselhaare.” (3)

Und Ibn Abī Zaid al-Qayrawānī (möge Allāh sich seiner erbarmen) sagte:

“Fünf Dinge gehören zur Fitrah: 1. Das Schneiden des Schnurrbartes; dies sind die Haare, die sich um den Lippen herum kräuseln. Der Schnurrbart wird nicht komplett abrasiert und Allāh weiß es am Besten…”

In der Erläuterung zu al-Qayrawānī’s Aussage heißt es:

“Das Schneiden des Schnurrbartes; d.h. die Haare werden geschnitten, die über die Lippe wachsen. Dies ist die Sunnah bei der Kürzung des Schnurrbartes; er wird nicht komplett entfernt.” (4)

Abū Qānit al-Ḥasanī sagt in seinem Buch über diese Angelegenheit:

“Es ist Sunnah den Schnurrbart (die Haare über die Lippe) zu schneiden, damit er nicht mit der Oberlippe überlappt. Es ist verboten die Haare des Schnurrbartes komplett zu rasieren, da er in der arabischen Sprache ein Teil des Bartes ist. Jedoch darf man den Schnurrbart sehr kurz schneiden.” (5)

Ibn al-Qayrawānī (Allāh erbarme sich seiner) berichtet folgendes von Mālik:

“Mālik wurde über jemanden befragt, der seinen Schnurrbart komplett abrasiert (ihfa) und er sagte: “Er sollte schmerzhaft geschlagen werden.” Dies ist eine Erneuerung. Mit Ihfa, was im Ḥadīth erwähnt wurde, ist das Schneiden des Schnurrbartes gemeint; gemeint damit ist das Schneiden der Haarspitzen. ʿUmar verdrehte gewöhnlich seinen Schnurrbart, wenn ihn etwas bekümmerte. Wenn er seinen Schnurrbart vollständig entfernt hätte, denn hätte er nichts zum verdrehen gefunden.”“ (6)

 

Und aus at-Tamḥīd lässt sich die selbe Überlieferung über ʿUmar entnehmen:

قال مالك رحمه الله : وروي عن عمر بن الخطاب رضي الله عنه أنه كان إذا أحزَنَهُ أمرٌ فَتَل شاربه .

“Imām Mālik (möge Allāh sich seiner erbarmen) sagte: “Es wurde von ʿUmar ibn al-Khattāb (Allāhs Wohlgefallen auf ihm) berichtet, dass er seinen Schnurrbart drehte, wenn er sich über etwas aufgeregt hat.”“ (7)

 

Und in al-Kabīr heißt es:

“Imām Mālik hatte einen großen Schnurrbart. Als er darüber befragt wurde erzählte er von ʿUmar, dass er pustete und seinen Schnurrbart rollte, wenn er wütend war.” (8)

 

Desweiteren sagte Imām Mālik (Allāh erbarme sich seiner):

حلق الشارب بدعة ظهرت في الناس

“Das Abrasieren des Schnurrbartes ist eine Bidʿah (Erneuerung), welche unter den Leuten entstanden ist.” (9)

Abū l-Walīd al-Bāji sagte:

روى ابن عبد الحكم عن مالك : ليس إحفاء الشارب حلقه ، وأرى أن يؤدب من حلق شاربه . وروى أشهب عن مالك : حلقُهُ مِن البدع

“Ibn ʿAbd al-Ḥakam berichtet von Mālik: Das Schneiden des Schnurrbartes bedeutet nicht es abzurasieren. Ich denke, dass derjenige, der seinen Schnurrbart rasiert, diszipliniert werden sollte. Ashhab ibn Mālik erzählte: Das Abrasieren ist eine Bidʿah (Erneuerung).”

 

Desweiteren sagte Abū l-Walīd al-Bāji:

روى ابن القاسم عن مالك : أن تفسير حديث النبي صلى الله عليه وسلم في إحفاء الشوارب إنما هو أن يبدو الإطار : وهو ما احمَرَّ من طرف الشفة ، والإطار جوانب الفم المحدقة به

.“Ibn al-Qāsim berichtet von Mālik, dass die Erklärung des Ḥadīthes vom Propheten (Allāhs Segen und Heil auf ihm) über das Schneiden des Schnurrbartes lautet, dass er ausreichend geschnitten werden sollte, sodass das rote Stück der Lippen und der Rand des Mundes sichtbar wird.” (10)

 

Außerdem wird folgendes von Imām Mālik berichtet:

“Yaḥyā erzählte, dass er Mālik sagen hörte: Man entfernt etwas von seinem Schnurrbart, bis der Rand der Lippen sichtbar wird. Der Schnurrbart wird nicht vollständig abgeschnitten, sonst würde man sich selbst verstümmeln.” Imām Mālik wurde über eine Person befragt, die den Schnurrbart vollständig rasiert und er sagte, dass derjenige geschlagen werden sollte. Desweiteren sagte er (Imām Mālik), dass das vollstänige Abrasieren des Schnurrbartes eine Bidʿah ist.” (11)

 

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1: Al-Bukhārī 5443 und Muslim 600. In Muslim 602 heißt es: “Schneidet den Schnurrbart und lasset den Bart wachsen. Unterscheidet euch von den Mushrikīn.”

