Die trefflichste Meinung in Hinblick auf das Rezitieren hinter dem Imam

BISMILAHHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

Shaich ul Islam Ibn Taimiah (Allah erbarme Sich seiner) sagte:

«Die trefflichste Meinung in Hinblick auf das Rezitieren hinter dem Imam ist, dass wenn der Mitbetende die Rezitation des Imam hört, ihr zuhören und schweigen muss und weder soll er die Eröffnende noch eine andere [Surah] rezitieren. Wenn er aber nicht seine Reziation hört, so liest er die Eröffnende und hinzukommend [noch andere Suren], und diese [Meinung] ist die Meinung der Mehrheit unter den Salaf und den Chalaf, genauso wie es die Meinung von Malik und seinen Gefährten, Ahmad und der Mehrheit seiner Gefährten und eine von zwei Meinungen von Al-Shafi’i sowie auch einer Gruppe von Ermittelnden (zu Arabisch: muhaqqiqun) unter seinen Gefährten war. Des Weiteren war es die Meinung von Muhammad bin Al-Hassan und anderen unter den Gefährten von Abu Hanifah. In Hinblick aber auf die Meinung einer Gruppe von den Leuten des Wissens, wie Abu Hanifah und Abu Yusuf, dass man nicht hinter dem Imam zu rezitieren hat, weder die Eröffnende noch eine andere [Surah], weder im stillen [Gebet] noch im hörbaren [Gebet], so steht sie der Meinung jener gegenüber, die die Rezitation der Eröffnenden zur Pflicht gemacht haben, auch wenn die Rezitation des Imam hörbar ist, wie in der anderen – der neuen – Meinung von Al-Shafi’i war, und sie war auch die Meinung von Al-Buchari, Ibn Hazam und anderen. Diesbezüglich gibt es auch eine dritte Meinung, und zwar, dass es wünschenswert ist die Eröffnende zu rezitieren, wenn man die Rezitation des Imam hört, und diese Meinung wurde von Al-Laith und Al-Awza’i überliefert, genauso wie es die Wahl meines Großvaters Abu Al-Barakaat war. Allerdings ist die offenkundigste Meinung die Meinung der Mehrheit, weil das Buch und die Sunnah darauf hinweisen, dass der Mitbetende zu schweigen hat, wenn er die Rezitation des Imam hört.»

Majmu‘ Al-Fatawa (18/20-21)
[Herzlichen Dank an den Bruder Abu Ishaq Al-Hanbali]

Imam al-Ghazali über Aqidah und Kalam (1. Teil)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

Es folgt eine mehrteilige Abhandlung zum Thema „Aqidah und Kalam“ vom großen Gelehrten Imam Abu Hamid Muhammad ibn Muhammad al-Ghazali -Allah sei ihm gnädig-. Sie entstammt aus seinem gewaltigen Hauptwerk Ihya Ulum ad-Diin und wurde 1912 von Hans Bauer (einem Orientalisten) in die deutsche Sprache übersetzt, die Übersetzung kann also durchaus spezifische Schwächen aufweisen.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich diesen Text hier nicht veröffentliche weil ich mit den Ansichten und Meinungen des Gelehrten in dieser Hinsicht übereinstimme – dass ist nämlich keines Falls so – sondern weil ich seine Darstellung der Meinungen sehr aufschlussreich finde. Was jeder Einzelne aus diesem Text für Weisheiten zieht ist ihm selbst überlassen.

Sodann:

 

Wenn du nun fragst: was ist also vom Studium der spekulativen Theologie (Kalam) zu halten ?

Ist es zu verwerfen wie die Astrologie oder ist es etwas Indifferentes oder ein löbliches Werk, so wisse, dass es hierin Einseitigkeiten und Übertreibungen in verschiedener Hinsicht gibt.

Die einen erklären es für Neuerung und für schlechthin verboten.

„Wenn der Mensch mit allen Sünden, ausgenommen en Götzendienst, vor Allah komme, so sei es besser für ihn als er komme mit Kalam.“

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Ein Âhâd-Hadîth ist ein gültiger Beweis in der Aqîda und im islâmischen Recht – Teil 2

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Die Meinung, dass diese Hadîthe keine Beweiskraft hinsichtlich der Dogmen haben, setzt voraus, dass sich die Muslime nicht einig darin sind, woran sie glauben müssen, obwohl die Überlieferung schon alle Muslime kennen. Wenn also ein Prophetengefährte, der vom Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken also einen Hadîth hörte, der sich auf die Glaubenslehre bezieht, wie beispielsweise der Offenbarungs-Hadîth, dann muss nur er an diesen glauben, weil die Mitteilung für ihn eine Gewissheit ist. Was aber denjenigen betrifft, der diesen Hadîth von einem anderen Prophetengefährten oder einem Gefährtenschüler überlieferte, so muss er nicht daran glauben, auch wenn ein gültiges Argument dafür erbracht wurde, denn dieser wurde nur von einer einzigen Person überliefert. Dies ist aber eine absolut nichtige Behauptung, denn Allâh der Hochmajestätische sagt:

„…damit ich euch und wen er erreicht durch ihn warne.“ (Sûra 6:19)

Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte auch in einem von At-Tirmidhî und Anderen überlieferten Hadîth:

„Möge Allâh das Gesicht desjenigen erstrahlen lassen, der etwas von mir hört und dies genau so übermittelt, wie er es gehört hat. Es mag sein, dass ein Übermittler besser versteht als ein Zuhörer.“

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Ein Âhâd-Hadîth ist ein gültiger Beweis in der Aqîda und im islâmischen Recht – Teil 1

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Die Hadîthe wurden zur Zeit der Prophetengefährten möge Allah mit ihnen zufrieden sein sowie der nachfolgenden Generationen allgemein angenommen, weil die treuen Anhänger des Propheten selbst keine Lügen über ihn verbreiteten. Sie unterschieden nicht zwischen dem Mutawâtir- und dem Âhâd-Hadîth sowie zwischen Hadîthen über Glaubensangelegenheiten und solchen über Fiqh-Regeln.

So war die methodische Vorgehensweise für das Erlernen und Praktizieren der Hadîthe die vertrauenswürdige Überlieferung. Die einzige Bedingung für das Akzeptieren eines Hadîthes war die Authentizität, egal ob dieser von Wenigen oder Vielen überliefert wurde. Sie verlangten nichts mehr als die Authentizität, bis die erste Veränderungen in den Glaubensgrundlagen auftauchten und einige Leute von der Philosophie und griechischen Logik beeinflusst wurden, so dass sie auf ihren Verstand und ihre Meinungen zurückgriffen und diese der Offenbarung und den Worten Allâhs und des Gesandten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken vorzogen. Dies taten sie unter dem Vorwand, dass sie die Offenbarung als geheiligt ansehen sowie Allâh verherrlichen und das ablehnen würden, was – ihrer Meinung nach – mit Ihm nicht vereinbar ist.

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