Das Fest des Fastenbrechens und seine Festsetzung

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Wir stehen kurz vor ʽĪd Al-Fiṭr, dem Fest des Fastenbrechens. Manche datieren den Monatsanfang des Fastenmonats entsprechend dem Qurʼān und der Sunnah, andere hingegen verlassen sich auf astronomische Berechnungen. Doch die Aussagen derjenigen, die sich auf die astronomischen Berechnungen stützen, sind dieses Jahr widersprüchlich, und so kann man sich als Muslim nicht darauf verlassen. Vielmehr hat man der Sunnah des Gesandten Aḷḷāhs r zu folgen, welche eindeutig ist und Klarheit verschafft:

ʽAbduḷḷāh Ibn ʽUmar berichtet, dass der Gesandte Aḷḷāhs r sagte: „Wenn ihr ihn (den Neumond von Ramadan) seht, dann fastet. Und wenn ihr ihn (den Neumond von Schawwal) seht, dann brecht euer Fasten.“
(Buchari und Muslim)

Der Gesandte Allahs r hat uns auch erklärt was zu tun ist, falls der Neumond nicht gesichtet werden kann. Er sagte:

„Wenn die Sicht versperrt ist, dann fastet dreißig Tage!“
(Muslim)

Sollte man den Neumond also aufgrund von Wolken oder anderem nicht sehen können, hat man als Muslim den Monat Ramaān auf dreißig Tage zu vervollständigen.

Die muslimische Gemeinschaft, sowohl die Ersten als auch die Späteren von ihr, ist sich darüber einig (arab. Idschma‘), dass der Monat Ramadan durch die Sichtung des Neumondes mit dem Auge endet und nicht durch astronomische Berechnungen. Wie können wir denn den Weg des Propheten unterlassen, wo Aḷḷāh doch gesagt hat:

„So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass nicht eine Versuchung sie trifft oder schmerzhafte Strafe sie trifft“
(Nur 24:63)

Deshalb haben sich über vierzig Imame unter der Aufsicht des hohen Rates darauf geeinigt abzuwarten, ob der Neumond nach Sonnenuntergang am Mittwoch des 08. September 2010 / 29. Ramaān 1431 gesichtet werden wird.

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Es ist Pflicht, die Hadsch einmal im Leben zu vollziehen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Abbas (r.) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hielt vor uns eine Rede, in der er sagte: „Allah hat euch die Hadsch zur Pflicht festgeschrieben.“ Da stand al-Aqra‘ ibn Habis auf und sagte: „Für jedes Jahr, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Hätte ich gesagt „ja“, dann wäre es Pflicht geworden (jedes Jahr die Hadsch zu vollziehen). Die Hadsch muss man einmal (im Leben vollziehen). Alles darüber hinaus ist freiwillig.“

Dies berichteten Ahmad, Abu Dawud, Nasa’i und Ibn Madscha.

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Belohnung für das Vollziehen der Umra und des Hajj

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Huraira (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Die Umra ist ein Sündenerlass (arab. kaffara) für die Sünden, die man in der Zeit gemacht, die zwischen dieser Umra und der letzten Umra die man vollzogen hat, gemacht hat.
Und die Belohnung für eine rechtschaffen vollzogene Hadsch (arab.
hadsch mabrur) ist nichts geringeres als das Paradies.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.


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