2: Abū Dāwūd 188; von al-Albānī als ṣaḥīḥ klassifiziert in Ṣaḥīḥ Abī Dāwūd.

3: Al-Bukhārī 5891 und Muslim 257.

4: Ar-Risāla von Ibn al-Qayrawānī mit Sharḥ von ath-Thamr ad-Dānī von al-Azhārī.

5: The Guiding Helper; Fußnoten: 2177 und 2178.

6: Kitāb al-Jāmiʾ; Ibn al-Qayrawānī.

7: At-Tamḥīd 21/62-68; Ibn Abdu l-Barr.

8: Von aṭ-Ṭabarānī in al-Kabīr aufgezeichnet.

9: As-Sunan al-Kubrā 1/151; al-Bayhaqī.

10: Al-Muntaqa Sharḥ al-Muwaṭṭaʾ 7/266.

11: Berichtet von al-Bayhaqī; ebenso in Fatḥ al-Bārī 10/347 erwähnt.

[Gefunden auf at-tanzil.de>>]

Ein Rat an meine Schwestern im Islam

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten. Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie, seinen Gefährten und denjenigen, die bis zum jüngsten Tag ihrem Weg folgen.

Es wundert mich, dass die Anzahl der konvertierten Schwestern höher ist als die der Brüder. Dies zeigt mir, dass die Frauen ein großes Interesse an der Wahrheit und am Praktizieren der Wahrheit besitzen. Ich möchte mit meiner Khutbah heute einen guten Rat an alle konvertierten Schwestern und an Schwestern, die zum richtigen Weg Allahs :swt: zurückgefunden haben, geben.


1. Al Ikhlas – Aufrichtigkeit Weiterlesen

Zweifel an der Beweiskraft von Âhâd-Hadîthen

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Begriffserklärung: Âhâd ist der Gegenbegriff zu Mutawâtir. Als mutawâtir gelten Hadîthe, die in jeder Generation von so vielen Gelehrten überliefert sind, dass eine Einigung auf eine Lüge auszuschließen ist. Demnach sind Âhâd-Überlieferungen nicht nur Überlieferungen einzelner Personen, sondern auch kleinerer Gruppen, die jedoch nicht groß genug sind, um anhand der Zahl und des Aufenthaltsorts der Personen eine Einigung auszuschließen.

In einem früheren Artikel wurde bereits erwähnt, dass man jene, die die Sunna ablehnten, in zwei Gruppen einteilen kann: Jene, die aus ihrer Ablehnung kein Hehl machten und dazu aufriefen, die Sunna in ihrer Gesamtheit zu verwerfen, egal ob die Hadîthe âhâd oder mutawâtir sind. Sie meinten, diese Überlieferungen seien unbedeutend und der Qurân habe die Sunna nicht nötig. Sie suchten Zweifel an einigen Gruppen von Überlieferungen zu wecken und nachdem das nicht gelungen war, diese in ihrer Gesamtheit anzufechten. Einige Hadîthe erkannten sie an, andere lehnten sie ab. So auch jene Berichte, die âhâd sind, mit der Behauptung, diese seien zweifelhaft. Sie lehnten diese selbst und jegliche Argumentation in Verbindung mit diesen Hadîthen ab.

Die Mu`tazila gehörte zu den Ersten, die die Sunna in âhâd und mutawâtir einteilten, um die Offenbarungstexte zu manipulieren und nach eigenem Gutdünken ablehnen zu können. Sie lehnten viele authentische und absolut sicher überlieferte Hadîthe ab, die ihren neu erfundenen Regeln über den Islâm widersprachen, sie schlossen somit alle Wege zur Erkenntnis Allâhs, Seiner Namen und Eigenschaften. Stattdessen tischten sie den Menschen schwache Argumente auf und ersannen Prämissen, die sie selbst als Verstandesschärfe und eindeutige Beweise bezeichneten, die sie den Offenbarungstexten vorzogen und sogar die Offenbarungstexte nach diesen Theorien beurteilten.

