Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 4)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Die Bedingungen von al Hadjah

1. Bedingung von al Hadjah

Das Bedürfnis muss sicher sein, das bedeutet, der Vorteil muss sicher gebracht werden oder sehr nahe an der Sicherheit sein.

Das Herausgehen der Frau zu Demonstrationen ist in keiner Weise eine Hadjah und kein Wissenschaftler hat je gesagt, dass es ein Hadjah ist. Die Vorteile des Herausgehens zu einer Demonstration sind nicht sicher und auch nicht nahe von sicher. Hier zwei Beispiele aus Europa:

  1. In Dänemark wurde der Prophet durch Karikaturen beleidigt und die gesamte Ummah überall in der Welt hat dagegen demonstriert und nur, um eine Entschuldigung zu hören. Haben die Muslime eine Entschuldigung erhalten?
  2. In Frankreich wurde das Hidjab in den Schulen verboten und tausende von Muslimen in Frankreich und anderen Ländern haben dagegen demonstriert. Wurde das Gesetzt geändert?

 

2. Bedingung von al Hadjah

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Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 3)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Sunnah

Der Prophet sagte:

« Die Frau ist Aurah und wenn sie herausgeht, hält Shaitan nach hier Ausschau. Sie ist näher an ihrem Herrn, wenn sie mitten in ihrem Haus ist.“
Isnad sahih nach Shaikh al Albani

Mullah Ali al Qariy sagte über dieses Hadith: „Wenn die Frau aus ihrem Frauengemach herausgeht, hält Schaitan nach ihr Ausschau. Das bedeutet, er macht sie schön im Blick der Männer. Und es wurde gesagt, es bedeutet, er schaut ihr nach, um sie zu verführen und durch sie verführen zu lassen.“

Al Haithami berichtete in seinem Buch Mudjma´ az Zawa´id, dass Ibn Mas´ud ra. sagte:

„Die Frauen sind Aurah. Wahrlich die Frau verlässt ihr Haus und es ist alles in Ordnung und der Shaitan hält Ausschau nach ihr und sagt: Jeden, an den du vorbeiläufst, den wirst du gefallen. Die Frau bekleidet sich und wird gefragt, wohin? Sie sagt dann: Ich besuche einen Kranken oder ich gehe zu einer Trauer oder ich gehe zur Moschee. Keine Frau betet ihren Herrn gut an, außer in ihrem Haus.“
Tabarani, alle Überlieferer sind vertraulich, die Aussage von Ibn Mas´du hat ein Marfu´-Urteil (ein Sahabi sagt eine Sache, die nicht seine eigene Meinung ist, sie kann nur vom Prophet kommen)

Was sagen die vier Rechtsschulen über das Herausgehen der Frauen zum Gebet?
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Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 2)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Ash Shaikh Mohammad Ibn Ismail Muqaddim sagt in seinem Buch „Zurückkommen des Hidjab“:

„Der Hidjab, das uns von Allah befohlen wurde, besitzt drei Stufen, eine über die andere.
1. ihr zu Hause: 33:33
2. ihr Hidjab in der Öffentlichkeit: 33:59 – hiermit ist das Bedecken des gesamten Körpers der Frau gemeint, einschließlich des Gesichts und der Hände.
3. ihr Hidjab in der Öffentlichkeit mit Ausnahme des Gesichts und der Hände mit der Bedingung, dass die Frau vor der Fitnah sicher ist. Dies ist die Meinung von manchen Wissenschaftlern. Die meisten Wissenschaftler in dieser Zeit von allen Rechtsschulen sind der Meinung, dass es Pflicht ist, ihr Gesicht und die Hände zu bedecken. Somit fällt diese Stufe weg.“
‚Audatu al Hidjab“ 3/72-73

Reden wir jetzt ausführlich über die 1. Stufe des Hidjab mit der Ayah

[33:33] Und bleibt in euren Häusern und prunkt nicht wie in den Zeiten der Dschahiliya und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakah und gehorcht Allah und Seinem Gesandten. Allah will nur jegliches Übel von euch verschwinden lassen, ihr Leute des Hauses, und euch stets in vollkommener Weise rein halten.

Ibn Kathir sagt in seinem Tafsir über diese Ayah:

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Das Fest des Fastenbrechens und seine Festsetzung

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Wir stehen kurz vor ʽĪd Al-Fiṭr, dem Fest des Fastenbrechens. Manche datieren den Monatsanfang des Fastenmonats entsprechend dem Qurʼān und der Sunnah, andere hingegen verlassen sich auf astronomische Berechnungen. Doch die Aussagen derjenigen, die sich auf die astronomischen Berechnungen stützen, sind dieses Jahr widersprüchlich, und so kann man sich als Muslim nicht darauf verlassen. Vielmehr hat man der Sunnah des Gesandten Aḷḷāhs r zu folgen, welche eindeutig ist und Klarheit verschafft:

ʽAbduḷḷāh Ibn ʽUmar berichtet, dass der Gesandte Aḷḷāhs r sagte: „Wenn ihr ihn (den Neumond von Ramadan) seht, dann fastet. Und wenn ihr ihn (den Neumond von Schawwal) seht, dann brecht euer Fasten.“
(Buchari und Muslim)

Der Gesandte Allahs r hat uns auch erklärt was zu tun ist, falls der Neumond nicht gesichtet werden kann. Er sagte:

„Wenn die Sicht versperrt ist, dann fastet dreißig Tage!“
(Muslim)

Sollte man den Neumond also aufgrund von Wolken oder anderem nicht sehen können, hat man als Muslim den Monat Ramaān auf dreißig Tage zu vervollständigen.

Die muslimische Gemeinschaft, sowohl die Ersten als auch die Späteren von ihr, ist sich darüber einig (arab. Idschma‘), dass der Monat Ramadan durch die Sichtung des Neumondes mit dem Auge endet und nicht durch astronomische Berechnungen. Wie können wir denn den Weg des Propheten unterlassen, wo Aḷḷāh doch gesagt hat:

„So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass nicht eine Versuchung sie trifft oder schmerzhafte Strafe sie trifft“
(Nur 24:63)

Deshalb haben sich über vierzig Imame unter der Aufsicht des hohen Rates darauf geeinigt abzuwarten, ob der Neumond nach Sonnenuntergang am Mittwoch des 08. September 2010 / 29. Ramaān 1431 gesichtet werden wird.

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