Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 4)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Die Bedingungen von al Hadjah

1. Bedingung von al Hadjah

Das Bedürfnis muss sicher sein, das bedeutet, der Vorteil muss sicher gebracht werden oder sehr nahe an der Sicherheit sein.

Das Herausgehen der Frau zu Demonstrationen ist in keiner Weise eine Hadjah und kein Wissenschaftler hat je gesagt, dass es ein Hadjah ist. Die Vorteile des Herausgehens zu einer Demonstration sind nicht sicher und auch nicht nahe von sicher. Hier zwei Beispiele aus Europa:

  1. In Dänemark wurde der Prophet durch Karikaturen beleidigt und die gesamte Ummah überall in der Welt hat dagegen demonstriert und nur, um eine Entschuldigung zu hören. Haben die Muslime eine Entschuldigung erhalten?
  2. In Frankreich wurde das Hidjab in den Schulen verboten und tausende von Muslimen in Frankreich und anderen Ländern haben dagegen demonstriert. Wurde das Gesetzt geändert?

 

2. Bedingung von al Hadjah

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Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 3)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Sunnah

Der Prophet sagte:

« Die Frau ist Aurah und wenn sie herausgeht, hält Shaitan nach hier Ausschau. Sie ist näher an ihrem Herrn, wenn sie mitten in ihrem Haus ist.“
Isnad sahih nach Shaikh al Albani

Mullah Ali al Qariy sagte über dieses Hadith: „Wenn die Frau aus ihrem Frauengemach herausgeht, hält Schaitan nach ihr Ausschau. Das bedeutet, er macht sie schön im Blick der Männer. Und es wurde gesagt, es bedeutet, er schaut ihr nach, um sie zu verführen und durch sie verführen zu lassen.“

Al Haithami berichtete in seinem Buch Mudjma´ az Zawa´id, dass Ibn Mas´ud ra. sagte:

„Die Frauen sind Aurah. Wahrlich die Frau verlässt ihr Haus und es ist alles in Ordnung und der Shaitan hält Ausschau nach ihr und sagt: Jeden, an den du vorbeiläufst, den wirst du gefallen. Die Frau bekleidet sich und wird gefragt, wohin? Sie sagt dann: Ich besuche einen Kranken oder ich gehe zu einer Trauer oder ich gehe zur Moschee. Keine Frau betet ihren Herrn gut an, außer in ihrem Haus.“
Tabarani, alle Überlieferer sind vertraulich, die Aussage von Ibn Mas´du hat ein Marfu´-Urteil (ein Sahabi sagt eine Sache, die nicht seine eigene Meinung ist, sie kann nur vom Prophet kommen)

Was sagen die vier Rechtsschulen über das Herausgehen der Frauen zum Gebet?
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Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 2)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Ash Shaikh Mohammad Ibn Ismail Muqaddim sagt in seinem Buch „Zurückkommen des Hidjab“:

„Der Hidjab, das uns von Allah befohlen wurde, besitzt drei Stufen, eine über die andere.
1. ihr zu Hause: 33:33
2. ihr Hidjab in der Öffentlichkeit: 33:59 – hiermit ist das Bedecken des gesamten Körpers der Frau gemeint, einschließlich des Gesichts und der Hände.
3. ihr Hidjab in der Öffentlichkeit mit Ausnahme des Gesichts und der Hände mit der Bedingung, dass die Frau vor der Fitnah sicher ist. Dies ist die Meinung von manchen Wissenschaftlern. Die meisten Wissenschaftler in dieser Zeit von allen Rechtsschulen sind der Meinung, dass es Pflicht ist, ihr Gesicht und die Hände zu bedecken. Somit fällt diese Stufe weg.“
‚Audatu al Hidjab“ 3/72-73

Reden wir jetzt ausführlich über die 1. Stufe des Hidjab mit der Ayah

[33:33] Und bleibt in euren Häusern und prunkt nicht wie in den Zeiten der Dschahiliya und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakah und gehorcht Allah und Seinem Gesandten. Allah will nur jegliches Übel von euch verschwinden lassen, ihr Leute des Hauses, und euch stets in vollkommener Weise rein halten.

Ibn Kathir sagt in seinem Tafsir über diese Ayah:

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Die muslimische Frau und Demonstrationen und die Stufen von Hijaab (Teil 1)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten. Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie, seinen Gefährten und denjenigen, die bis zum jüngsten Tag ihrem Weg folgen.

Ich nehme Zuflucht bei Allah :swt:, dass ich nicht streng zu den Muslimen bin und barmherzig mit den Nichtmuslimen.

Über das Thema Frau wurde schon viel gesprochen und viele Bücher geschrieben, Gutes und weniger Gutes. Die Muslime, die sich mit ihrer Religion beschäftigen, wissen, dass die Frau die Hälfte der Ummah darstellt, sie gebiert die andere Hälfte – sie ist die ganze Ummah. Deshalb wird der Frau im Islam sehr viel Wert gegeben. Nimmt die Frau den richtigen Weg zu Allah :swt: , dann hat sie die Möglichkeit, die gesamte Lage der Ummah zu ändern. Wird sie von diesem Weg verdrängt, wird sie Anteil an der Rückständigkeit der Ummah haben.

Wir möchten heute über das Thema „Die Frau und das Teilnehmen an Demonstrationen“ sprechen. Ist es für sie erlaubt? Ist dies der islamische Weg, um ihre Rechte einzufordern?

Beginnen möchte ich mit einer Geschichte, die al Hakim von Ibn Shihab berichtete, welcher sagte:

„Omar Ibn al Khattab begab sich zum Sham (jetziges Syrien, Jordanien, Palästina) und Abu Ubayda war mit uns. Sie kamen an einen Fluss und Omar saß auf seinem Kamel und stieg herunter, zog seine Schuhe aus und legte sie auf seine Schultern. Jetzt nahm er sein Kamel an den Zügeln und durchquerte den Fluss. Abu Ubayda sagte zu ihm: Oh Prinz der Mu´minin, du tust so etwas?! Du ziehst deine Schuhe aus und legst sie auf deine Schultern, nimmst dein Kamel und watest durch den Fluss? Das macht mich nicht froh, wenn die Leute des Landes (Christen) dich so sehen. Omar sagte: Oh, wenn jemand anderes außer dir dies gesagt hätte, ich würde ihn zu einem Beispiel (exemplarische Bestrafung) für diese Ummah von Mohammad machen. Wir waren unterwürfige Leute, dann hat uns Allah mit dem Islam Ansehen verliehen. Wenn wir das Ansehen (Stolz) woanders als im Islam suchen, dann wird uns Allah wieder zu unterwürfigen Leuten machen.
[Al Hakim sagt: Sahih mit der Bedingung von Al Bukhary und Muslim und Adh Dhahabi stimmte zu. Shaikh Al Albani sagte: „Das ist genau so, wie sie sagten.“ As Silsilah as Sahiha (51)]


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Aussagen der 4 Rechtsschulen zum Hidjab/Niqab

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


das Thema Hidjab/Niqab – fard oder mustahab wird oft diskutiert und es gibt eindeutige Aussagen der Gelehrten darüber. Wie sehen es aber die vier Rechtsschulen und zu welchem Urteil kommen sie hier im Detail? Dazu habe ich eine kurze Zusammenfassung erstellt und ich hoffe, die Aussagen der Gelehrten wird einige Fragen klären inshaALLAH.

Al Madhab al Hanafi

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