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Ein Âhâd-Hadîth ist ein gültiger Beweis in der Aqîda und im islâmischen Recht – Teil 2

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Die Meinung, dass diese Hadîthe keine Beweiskraft hinsichtlich der Dogmen haben, setzt voraus, dass sich die Muslime nicht einig darin sind, woran sie glauben müssen, obwohl die Überlieferung schon alle Muslime kennen. Wenn also ein Prophetengefährte, der vom Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken also einen Hadîth hörte, der sich auf die Glaubenslehre bezieht, wie beispielsweise der Offenbarungs-Hadîth, dann muss nur er an diesen glauben, weil die Mitteilung für ihn eine Gewissheit ist. Was aber denjenigen betrifft, der diesen Hadîth von einem anderen Prophetengefährten oder einem Gefährtenschüler überlieferte, so muss er nicht daran glauben, auch wenn ein gültiges Argument dafür erbracht wurde, denn dieser wurde nur von einer einzigen Person überliefert. Dies ist aber eine absolut nichtige Behauptung, denn Allâh der Hochmajestätische sagt:

„…damit ich euch und wen er erreicht durch ihn warne.“ (Sûra 6:19)

Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte auch in einem von At-Tirmidhî und Anderen überlieferten Hadîth:

„Möge Allâh das Gesicht desjenigen erstrahlen lassen, der etwas von mir hört und dies genau so übermittelt, wie er es gehört hat. Es mag sein, dass ein Übermittler besser versteht als ein Zuhörer.“

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Ein Âhâd-Hadîth ist ein gültiger Beweis in der Aqîda und im islâmischen Recht – Teil 1

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Die Hadîthe wurden zur Zeit der Prophetengefährten möge Allah mit ihnen zufrieden sein sowie der nachfolgenden Generationen allgemein angenommen, weil die treuen Anhänger des Propheten selbst keine Lügen über ihn verbreiteten. Sie unterschieden nicht zwischen dem Mutawâtir- und dem Âhâd-Hadîth sowie zwischen Hadîthen über Glaubensangelegenheiten und solchen über Fiqh-Regeln.

So war die methodische Vorgehensweise für das Erlernen und Praktizieren der Hadîthe die vertrauenswürdige Überlieferung. Die einzige Bedingung für das Akzeptieren eines Hadîthes war die Authentizität, egal ob dieser von Wenigen oder Vielen überliefert wurde. Sie verlangten nichts mehr als die Authentizität, bis die erste Veränderungen in den Glaubensgrundlagen auftauchten und einige Leute von der Philosophie und griechischen Logik beeinflusst wurden, so dass sie auf ihren Verstand und ihre Meinungen zurückgriffen und diese der Offenbarung und den Worten Allâhs und des Gesandten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken vorzogen. Dies taten sie unter dem Vorwand, dass sie die Offenbarung als geheiligt ansehen sowie Allâh verherrlichen und das ablehnen würden, was – ihrer Meinung nach – mit Ihm nicht vereinbar ist.

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Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 4)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Die Bedingungen von al Hadjah

1. Bedingung von al Hadjah

Das Bedürfnis muss sicher sein, das bedeutet, der Vorteil muss sicher gebracht werden oder sehr nahe an der Sicherheit sein.

Das Herausgehen der Frau zu Demonstrationen ist in keiner Weise eine Hadjah und kein Wissenschaftler hat je gesagt, dass es ein Hadjah ist. Die Vorteile des Herausgehens zu einer Demonstration sind nicht sicher und auch nicht nahe von sicher. Hier zwei Beispiele aus Europa:

  1. In Dänemark wurde der Prophet durch Karikaturen beleidigt und die gesamte Ummah überall in der Welt hat dagegen demonstriert und nur, um eine Entschuldigung zu hören. Haben die Muslime eine Entschuldigung erhalten?
  2. In Frankreich wurde das Hidjab in den Schulen verboten und tausende von Muslimen in Frankreich und anderen Ländern haben dagegen demonstriert. Wurde das Gesetzt geändert?

 

2. Bedingung von al Hadjah

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Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 3)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Sunnah

Der Prophet sagte:

« Die Frau ist Aurah und wenn sie herausgeht, hält Shaitan nach hier Ausschau. Sie ist näher an ihrem Herrn, wenn sie mitten in ihrem Haus ist.“
Isnad sahih nach Shaikh al Albani

Mullah Ali al Qariy sagte über dieses Hadith: „Wenn die Frau aus ihrem Frauengemach herausgeht, hält Schaitan nach ihr Ausschau. Das bedeutet, er macht sie schön im Blick der Männer. Und es wurde gesagt, es bedeutet, er schaut ihr nach, um sie zu verführen und durch sie verführen zu lassen.“

Al Haithami berichtete in seinem Buch Mudjma´ az Zawa´id, dass Ibn Mas´ud ra. sagte:

