Über das Streichen (arab. mash) über Lederschuhe bzw. Strümpfe oder Socken bei der Gebetsvorwaschung


BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Mughira ibn Schu’ba (r.) berichtete: „Ich war zusammen mit dem Propheten (s.a.s.). Er begann damit, die Gebetsvorwaschung zu vollziehen, da wollte ich ihm die Lederschuhe (arab. khuff) ausziehen. Er sagte: „Lass sie, ich habe sie angezogen in einem Zustand, wo meine beiden (Füße) rein waren“. Dann strich er mit der Hand über die beiden Lederschuhe.“

Dies berichteten Buchari und Muslim. Dieser Wortlaut wird von Buchari überliefert.
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Über die Gebetsvorwaschung (arab. wudu‘)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Umar (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat:

„Jeder von euch, der auf vollständige Weise die Gebetsvorwaschung vollbringt und dann sagt: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott ausser Allah, dem Einzigen, Der keinen Teilhaber hat, gibt, und dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist“, dem werden die acht Tore des Paradieses geöffnet, und er kann durch ein beliebiges Tor davon eintreten.“

Dies berichteten Muslim und Tirmidhi.

Bei Tirmidhi wird noch folgender Zusatz bei dem erwünschten Gebetsspruch nach der Gebetsvorwaschung überliefert: „… O Allah, mach mich zu denen, die sich reuig bekehren und mach mich zu den Gereinigten.“
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Wie lautet das Urteil über die Sportart Karate?

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Frage (Nr. 4259):

Wie lautet das Urteil über die Sportart Karate?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Karate ist eine der Kampfsportarten, eine Form der Selbstverteidigung, bei der die eigenen Hände benutzt werden, ohne irgendeine Art von Waffe. Es ist erlaubt, mit dem Fuß zu treffen, mit der Faust oder Hand, wobei sämtliche Energie auf diesen Schlag konzentriert wird.

Der schariahrechtliche Standpunkt zu dieser Sportart:
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Das Essen aus Geschirr von Nichtmuslimen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Tha’laba al-Khuschanijj (r.) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) fragte: Wir befinden uns in einem Land eines Volkes von den Ahlul-Kitab (d.h. Leuten der Schrift) – sollen wir aus deren Gefäßen essen? Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Esst nicht aus ihren Gefäßen, ausser wenn ihr keine anderen zur Verfügung habt. Wenn ihr es dann tun wollt, dann wascht sie vorher und esst dann daraus.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.

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Verbot des Essens und Trinkens aus Gold- und Silbergefäßen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Hudhaifa ibn al-Jaman (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat:

„Trinkt nicht aus Gold- und Silbergefäßen und esst nicht aus Gold- und Silbertellern. Denn diese sind für sie im Diesseits und für euch im Jenseits.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.

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