„Die Frauen sind Aurah. Wahrlich die Frau verlässt ihr Haus und es ist alles in Ordnung und der Shaitan hält Ausschau nach ihr und sagt: Jeden, an den du vorbeiläufst, den wirst du gefallen. Die Frau bekleidet sich und wird gefragt, wohin? Sie sagt dann: Ich besuche einen Kranken oder ich gehe zu einer Trauer oder ich gehe zur Moschee. Keine Frau betet ihren Herrn gut an, außer in ihrem Haus.“
Tabarani, alle Überlieferer sind vertraulich, die Aussage von Ibn Mas´du hat ein Marfu´-Urteil (ein Sahabi sagt eine Sache, die nicht seine eigene Meinung ist, sie kann nur vom Prophet kommen)

Was sagen die vier Rechtsschulen über das Herausgehen der Frauen zum Gebet?
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Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 2)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Ash Shaikh Mohammad Ibn Ismail Muqaddim sagt in seinem Buch „Zurückkommen des Hidjab“:

„Der Hidjab, das uns von Allah befohlen wurde, besitzt drei Stufen, eine über die andere.
1. ihr zu Hause: 33:33
2. ihr Hidjab in der Öffentlichkeit: 33:59 – hiermit ist das Bedecken des gesamten Körpers der Frau gemeint, einschließlich des Gesichts und der Hände.
3. ihr Hidjab in der Öffentlichkeit mit Ausnahme des Gesichts und der Hände mit der Bedingung, dass die Frau vor der Fitnah sicher ist. Dies ist die Meinung von manchen Wissenschaftlern. Die meisten Wissenschaftler in dieser Zeit von allen Rechtsschulen sind der Meinung, dass es Pflicht ist, ihr Gesicht und die Hände zu bedecken. Somit fällt diese Stufe weg.“
‚Audatu al Hidjab“ 3/72-73

Reden wir jetzt ausführlich über die 1. Stufe des Hidjab mit der Ayah

[33:33] Und bleibt in euren Häusern und prunkt nicht wie in den Zeiten der Dschahiliya und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakah und gehorcht Allah und Seinem Gesandten. Allah will nur jegliches Übel von euch verschwinden lassen, ihr Leute des Hauses, und euch stets in vollkommener Weise rein halten.

Ibn Kathir sagt in seinem Tafsir über diese Ayah:

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Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 1)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten. Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie, seinen Gefährten und denjenigen, die bis zum jüngsten Tag ihrem Weg folgen.

Ich nehme Zuflucht bei Allah :swt:, dass ich nicht streng zu den Muslimen bin und barmherzig mit den Nichtmuslimen.

Über das Thema Frau wurde schon viel gesprochen und viele Bücher geschrieben, Gutes und weniger Gutes. Die Muslime, die sich mit ihrer Religion beschäftigen, wissen, dass die Frau die Hälfte der Ummah darstellt, sie gebiert die andere Hälfte – sie ist die ganze Ummah. Deshalb wird der Frau im Islam sehr viel Wert gegeben. Nimmt die Frau den richtigen Weg zu Allah :swt: , dann hat sie die Möglichkeit, die gesamte Lage der Ummah zu ändern. Wird sie von diesem Weg verdrängt, wird sie Anteil an der Rückständigkeit der Ummah haben.

Wir möchten heute über das Thema „Die Frau und das Teilnehmen an Demonstrationen“ sprechen. Ist es für sie erlaubt? Ist dies der islamische Weg, um ihre Rechte einzufordern?

Beginnen möchte ich mit einer Geschichte, die al Hakim von Ibn Shihab berichtete, welcher sagte:

„Omar Ibn al Khattab begab sich zum Sham (jetziges Syrien, Jordanien, Palästina) und Abu Ubayda war mit uns. Sie kamen an einen Fluss und Omar saß auf seinem Kamel und stieg herunter, zog seine Schuhe aus und legte sie auf seine Schultern. Jetzt nahm er sein Kamel an den Zügeln und durchquerte den Fluss. Abu Ubayda sagte zu ihm: Oh Prinz der Mu´minin, du tust so etwas?! Du ziehst deine Schuhe aus und legst sie auf deine Schultern, nimmst dein Kamel und watest durch den Fluss? Das macht mich nicht froh, wenn die Leute des Landes (Christen) dich so sehen. Omar sagte: Oh, wenn jemand anderes außer dir dies gesagt hätte, ich würde ihn zu einem Beispiel (exemplarische Bestrafung) für diese Ummah von Mohammad machen. Wir waren unterwürfige Leute, dann hat uns Allah mit dem Islam Ansehen verliehen. Wenn wir das Ansehen (Stolz) woanders als im Islam suchen, dann wird uns Allah wieder zu unterwürfigen Leuten machen.
[Al Hakim sagt: Sahih mit der Bedingung von Al Bukhary und Muslim und Adh Dhahabi stimmte zu. Shaikh Al Albani sagte: „Das ist genau so, wie sie sagten.“ As Silsilah as Sahiha (51)]


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